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Einzelne Vertragsklauseln Schriftformklauseln

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<strong>Einzelne</strong> <strong>Vertragsklauseln</strong><br />

<strong>Schriftformklauseln</strong><br />

2) qualifizierte <strong>Schriftformklauseln</strong>:<br />

Ausnahme: BAG, 24.06.2003, 9 AZR 302/02 (NZA 2003, 1145):<br />

Betriebliche Übung ist keine Individualabrede und kann<br />

daher wegen Schriftformerfordernis nicht entstehen.<br />

Aber Vorsicht: andere Ansicht BGH:<br />

Er hält <strong>Schriftformklauseln</strong> zwar nicht generell für<br />

unwirksam. Sie sind aber dann nach § 307 I BGB<br />

unwirksam, wenn sie dazu dienen,<br />

Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem der<br />

Eindruck erweckt werde,mündliche Abreden seien<br />

unwirksam (BGH, 27.09.2000, VIII ZR 155/99,<br />

NJW 2001, 292)<br />

Fazit: Es ist nicht absolut sicher, dass des BAG seine<br />

Rechtsprechung auf Dauer beibehalten wird.<br />

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