hausundhof-A4 2008.indd - RUHR MEDIEN Werbeagentur
Haus+Hof
Media-Daten und Anzeigenpreise
Anzeigenformate und Preise, gültig ab Oktober 2007
Alle Preise für 4c-Anzeigen pro Schaltung in Euro zzgl. MwSt.
Bei Anschnitt Dateigröße zzgl. 3 mm je Seitenrand.
www.ruhrmedien.de
Das Magazin Haus+Hof ermöglicht es,
Endverbraucher zielgenau anzusprechen.
Dem Leser bietet es Wissenswertes,
Aktuelles und Unterhaltsames
zu den Themen Bauen, Wohnen und
Garten.
Haus+Hof erscheint
im Ruhrgebiet. Ziel
ist es, das Magazin
auflagenstark im
gesamten Ruhrgebiet
und den
umliegenden ländlichen
Gebieten
zu etablieren. Im
Verbreitungsgebiet
leben rund acht
Millionen Menschen. H+H ist an ca. 500
ausgewählten Auslegestellen verfügbar.
Format:
Satzspiegel:
Auflage:
210 x 297 mm
190 x 267 mm
30.000 Ex.
Druckvorlagen: Die Daten nehmen wir
als TIF-Datei oder druckfähiges PDF-
Dokument per E-Mail, FTP oder CD-
Rom an. Auflösung mindestens 300 dpi
(bei Druckgröße), Farbmodus CMYK.
Schriften bitte einbetten oder in Grafik
umwandeln.
Weitere Haus+Hof-Ausgaben erscheinen
auch in München, Frankfurt, Ulm, Saarbrücken,
Bamberg/Lichtenfels, Nürnberg,
Koblenz/Siegen, Lüneburg, Augsburg,
Aachen, Ingolstadt, A-Salzburg, CH-Bern.
Hierbei gelten die jeweiligen Preislisten.
Anfragen und ausführliche
Informationen per E-mail unter
info@ruhrmedien.de
oder telefonisch unter
0201-36599-137.
Die jeweils aktuellen Preise, AGB und
Anforderungen an die Daten können Sie
bei uns anfordern oder im Internet unter
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2/1 Seite (über Bund) 3.298,00
Satzspiegel: 400 x 267 mm
Anschnitt: 420 x 297 mm
1/1 Seite (über Bund) 1.998,00
Satzspiegel: 400 x 130 mm
Anschnitt: 420 x 140 mm
1/1 Seite 1.998,00
Satzspiegel: 190 x 267 mm
Anschnitt: 210 x 297 mm
U2, U3 210 x 297 mm 2.698,00
U4 210 x 297 mm 2.998,00
1/2 Seite hoch 998,00
Satzspiegel: 93 x 267 mm
Anschnitt: 103 x 297 mm
1/2 Seite quer 998,00
Satzspiegel: 190 x 130 mm
Anschnitt 210 x 140 mm
1/3 Seite quer 698,00
Satzspiegel: 190 x 90 mm
Anschnitt: 210 x 100 mm
1/4 Seite hoch 498,00
Satzspiegel: 44,5 x 267 mm
Anschnitt: 54,5 x 297 mm
1/4 Seite quer 498,00
Satzspiegel: 190 x 65 mm
Anschnitt: 210 x 75 mm
1/4 Seite eck 498,00
Satzsspiegel: 93 x 130 mm
Anschnitt:
-
1/8 Seite quer 248,00
Satzspiegel: 93 x 65 mm
Anschnitt: -
Preis pro mm/Spalte (44,5 mm) 1,95
Anzeigen- und PR-Gestaltung:
Entwurf und Gestaltung werden nach Aufwand
(60,00 Euro/ Stunde, anteilig je begonnene 1/4
Stunde) berechnet, zuzüglich Fremdkosten (z.B.
Fotos). Rabatte, Beileger und Sonderwerbeformen
auf Anfrage.
Änderungen vorbehalten.
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PR und Sonderwerbeformen, gültig ab Oktober 2007
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PR-Preise für Standardformate
Das Format richtet sich nach den Maßen der Anzeigen
im Satzspiegel.
Beilagen
1/1 Seite 1998,00 Euro
1/2 Seite 998,00 Euro
Der Preis versteht sich pro angefangene Tausend
Exemplare bei angelieferten Beilegern und sind abhängig
vom Gewicht. Die Mindestauflage beträgt 5.000
Exemplare, das Höchstformat 210 mm x 297 mm (B x H).
Beikleber
25 g 60,00 Euro
je weitere 10 g 5,00 Euro
Der Preis versteht sich pro angefangene Tausend
Exemplare bei angelieferten Beiklebern.
