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Ausgabe 51-52 vom 20.12.2013 - Schwendi

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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> <strong>20.12.2013</strong> – Seite 15<br />

Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Deckblattänderung<br />

sowie zur Abgabe von Stellungnahmen wenden Sie<br />

sich bitte an die Bauverwaltung.<br />

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.<br />

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der<br />

Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />

nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller<br />

im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Schwendi</strong>, 13.12.2013<br />

Günther Karremann<br />

Bürgermeister<br />

• Entwidmung einer Teilfläche des Flst.<br />

1079/1 der Gemarkung Schönebürg<br />

Im rückwärtigen Bereich der Brunnenverwaltung Bad Dietenbronn<br />

verläuft ein öffentlicher Weg der schon seit Langem<br />

nicht mehr als öffentlicher Weg erkennbar ist und nicht mehr<br />

genutzt wird. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am<br />

08.07.2013 beschlossen für unten dargestellte schraffierte<br />

Teilfläche des Flst. 1079/1 der Gemarkung Schönebürg das<br />

Entwidmungsverfahren einzuleiten und anschließend die entwidmete<br />

Teilfläche zu veräußern. Die rechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Entwidmung der Teilfläche sind gegeben. Die<br />

Entwidmungsabsicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde<br />

<strong>Schwendi</strong> Nr. 30 <strong>vom</strong> 26.07.2013 bekannt gegeben. Die<br />

betroffene Öffentlichkeit hatte Gelegenheit sich innerhalb von<br />

3 Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung zur geplanten<br />

Einziehung zu äußern. Es gingen keine Einwände oder Stellungnahmen<br />

zur geplanten Einziehung bei der Gemeinde<br />

ein. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat aus diesem<br />

Grund am 09.12.2013 die Einziehung der Teilfläche<br />

beschlossen.<br />

Die genaue Lage der zu entwidmenden Teilfläche des Feldwegs<br />

kann nachstehend abgedrucktem Lageplan entnommen<br />

werden. Die Einziehung wird hiermit nochmals öffentlich<br />

bekannt gemacht und erlangt nach einem Monat Rechtskraft.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die o. g. Entwidmung der Teilfläche des Flst. 1079/1<br />

der Gemarkung Schönebürg kann innerhalb eines Monats<br />

nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />

erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich<br />

zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong>,<br />

Biberacher Str. 1 in 88477 <strong>Schwendi</strong> einzulegen<br />

Bei der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> ist<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

die Stelle einer Aushilfe als<br />

Reinigungskraft<br />

für die Sporthalle und Veranstaltungshalle<br />

<strong>Schwendi</strong> zu besetzen.<br />

Der Aufgabenbereich umfasst<br />

Teile der Reinigung der Sporthalle<br />

sowie des Foyers und der Veranstaltungshalle.<br />

Der Beschäftigungsumfang und<br />

die Reinigungszeiten erfolgen<br />

nach Absprache und sind teilweise<br />

flexibel.<br />

Ihre Bewerbung richten Sie bitte<br />

an das Bürgermeisteramt<br />

<strong>Schwendi</strong>.<br />

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen ab<br />

07. Januar 2014 gerne Herr Lang<br />

unter Telefon 07353 9800-20.<br />

Bürgermeisteramt<br />

<strong>Schwendi</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Biberacher Straße 1<br />

88477 <strong>Schwendi</strong><br />

Telefon 07353 9800-20<br />

Telefax 07353 9800-920<br />

• Abfeuern von Feuerwerkskörpern<br />

Das Bürgermeisteramt weist darauf hin, dass das Abfeuern<br />

von Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und am 01.<br />

Januar eines Jahres zulässig ist.<br />

Wir appellieren an die Einsicht und Vernunft unserer Bürgerinnen<br />

und Bürger sich aus Rücksicht, insbesondere auch<br />

auf Tiere, an diese Regelung zu halten.<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong><br />

Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong><br />

Herstellung und Vertrieb:<br />

Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG<br />

Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim<br />

Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Bürgermeister Günther Karremann<br />

Telefon (07353) 9800-0, Telefax (07353) 9800-14<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Ursula Müller, E-Mail: andreastarz@dvwagner.de<br />

Telefon (07154) 82 22-71, Telefax (07154) 82 22-15<br />

Erscheint wöchentlich freitags.<br />

Homepage <strong>Schwendi</strong> jetzt über<br />

QR-code abrufbar<br />

Die Homepage www.schwendi.de der Gemeinde<br />

ist ab sofort über den nebenstehenden QR-code<br />

abrufbar.

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