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Gruppenabschluss<br />

Bericht über die prüferische Durchsicht<br />

Auditor’s Report<br />

Wir haben den im Geschäftsbericht dargestellten Gruppenabschluss<br />

zum 31. Dezember 2005 der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gruppe, bestehend<br />

aus den Gesellschaften <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H. und<br />

deren Tochtergesellschaften <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H.<br />

& Co KG, <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Österreich Gesellschaft m.b.H., RALT<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Mobilien und KFZ <strong>GmbH</strong><br />

sowie <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> International <strong>GmbH</strong> und deren Tochtergesellschaften,<br />

bestehend aus der Gruppenbilanz zum 31. Dezember 2005,<br />

der Gruppen-Gewinn- und Verlustrechung vom 1.1. bis 31.12.2005 sowie<br />

die angeschlossenen Erläuterungen, auftragsgemäß prüferisch durchgesehen.<br />

Für die Erstellung des Gruppenabschlusses ist die Geschäftsführung<br />

der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H. verantwortlich. Unsere<br />

Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht einen<br />

Bericht über den Abschluss herauszugeben.<br />

Bei dieser prüferischen Durchsicht handelt es sich um keine Pflichtprüfung<br />

im Sinne des HGB, sondern um eine freiwillige prüferische<br />

Durchsicht. Für den Gruppenabschluss ist die Unternehmensleitung der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H. verantwortlich. Unsere Aufgabe<br />

ist es, einen Bericht über den Gruppenabschluss herauszugeben. Für<br />

die Durchführung dieses Auftrages und unsere Verantwortung, auch gegenüber<br />

Dritten, gelten durch Unterfertigung des Auftragsbestätigungsschreibens<br />

die in der Anlage beigefügten und von der Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftstreuhandberufe vom 8.3.2000 idF vom 21.10.2004<br />

als vereinbart. Unsere Haftung gilt demnach für leichte Fahrlässigkeit<br />

als ausgeschlossen. Unter Bezugnahme auf § 275 HGB wird für grobe<br />

Fahrlässigkeit eine Haftungshöchstgrenze von € Mio. 2 vereinbart.<br />

Der seitens der Geschäftsführung der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> <strong>GmbH</strong> erstellte<br />

Gruppenabschluss wurde nach folgenden Grundsätzen aufgestellt:<br />

1. Anwendung der Bewertungsvorschriften unter Beachtung der<br />

Wesentlichkeit der vom International Accounting Standards Board<br />

(IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS) einschließlich der bereits anzuwendenden Interpretationen<br />

des International Financial Reporting Interpretations Committee<br />

(IFRIC).<br />

2. Auf eine Darstellung des Eigenkapitals sowie des Jahresüberschusses<br />

entsprechend der Beteiligungsverhältnisse wird verzichtet.<br />

3. Es werden keine Fremdanteile am Eigenkapital bzw. am Jahresüberschuss<br />

dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend<br />

angepasst.<br />

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