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Eisfelder Amtsblatt - 2- Nr. 8/2009<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
der Stadt Eisfeld<br />
Amt für Landentwicklung und<br />
Flurneuordnung Meiningen<br />
Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-Nord<br />
Az.: 3-3-0255 Meiningen, den 18.06.2009<br />
der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die<br />
verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches,<br />
der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und<br />
Sachbeiträge bilden.<br />
Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur<br />
die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke,<br />
sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes<br />
nachzuprüfen, da Landabfindungen auch außerhalb<br />
des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck<br />
sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen<br />
des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.<br />
gez.<br />
Knut Rommel<br />
Amtsleiter<br />
DS<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Ladung zum<br />
Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
für die mit Änderungsbeschluss Nr. 2 vom 20.07.2007 zum<br />
Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sowie<br />
für Grundstücke aus Anlass der Änderung des Abbaugebietes<br />
Steinbruch „Crocker Berg“<br />
Im Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-Nord liegen die Nachweise<br />
über<br />
1. die Ergebnisse der Wertermittlung für die mit dem 2. Änderungsbeschluss<br />
vom 20.07.2007 zum Verfahrensgebiet zugezogenen<br />
Grundstücke der Gemarkung Hirschendorf, Flurstück<br />
Nr. 116/6, der Gemarkung Eisfeld, Flurstücke Nr. 2529,<br />
2535/1, 2536/1, 2547 und der Gemarkung Sachsendorf,<br />
Flurstücke Nr. 1530/1, 1523/8 sowie<br />
2. die Ergebnisse der aus Anlass der Reduzierung des Abbaugebietes<br />
Steinbruch „Crocker Berg“ für die Grundstücke der<br />
Gemarkung Crock, Flurstücke Nr. 1375/5, 1401/2, 1433/2,<br />
1433/3, 1434, 1435, 1436, 1437/2, 1437/3, 1438/2, 1438/3,<br />
1438/4, 1438/5, 1604/3, 1605/2, 1605/3, 1607, 1608 und der<br />
Gemarkung Eisfeld Flurstücke Nr. 1931, 1935, 1936, 1937,<br />
1947, 1951, 1952, 1953, 1954, 1955, 1963, geänderten<br />
Wertermittlung<br />
Siebte Bekanntmachung des<br />
Stadtwahlleiters der Stadt Eisfeld<br />
zur Kommunalwahl am 7. Juni 2009 -<br />
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses<br />
Nachdem der Stadtwahlausschuss in seiner Sitzung vom 9. Juni<br />
2009 das endgültige Ergebnis der Kommunalwahlen in der<br />
Stadt Eisfeld festgestellt hat, mache ich dies gem. § 48 der Thüringer<br />
Kommunalwahlordnung (ThürKWO) nachfolgend öffentlich<br />
bekannt:<br />
1. Stadtrat<br />
Wahlberechtigte insgesamt 4 924<br />
Zahl der Wähler 2 417<br />
Ungültige Stimmabgaben 63<br />
Gültige Stimmabgaben 2 354<br />
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:<br />
am Dienstag, dem 21.07.2009, von 9:30 bis 12:30 Uhr<br />
in den Diensträumen des Verbandes für Landentwicklung und<br />
Flurneuordnung Thüringen,<br />
Untere Kaplaneistraße 6, 98617 Meiningen<br />
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />
Während dieser Zeit werden Bedienstete des Verbandes für<br />
Landentwicklung und Flurneuordnung im Auftrag des Amtes für<br />
Landentwicklung und Flurneuordnung zur Aufklärung und Beantwortung<br />
von Fragen anwesend sein.<br />
Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und<br />
Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.<br />
Der Anhörungstermin zu den Ergebnissen der Wertermittlung<br />
findet<br />
am Dienstag, dem 21.07.2009, um 13:00 Uhr<br />
in den Diensträumen des Verbandes für Landentwicklung und<br />
Flurneuordnung Thüringen,<br />
Untere Kaplaneistraße 6, 98617 Meiningen<br />
statt.<br />
Die Beteiligten werden hiermit zu diesem Termin geladen.<br />
Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin<br />
vorzubringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen<br />
bis zur Feststellung der Ergebnisse der<br />
Wertermittlung schriftlich beim Amt für Landentwicklung und<br />
Flurneuordnung Meiningen zu erheben.<br />
Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet<br />
sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen<br />
die Wertermittlung zu behandeln sind.<br />
Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung durch Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde<br />
festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich<br />
bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.<br />
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der<br />
Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet<br />
gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit