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Eisfelder Amtsblatt - 2- Nr. 8/2009<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

der Stadt Eisfeld<br />

Amt für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Meiningen<br />

Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-Nord<br />

Az.: 3-3-0255 Meiningen, den 18.06.2009<br />

der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die<br />

verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches,<br />

der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und<br />

Sachbeiträge bilden.<br />

Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur<br />

die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke,<br />

sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes<br />

nachzuprüfen, da Landabfindungen auch außerhalb<br />

des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck<br />

sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen<br />

des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.<br />

gez.<br />

Knut Rommel<br />

Amtsleiter<br />

DS<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Ladung zum<br />

Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

für die mit Änderungsbeschluss Nr. 2 vom 20.07.2007 zum<br />

Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sowie<br />

für Grundstücke aus Anlass der Änderung des Abbaugebietes<br />

Steinbruch „Crocker Berg“<br />

Im Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-Nord liegen die Nachweise<br />

über<br />

1. die Ergebnisse der Wertermittlung für die mit dem 2. Änderungsbeschluss<br />

vom 20.07.2007 zum Verfahrensgebiet zugezogenen<br />

Grundstücke der Gemarkung Hirschendorf, Flurstück<br />

Nr. 116/6, der Gemarkung Eisfeld, Flurstücke Nr. 2529,<br />

2535/1, 2536/1, 2547 und der Gemarkung Sachsendorf,<br />

Flurstücke Nr. 1530/1, 1523/8 sowie<br />

2. die Ergebnisse der aus Anlass der Reduzierung des Abbaugebietes<br />

Steinbruch „Crocker Berg“ für die Grundstücke der<br />

Gemarkung Crock, Flurstücke Nr. 1375/5, 1401/2, 1433/2,<br />

1433/3, 1434, 1435, 1436, 1437/2, 1437/3, 1438/2, 1438/3,<br />

1438/4, 1438/5, 1604/3, 1605/2, 1605/3, 1607, 1608 und der<br />

Gemarkung Eisfeld Flurstücke Nr. 1931, 1935, 1936, 1937,<br />

1947, 1951, 1952, 1953, 1954, 1955, 1963, geänderten<br />

Wertermittlung<br />

Siebte Bekanntmachung des<br />

Stadtwahlleiters der Stadt Eisfeld<br />

zur Kommunalwahl am 7. Juni 2009 -<br />

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses<br />

Nachdem der Stadtwahlausschuss in seiner Sitzung vom 9. Juni<br />

2009 das endgültige Ergebnis der Kommunalwahlen in der<br />

Stadt Eisfeld festgestellt hat, mache ich dies gem. § 48 der Thüringer<br />

Kommunalwahlordnung (ThürKWO) nachfolgend öffentlich<br />

bekannt:<br />

1. Stadtrat<br />

Wahlberechtigte insgesamt 4 924<br />

Zahl der Wähler 2 417<br />

Ungültige Stimmabgaben 63<br />

Gültige Stimmabgaben 2 354<br />

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:<br />

am Dienstag, dem 21.07.2009, von 9:30 bis 12:30 Uhr<br />

in den Diensträumen des Verbandes für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Thüringen,<br />

Untere Kaplaneistraße 6, 98617 Meiningen<br />

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />

Während dieser Zeit werden Bedienstete des Verbandes für<br />

Landentwicklung und Flurneuordnung im Auftrag des Amtes für<br />

Landentwicklung und Flurneuordnung zur Aufklärung und Beantwortung<br />

von Fragen anwesend sein.<br />

Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und<br />

Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.<br />

Der Anhörungstermin zu den Ergebnissen der Wertermittlung<br />

findet<br />

am Dienstag, dem 21.07.2009, um 13:00 Uhr<br />

in den Diensträumen des Verbandes für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Thüringen,<br />

Untere Kaplaneistraße 6, 98617 Meiningen<br />

statt.<br />

Die Beteiligten werden hiermit zu diesem Termin geladen.<br />

Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin<br />

vorzubringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen<br />

bis zur Feststellung der Ergebnisse der<br />

Wertermittlung schriftlich beim Amt für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Meiningen zu erheben.<br />

Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet<br />

sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen<br />

die Wertermittlung zu behandeln sind.<br />

Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung durch Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde<br />

festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich<br />

bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der<br />

Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet<br />

gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit

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