herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH
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Gruppenabschluss<br />
Bericht über die prüferische Durchsicht<br />
Auditor’s Report<br />
Wir haben den im Geschäftsbericht dargestellten Gruppenabschluss<br />
zum 31. Dezember 2005 der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gruppe, bestehend<br />
aus den Gesellschaften <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H. und<br />
deren Tochtergesellschaften <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H.<br />
& Co KG, <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Österreich Gesellschaft m.b.H., RALT<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Mobilien und KFZ <strong>GmbH</strong><br />
sowie <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> International <strong>GmbH</strong> und deren Tochtergesellschaften,<br />
bestehend aus der Gruppenbilanz zum 31. Dezember 2005,<br />
der Gruppen-Gewinn- und Verlustrechung vom 1.1. bis 31.12.2005 sowie<br />
die angeschlossenen Erläuterungen, auftragsgemäß prüferisch durchgesehen.<br />
Für die Erstellung des Gruppenabschlusses ist die Geschäftsführung<br />
der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H. verantwortlich. Unsere<br />
Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht einen<br />
Bericht über den Abschluss herauszugeben.<br />
Bei dieser prüferischen Durchsicht handelt es sich um keine Pflichtprüfung<br />
im Sinne des HGB, sondern um eine freiwillige prüferische<br />
Durchsicht. Für den Gruppenabschluss ist die Unternehmensleitung der<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> Gesellschaft m.b.H. verantwortlich. Unsere Aufgabe<br />
ist es, einen Bericht über den Gruppenabschluss herauszugeben. Für<br />
die Durchführung dieses Auftrages und unsere Verantwortung, auch gegenüber<br />
Dritten, gelten durch Unterfertigung des Auftragsbestätigungsschreibens<br />
die in der Anlage beigefügten und von der Kammer der<br />
Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftstreuhandberufe vom 8.3.2000 idF vom 21.10.2004<br />
als vereinbart. Unsere Haftung gilt demnach für leichte Fahrlässigkeit<br />
als ausgeschlossen. Unter Bezugnahme auf § 275 HGB wird für grobe<br />
Fahrlässigkeit eine Haftungshöchstgrenze von € Mio. 2 vereinbart.<br />
Der seitens der Geschäftsführung der <strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Leasing</strong> <strong>GmbH</strong> erstellte<br />
Gruppenabschluss wurde nach folgenden Grundsätzen aufgestellt:<br />
1. Anwendung der Bewertungsvorschriften unter Beachtung der<br />
Wesentlichkeit der vom International Accounting Standards Board<br />
(IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards<br />
(IFRS) einschließlich der bereits anzuwendenden Interpretationen<br />
des International Financial Reporting Interpretations Committee<br />
(IFRIC).<br />
2. Auf eine Darstellung des Eigenkapitals sowie des Jahresüberschusses<br />
entsprechend der Beteiligungsverhältnisse wird verzichtet.<br />
3. Es werden keine Fremdanteile am Eigenkapital bzw. am Jahresüberschuss<br />
dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend<br />
angepasst.<br />
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