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Arbeitsmarkt: Institutionelle Rahmenbedingungen für mehr Flexibilität

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288 <strong>Arbeitsmarkt</strong>: <strong>Institutionelle</strong> <strong>Rahmenbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>mehr</strong> <strong>Flexibilität</strong><br />

Schaubild 70<br />

Beveridge-Kurve und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

Beveridge-Kurve 1) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 4)<br />

GemeldeteStellen(1000) 2)<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

Jan 12<br />

Aug 13<br />

Jan 92<br />

Jan 10<br />

Jan 08<br />

Jan 02<br />

Jan 94<br />

Jan 96<br />

Jan 00<br />

Jan 04<br />

Jan 06<br />

Jan 98<br />

150<br />

2,75 3,00 3,25 3,50 3,75 4,00 4,25 4,50 4,75 5,00<br />

Arbeitslose (Millionen Personen) 3)<br />

Millionen Personen<br />

30<br />

29<br />

28<br />

27<br />

26<br />

25<br />

24<br />

Fluktuationsrate (rechte Skala) 5)<br />

Bestand<br />

(linke Skala)<br />

00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13<br />

%<br />

8,5<br />

8,0<br />

7,5<br />

7,0<br />

6,5<br />

6,0<br />

5,5<br />

1) Gleitender 3-Monatsdurchschnitt auf Basis saisonbereinigter Monatswerte; eigene Saisonbereinigung; Quelle <strong>für</strong> Grundzahlen:<br />

BA.– 2) Strukturbruch im Jahr 2000 korrigiert durch Rückverkettung.– 3) Zeitreihe aufgrund von Strukturbrüchen nicht uneingeschränkt<br />

vergleichbar.– 4) Inklusive Ausbildung.– 5) Durchschnitt der begonnenen und beendeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse<br />

in Relation zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.<br />

Quellen: BA, IAB<br />

© Sachverständigenrat<br />

525. Zum anderen beugt ein solcher Weg einer Segmentierung des <strong>Arbeitsmarkt</strong>s in Form<br />

von Dualismus vor. Der deutsche <strong>Arbeitsmarkt</strong> ist noch weit von Verhältnissen wie beispielsweise<br />

in Spanien entfernt. Dennoch lässt sich in Ansätzen eine Zweiteilung des <strong>Arbeitsmarkt</strong>s<br />

erkennen (Eichhorst und Tobsch, 2013; Garz, 2013). Ein möglichst einheitliches<br />

Arbeitsrecht ist daher ebenfalls unter dem Aspekt der Chancengleichheit und der Teilhabe<br />

aller Erwerbspersonen anzustreben. Die Anreize, Zeitarbeit und Befristungsmöglichkeiten<br />

vorherrschend als „Krücken“ zur Aufrechterhaltung externer <strong>Flexibilität</strong> zu nutzen, müssen so<br />

gering wie möglich gehalten werden. Prinzipiell sind diese Erwerbsformen aber sinnvolle<br />

Teile einer flexiblen <strong>Arbeitsmarkt</strong>ordnung, um Anpassungen der Beschäftigung in Betrieben<br />

zu ermöglichen.<br />

Zudem ist die Möglichkeit, solche Beschäftigungsverhältnisse einzugehen, in einem rigiden<br />

<strong>Arbeitsmarkt</strong> notwendig, um <strong>für</strong> Einsteiger und Arbeitslose ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung<br />

zu schaffen, wenngleich die empirische Evidenz hierzu gemischt ausfällt (Booth<br />

et al., 2002; Göbel und Verhofstadt, 2008; Kluve et al., 2011). Generell dürften geringere<br />

Hürden <strong>für</strong> Übertritte in den ersten <strong>Arbeitsmarkt</strong> ebenfalls die Effektivität von arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen erhöhen.<br />

526. An dieser Stelle ist die aktive <strong>Arbeitsmarkt</strong>politik gefordert. Durch die positive <strong>Arbeitsmarkt</strong>entwicklung<br />

hat sich mittlerweile ein Kern verfestigter Arbeitslosigkeit herauskristallisiert,<br />

dessen Vermittlung in Arbeit besonders schwierig ist. Die Evaluation im Zuge der<br />

Instrumentenreform der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit hat mit dazu beigetragen, AAMP effizienter<br />

und effektiver auszurichten (Heyer et al., 2012). Die passgenaue Zuordnung von Teilnehmern<br />

zu AAMP-Maßnahmen sollte weiter verbessert werden. In Zukunft könnten außerdem<br />

Sachverständigenrat - Jahresgutachten 2013/14

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