Ausgabe 51-52 vom 20.12.2013 - Schwendi
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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> <strong>20.12.2013</strong> – Seite 15<br />
Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Deckblattänderung<br />
sowie zur Abgabe von Stellungnahmen wenden Sie<br />
sich bitte an die Bauverwaltung.<br />
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.<br />
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der<br />
Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />
nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm<br />
Einwendungen geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller<br />
im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Schwendi</strong>, 13.12.2013<br />
Günther Karremann<br />
Bürgermeister<br />
• Entwidmung einer Teilfläche des Flst.<br />
1079/1 der Gemarkung Schönebürg<br />
Im rückwärtigen Bereich der Brunnenverwaltung Bad Dietenbronn<br />
verläuft ein öffentlicher Weg der schon seit Langem<br />
nicht mehr als öffentlicher Weg erkennbar ist und nicht mehr<br />
genutzt wird. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am<br />
08.07.2013 beschlossen für unten dargestellte schraffierte<br />
Teilfläche des Flst. 1079/1 der Gemarkung Schönebürg das<br />
Entwidmungsverfahren einzuleiten und anschließend die entwidmete<br />
Teilfläche zu veräußern. Die rechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Entwidmung der Teilfläche sind gegeben. Die<br />
Entwidmungsabsicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde<br />
<strong>Schwendi</strong> Nr. 30 <strong>vom</strong> 26.07.2013 bekannt gegeben. Die<br />
betroffene Öffentlichkeit hatte Gelegenheit sich innerhalb von<br />
3 Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung zur geplanten<br />
Einziehung zu äußern. Es gingen keine Einwände oder Stellungnahmen<br />
zur geplanten Einziehung bei der Gemeinde<br />
ein. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat aus diesem<br />
Grund am 09.12.2013 die Einziehung der Teilfläche<br />
beschlossen.<br />
Die genaue Lage der zu entwidmenden Teilfläche des Feldwegs<br />
kann nachstehend abgedrucktem Lageplan entnommen<br />
werden. Die Einziehung wird hiermit nochmals öffentlich<br />
bekannt gemacht und erlangt nach einem Monat Rechtskraft.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die o. g. Entwidmung der Teilfläche des Flst. 1079/1<br />
der Gemarkung Schönebürg kann innerhalb eines Monats<br />
nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich<br />
zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong>,<br />
Biberacher Str. 1 in 88477 <strong>Schwendi</strong> einzulegen<br />
Bei der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> ist<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
die Stelle einer Aushilfe als<br />
Reinigungskraft<br />
für die Sporthalle und Veranstaltungshalle<br />
<strong>Schwendi</strong> zu besetzen.<br />
Der Aufgabenbereich umfasst<br />
Teile der Reinigung der Sporthalle<br />
sowie des Foyers und der Veranstaltungshalle.<br />
Der Beschäftigungsumfang und<br />
die Reinigungszeiten erfolgen<br />
nach Absprache und sind teilweise<br />
flexibel.<br />
Ihre Bewerbung richten Sie bitte<br />
an das Bürgermeisteramt<br />
<strong>Schwendi</strong>.<br />
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen ab<br />
07. Januar 2014 gerne Herr Lang<br />
unter Telefon 07353 9800-20.<br />
Bürgermeisteramt<br />
<strong>Schwendi</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Biberacher Straße 1<br />
88477 <strong>Schwendi</strong><br />
Telefon 07353 9800-20<br />
Telefax 07353 9800-920<br />
• Abfeuern von Feuerwerkskörpern<br />
Das Bürgermeisteramt weist darauf hin, dass das Abfeuern<br />
von Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und am 01.<br />
Januar eines Jahres zulässig ist.<br />
Wir appellieren an die Einsicht und Vernunft unserer Bürgerinnen<br />
und Bürger sich aus Rücksicht, insbesondere auch<br />
auf Tiere, an diese Regelung zu halten.<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Bürgermeisteramt <strong>Schwendi</strong><br />
Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong><br />
Herstellung und Vertrieb:<br />
Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG<br />
Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim<br />
Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Bürgermeister Günther Karremann<br />
Telefon (07353) 9800-0, Telefax (07353) 9800-14<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Ursula Müller, E-Mail: andreastarz@dvwagner.de<br />
Telefon (07154) 82 22-71, Telefax (07154) 82 22-15<br />
Erscheint wöchentlich freitags.<br />
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Die Homepage www.schwendi.de der Gemeinde<br />
ist ab sofort über den nebenstehenden QR-code<br />
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