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Arbeitsmarkt: Institutionelle Rahmenbedingungen für mehr Flexibilität

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278 <strong>Arbeitsmarkt</strong>: <strong>Institutionelle</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>mehr</strong> <strong>Flexibilität</strong><br />

Verfahren zur Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen sowie zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen<br />

voranzubringen. Weitergehende Maßnahmen – wie etwa eine<br />

europäische Arbeitslosenversicherung – sind allerdings weder zielführend noch rechtlich<br />

möglich, da die <strong>Arbeitsmarkt</strong>- und Sozialpolitik allein in der Hoheit der Mitgliedstaaten liegt.<br />

503. Vorrangig besteht in Europa der einschneidende Reformbedarf <strong>für</strong> die Arbeitsmärkte<br />

auf nationaler Ebene. Dieser ist überwiegend erkannt und vielerorts bereits angegangen worden.<br />

Seit dem Jahr 2008 lässt sich in den Ländern der Europäischen Union eine erhöhte Reformaktivität<br />

in so gut wie allen arbeitsmarktpolitischen Bereichen beobachten, wobei im<br />

Zuge der Krise insbesondere die aktive <strong>Arbeitsmarkt</strong>politik forciert worden ist (Europäische<br />

Kommission, 2012). Die im Europäischen Semester angelegte Koordination der <strong>Arbeitsmarkt</strong>politik<br />

nach Artikel 148 AEUV kann dabei unter Umständen helfen, nationale Reformhemmnisse<br />

zu überwinden.<br />

504. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Union sind dabei gut beraten, national eigenständige<br />

Wege zu finden, die auf die jeweiligen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen<br />

abgestimmt sind. Es scheint sinnvoll, eine engere Verzahnung von Bildungsträgern<br />

und Arbeitgebern anzustreben, wie dies mit der Europäischen Ausbildungsallianz unterstützt<br />

wird (Rat der Europäischen Union, 2013) und in Deutschland mit dem dualen Ausbildungssystem<br />

der Fall ist. Diesem könnte international durchaus eine Vorbildfunktion eingeräumt<br />

werden, es als eine Blaupause <strong>für</strong> eine optimale Ausbildungsstrategie zu sehen, ist aber verfehlt.<br />

Eine direkte Übertragbarkeit solcher Strukturen auf andere Länder ist nicht möglich, da<br />

sich derartige institutionelle Strukturen langfristig entwickeln müssen. Eine bildungspolitische<br />

Schocktherapie wäre zum Scheitern verurteilt.<br />

505. Am Beispiel der Jugendarbeitslosigkeit wird deutlich, dass es im ureigenen Interesse<br />

der Mitgliedstaaten liegt, Reformen voranzubringen. Der gesellschaftliche Wohlstand steht<br />

auf dem Spiel, wenn suboptimale institutionelle Regelwerke geschaffen oder bewahrt werden.<br />

Zudem ist das Wissen über die institutionellen Verflechtungen auf nationaler Ebene am<br />

größten. Nicht zuletzt liegt hier die demokratische Legitimation. Dies ist umso wichtiger, da<br />

einschneidende Reformen umfassende Kommunikation erfordern. Konsequenterweise liegen<br />

also die Wirtschaftspolitik und damit die <strong>Arbeitsmarkt</strong>politik in nationaler Hoheit.<br />

506. Allerdings kommt der Schockabsorptionsfähigkeit der nationalen Arbeitsmärkte in einer<br />

Währungsunion besondere Bedeutung zu, insbesondere wenn die wirtschaftlichen und institutionellen<br />

Asymmetrien zwischen den Mitgliedstaaten hoch sind (De Grauwe, 2012). Dies<br />

könnte als Argument <strong>für</strong> eine stärkere Koordinierung und Harmonisierung der <strong>Arbeitsmarkt</strong>institutionen<br />

herangezogen werden. Der Sachverständigenrat sieht die langfristig zielführendste<br />

Lösung jedoch in einer Stärkung der Marktkräfte, die dazu beitragen, dass die<br />

Länder im Systemwettbewerb sinnvolle Reformen umsetzen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit<br />

erhöhen. Nicht zuletzt entstehen so innereuropäische Migrationsanreize, die das<br />

Wachstumspotenzial Europas insgesamt stärken und die Schockabsorptionsfähigkeit steigern.<br />

Sachverständigenrat - Jahresgutachten 2013/14

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