Format A6
Format A5
80,00 Euro
90,00 Euro
Werbepakete
Werbepaket „small“
728,00 Euro
Stopper (44,5x50), 6 Ausgaben
inklusive 1x 1/2 Seite PR
inklusive Eintrag unter www.RuhrRadar.de
für 12 Monate
Werbepaket „medium“
1.788,00 Euro
1/8 Seite quer, 6 Ausgaben
inklusive 2x 1/2 Seite PR
inklusive Eintrag unter www.RuhrRadar.de
für 12 Monate
Werbepaket „premium“
2.688,00 Euro
1/4 Seite, 6 Ausgaben
inklusive 2x 1/2 Seite PR
inklusive Eintrag unter www.RuhrRadar.de
für 12 Monate
Katalog- und Infoservice
588,00 Euro
6 Ausgaben
inklusive Eintrag unter www.RuhrRadar.de
12 Monate
Beihefter
Der Preis versteht sich pro angefangene Tausend
Exemplare bei angelieferten Beiheftern.
2 Seiten 60,00 Euro
4 Seiten 70,00 Euro
8 Seiten 80,00 Euro
12 Seiten 90,00 Euro
Gerne erstellen wir auch Ihren Beileger, von der Gestaltung bis zum Druck nehmen wir Ihnen die Arbeit ab. Fordern Sie
dazu ein individuelles Angebot an.
Änderungen vorbehalten.
Haus+Hof
Themenplan und Termine 2008
gültig ab Oktober 2007
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Januar/Februar Anzeigenschluss: 11.01.08
Juli/August Anzeigenschluss: 11.07.08
Bauen & Renovieren:
Wohnen & Einrichten:
Garten:
Expertentipps:
Serie:
Aus Alt mach Neu – Modernisierung
& Umbau
Heiztechnik
Fenster & Türen
Home Office
Kindersicherheit in Haus & Garten
Sauna & Whirlpool
Badideen
Zimmerpflanzen
Recht, Heimtiere, Garten
Sparen, Teil 1: Günstig zum Haus
Bauen & Renovieren:
Wohnen & Einrichten:
Garten:
Expertentipps:
Serie:
Terrasse & Balkon
Lüftung & Klima
Heimtextilien
Gartenparty
Grillen
Gartenhäuser
Gartenmöbel
Recht, Heimtiere, Garten
Sparen, Teil 4: Strom sparen
Garten, Teil 2: Arbeiten im Sommer
März/April Anzeigenschluss: 14.03.08
September/Oktober Anzeigenschluss: 12.09.08
Bauen & Renovieren:
Wohnen & Einrichten:
Garten:
Expertentipps:
Serie:
Baubiologie – Gesund bauen
& wohnen
Haustrends 2008
Dach
Küchen
Gartengeräte
Vorgarten & Hauseingang
Recht, Heimtiere, Garten
Sparen, Teil 2: Sparen beim Bauen
Garten, Teil 1: Arbeiten im Frühling
Bauen & Renovieren:
Wohnen & Einrichten:
Garten:
Expertentipps:
Serie:
Raumplanung
Dämmung
Wintergarten
Kamin & Kachelofen
Treppen & Geländer
Gesund schlafen
Gartenholz schützen
Recht, Heimtiere, Garten
Garten, Teil 3: Arbeiten im Herbst
Mai/Juni Anzeigenschluss: 09.05.08
November/Dezember Anzeigenschluss: 14.11.08
Bauen & Renovieren:
Wohnen & Einrichten:
Garten:
Expertentipps:
Serie:
Der Weg zum eigenen Haus
Garage & Carport
Tischdekoration
Stauraum
Bodenbeläge
Pools & Schwimmteiche
Dachgarten
Recht, Heimtiere, Garten
Sparen, Teil 3: Finanzspritzen
vom Staat
Bauen & Renovieren:
Wohnen & Einrichten:
Garten:
Expertentipps:
Serie:
Einbruchschutz
Wohnraum schaffen (Dach, Keller)
Werkzeug für Heimwerker
Licht in Haus & Garten
Wandgestaltung
Kinderzimmer
Wasser im Garten
Recht, Heimtiere, Garten
Sparen, Teil 1: Günstig zum Haus
Haus + Hof erscheint jeweils zur Monatsmitte. Anzeigen- und Druckunterlagenschluss ist eine Woche vor dem
Erscheinungstermin, die genauen Termine entnehmen Sie dem o.g. Themenplan. Der Themenplan ist eine vorläufige
Information und kann aus Aktualitätsgründen jederzeit durch den Verlag geändert werden.
