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Einzelne Vertragsklauseln Schriftformklauseln

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Rückwirkende Anwendung des<br />

AGB-Rechts auf „Altverträge“<br />

seit 01.01.2003<br />

Rechtsfolgen eines AGB-Verstoßes:<br />

grundsätzlich Unwirksamkeit bzw. Wegfall der betroffenen<br />

Klausel, nicht des gesamten Vertrages (§306 I BGB), es sei denn<br />

unzumutbare Härte für eine Partei (§ 306 III BGB)<br />

grundsätzlich keine geltungserhaltende Reduktion der<br />

unwirksamen Klausel<br />

Ausnahme: Vertragsabschluss vor 01.01.2002 und<br />

keine Vertragsanpassung bis 01.01.2003<br />

kein ersatzloser Wegfall der Klausel,<br />

da Fall der Rückwirkung,sondern Schluss der<br />

durch Wegfall der Klausel entstandenen<br />

Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung<br />

(BAG v. 12.01.2005, NZA 2005, 465 ff.)<br />

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