Arbeitsmarkt: Institutionelle Rahmenbedingungen für mehr Flexibilität
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288 <strong>Arbeitsmarkt</strong>: <strong>Institutionelle</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>mehr</strong> <strong>Flexibilität</strong><br />
Schaubild 70<br />
Beveridge-Kurve und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
Beveridge-Kurve 1) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 4)<br />
GemeldeteStellen(1000) 2)<br />
550<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
Jan 12<br />
Aug 13<br />
Jan 92<br />
Jan 10<br />
Jan 08<br />
Jan 02<br />
Jan 94<br />
Jan 96<br />
Jan 00<br />
Jan 04<br />
Jan 06<br />
Jan 98<br />
150<br />
2,75 3,00 3,25 3,50 3,75 4,00 4,25 4,50 4,75 5,00<br />
Arbeitslose (Millionen Personen) 3)<br />
Millionen Personen<br />
30<br />
29<br />
28<br />
27<br />
26<br />
25<br />
24<br />
Fluktuationsrate (rechte Skala) 5)<br />
Bestand<br />
(linke Skala)<br />
00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13<br />
%<br />
8,5<br />
8,0<br />
7,5<br />
7,0<br />
6,5<br />
6,0<br />
5,5<br />
1) Gleitender 3-Monatsdurchschnitt auf Basis saisonbereinigter Monatswerte; eigene Saisonbereinigung; Quelle <strong>für</strong> Grundzahlen:<br />
BA.– 2) Strukturbruch im Jahr 2000 korrigiert durch Rückverkettung.– 3) Zeitreihe aufgrund von Strukturbrüchen nicht uneingeschränkt<br />
vergleichbar.– 4) Inklusive Ausbildung.– 5) Durchschnitt der begonnenen und beendeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse<br />
in Relation zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.<br />
Quellen: BA, IAB<br />
© Sachverständigenrat<br />
525. Zum anderen beugt ein solcher Weg einer Segmentierung des <strong>Arbeitsmarkt</strong>s in Form<br />
von Dualismus vor. Der deutsche <strong>Arbeitsmarkt</strong> ist noch weit von Verhältnissen wie beispielsweise<br />
in Spanien entfernt. Dennoch lässt sich in Ansätzen eine Zweiteilung des <strong>Arbeitsmarkt</strong>s<br />
erkennen (Eichhorst und Tobsch, 2013; Garz, 2013). Ein möglichst einheitliches<br />
Arbeitsrecht ist daher ebenfalls unter dem Aspekt der Chancengleichheit und der Teilhabe<br />
aller Erwerbspersonen anzustreben. Die Anreize, Zeitarbeit und Befristungsmöglichkeiten<br />
vorherrschend als „Krücken“ zur Aufrechterhaltung externer <strong>Flexibilität</strong> zu nutzen, müssen so<br />
gering wie möglich gehalten werden. Prinzipiell sind diese Erwerbsformen aber sinnvolle<br />
Teile einer flexiblen <strong>Arbeitsmarkt</strong>ordnung, um Anpassungen der Beschäftigung in Betrieben<br />
zu ermöglichen.<br />
Zudem ist die Möglichkeit, solche Beschäftigungsverhältnisse einzugehen, in einem rigiden<br />
<strong>Arbeitsmarkt</strong> notwendig, um <strong>für</strong> Einsteiger und Arbeitslose ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung<br />
zu schaffen, wenngleich die empirische Evidenz hierzu gemischt ausfällt (Booth<br />
et al., 2002; Göbel und Verhofstadt, 2008; Kluve et al., 2011). Generell dürften geringere<br />
Hürden <strong>für</strong> Übertritte in den ersten <strong>Arbeitsmarkt</strong> ebenfalls die Effektivität von arbeitsmarktpolitischen<br />
Maßnahmen erhöhen.<br />
526. An dieser Stelle ist die aktive <strong>Arbeitsmarkt</strong>politik gefordert. Durch die positive <strong>Arbeitsmarkt</strong>entwicklung<br />
hat sich mittlerweile ein Kern verfestigter Arbeitslosigkeit herauskristallisiert,<br />
dessen Vermittlung in Arbeit besonders schwierig ist. Die Evaluation im Zuge der<br />
Instrumentenreform der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit hat mit dazu beigetragen, AAMP effizienter<br />
und effektiver auszurichten (Heyer et al., 2012). Die passgenaue Zuordnung von Teilnehmern<br />
zu AAMP-Maßnahmen sollte weiter verbessert werden. In Zukunft könnten außerdem<br />
Sachverständigenrat - Jahresgutachten 2013/14