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Einzelne Vertragsklauseln Schriftformklauseln

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<strong>Einzelne</strong> <strong>Vertragsklauseln</strong><br />

Überraschende Klauseln<br />

Begriff:<br />

bereits vor Schuldrechtsmodernisierung laut Rechtsprechung kein<br />

Vertragsinhalt geworden (z.B. BAG, NZA 2001, 723)<br />

nach der Schuldrechtsmodernisierung: § 305 c Abs. 1 BGB regelt<br />

nunmehr, dass Überraschungsklauseln kein Vertragsinhalt werden<br />

Klausel, die so ungewöhnlich ist, dass mit ihr nicht gerechnet zu<br />

werden braucht (Überrumplungseffekt) – BAG, NZA 1996, 702<br />

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