Die jeweils aktuellen Themen und Termine können Sie bei uns anfordern oder im Internet unter www.ruhrmedien.de
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Redaktionelle Anfragen und Presseinformationen senden Sie bitte per E-Mail an redaktion@ruhrmedien.de.
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Anzeigenauftrag
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Verlag: RUHR MEDIEN GbR
Nordsternstr. 65 | 45329 Essen
Telefon: 0201 36599-137
Telefax: 0201 36599-233
Firma
GF/Name
Branche
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Werbepakete
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inklusive Eintrag unter www.RuhrRadar.de (12 Monate)
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6 Ausgaben
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PLZ+Ort
Telefon
Telefax
Internet
E-Mail
Lastschrift Einzugsermächtigung
Ich bin damit einverstanden, dass der
Rechnungsbetrag nach der Auftragsbestätigung
von meinem Konto abgebucht
wird.
Bank
Bankleitzahl
Konto-Nr.
Datum
Unterschrift
Anzeigen laut Preisliste
Format:
Ausgaben:
Gesamt-Preis:
Gestaltung, nach Aufwand (60 Euro/Stunde)
Besondere Vereinbarungen:
Auftragsdatum:
Vertragsbeginn:
Werbeberater:
Unterschrift Kunde
Stempel
Der Unterzeichnende versichert, im Besitz der für
den Abschluss dieses Vertrages erforderlichen Vollmacht
zu sein. Es gelten die ausgehändigten allg.
Geschäftsbedingungen.
Haus+Hof
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Anzeigenkunden, gültig ab August 2005
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1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden
AGB der RUHR MEDIEN ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift oder einem Online-Medium (Werbeträger)
zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel zur Veröffentlichung
innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das
Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist
der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge
hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß
dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn
die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.
5. Fälle höherer Gewalt entbinden den Verlag von der
Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung
von Schadenersatz.
6. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen des Werbeträgers erfolgt dann, wenn der Auftraggeber
erklärt hat, dass die Anzeige in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder bestimmten
Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom
Verlag schriftlich bestätigt worden ist.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, wegen
des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt
oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar
ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ oder „PR-
Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes,
der Anzeigenbilder und einwandfreier Druckunterlagen
etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag
gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben,
so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde
gelegt.
11. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung
gestellten Texte und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages,
auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde,
gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet
Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen
nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen
auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen
den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag
auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das
Urheberrecht frei.
12. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und
Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche
Sorgfaltspflicht an, haftet jedoch nicht, wenn er vom
Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch
Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der
Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen
der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
14. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung
an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach
Ablauf des Auftrages.
15. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin-
und Ausgabeänderungen, Textkorrekturen und
Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler
keine Haftung.
16. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen
sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende
die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung
der nächstfolgenden Anzeige auf Fehler hinzuweisen.
Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
17. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet,
wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn
Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag
sofort fällig.
18. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten
auch für laufende Aufträge, nicht jedoch
vor Ablauf von zwei Monaten nach Bekanntgabe.
Dem Kunden steht im Falle einer ihm dadurch auferlegten
Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
19. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen
sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber
bleibt jedoch der Nachweis eines wesentlich
geringeren Schadens vorbehalten. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen eines begründeten Zweifels an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses
das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages und von
dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
20. Kosten für die Anfertigung nicht als druckfähige
Offsetfilme ausgelieferter Vorlagen und Zeichnungen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
21. Aus einer Auflagenminderung von bis zu 15 Prozent
im Einzelfall kann bei einem Abschluß über mehrere
Anzeigen kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden.
22 Das Stornieren von Anzeigenschaltungen ist nur
durch schriftliche Mitteilung an den Verlag möglich.
Diese muß den Verlag spätestens zwei Wochen vor
Anzeigenschluß erreichen. Spätere Stornos sind nicht
mehr möglich. Für stornierte Anzeigen wird eine Stornogebühr
in Höhe von 35% des Anzeigenpreises fällig.
Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag
die entstandenen Satzkosten berechnen. Außerdem
werden die Abschlussrabatte gemäß der Anzeigenpreisliste
auf die tatsächliche Abnahmemenge reduziert.
Für die bereits abgerechneten Anzeigen des Abschlusses
wird der zuviel gewährte Rabatt vom Verlag
nachberechnet.
23. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist
die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung
sind, auch bei telefonischer Auftragserteilung, ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages
für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
haftet der Verlag darüber hinaus auch
nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in
den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren
Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes
beschränkt. Reklamationen des Auftraggebers
müssen, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln,
innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung
und Beleg geltend gemacht werden.
24. Erfüllungsort ist Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr
mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen
ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
Sitz des Verlages vereinbart.
25. Datenschutz: Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz
weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden
und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung
gespeichert werden.