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Einzelne Vertragsklauseln Schriftformklauseln

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<strong>Einzelne</strong> <strong>Vertragsklauseln</strong><br />

Vertragsstrafen<br />

zu beachten:<br />

- Vertragsstrafen wegen Nichtantritts der Arbeit sind an<br />

einschlägigen Kündigungsfristen zu orientieren<br />

- Vertragsstrafen wegen Vertragsbruch sind ins Verhältnis zu<br />

Verdienstmöglichkeit zu setzen<br />

- Pflichtverletzungen, die Vertragsstrafe auslösen, müssen<br />

hinreichend bestimmt sein; der Verpflichtete muss sich in<br />

seinem Verhalten darauf einstellen können.<br />

Verwirkungsgrund nicht zu weit gefasst, ansonsten inhaltlich<br />

unangemessen. Eine Absicherung aller vertraglichen<br />

Pflichten durch Vertragsstrafe stellt unangemessene<br />

Übersicherung dar.<br />

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