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Einzelne Vertragsklauseln Schriftformklauseln

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<strong>Einzelne</strong> <strong>Vertragsklauseln</strong><br />

Freistellungsklauseln<br />

1) Klauseln, die das Recht des Arbeitgebers zur jederzeitigen<br />

Freistellung formulieren:<br />

überwiegend wird verlangt, dass die Klausel<br />

Freistellungsgründe voraussetzt, bei deren Vorliegen ein<br />

berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht (vgl. LAG<br />

München, Urteil vom 07.05.2003, 5 Sa 297/03)<br />

2) Klauseln, die dem Arbeitgeber im Falle der Kündigung Freistellung<br />

während der Kündigungsfrist ermöglichen:<br />

umstritten, ob sachliche Gründe mit aufgenommen werden<br />

müssen<br />

LAG München (siehe oben): nein, jedoch ist Ausübung nur<br />

nach billigem Ermessen zulässig<br />

daher: Empfehlenswert ist auch hier die Aufnahme sachlicher Gründe.<br />

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