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Ausgabe 51-52 vom 20.12.2013 - Schwendi

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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> <strong>20.12.2013</strong> – Seite 17<br />

• Überlassung eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Schaffung einer flächendeckenden<br />

Breitbandversorgung in den Gemeinden Wain und <strong>Schwendi</strong><br />

Die Gemeinden Wain und <strong>Schwendi</strong> (nachfolgend: Gemeinden) sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie<br />

der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung<br />

und Standortsicherung. Hierfür wurde von der Gemeinde Wain und von der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> ein kommunales<br />

Hochgeschwindigkeitsnetz errichtet, welches aus einer entsprechenden Leerrohrinfrastruktur (3-fach D 50) nebst<br />

Glasfasereinzug in einem dieser Leerrohre besteht. Das sich über beide Gemarkungen erstreckende kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz<br />

ist über die Gemarkungsgrenzen hinweg verbunden. Über das Hochgeschwindigkeitsnetz werden Kabelverzweiger<br />

im jeweiligen Gemeindegebiet erschlossen.<br />

Das kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz wird einem Bieter auf Grundlage eines entsprechenden Pacht- und Netzbetriebsvertrages<br />

gegen Zahlung einer Pacht überlassen.<br />

Ausschließlich für den Fall, dass im Rahmen dieser Ausschreibung kein wertbares Angebot für die Überlassung des kommunalen<br />

Hochgeschwindigkeitsnetzes gegen Zahlung einer Pacht eingehen sollte, ist beabsichtigt, zur Erreichung einer Verbesserung<br />

der Breitbandversorgung eine Zuwendung zur Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke von maximal<br />

150.000 Euro zu gewähren. Die Gewährung der Zuwendung wird auf Grundlage eines entsprechenden Zuwendungsvertrages<br />

gewährt.<br />

Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV.<br />

Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten<br />

ist jedoch von der Europäischen Kommission grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers<br />

hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben<br />

der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig<br />

machen. Abweichungen <strong>vom</strong> herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten<br />

Besonderheiten der Beihilfegewährung.<br />

Die Gemeinden fordern hiermit alle interessierten Bieter auf, unter Beachtung der folgenden Kriterien ein Angebot abzugeben.<br />

Dabei wird klargestellt, dass mit dieser Befragung und dieser Veröffentlichung keine Verpflichtung zur Vergabe und<br />

Überlassung verbunden ist!<br />

I. Auswählende Körperschaft<br />

II. Verfahren<br />

Das Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Wain als Vergabestelle im eigenen sowie im Auftrag der Gemeinde<br />

<strong>Schwendi</strong> durch. Sämtliche Anfragen sind daher ausschließlich an die Vergabestelle Gemeinde Wain zu richten!<br />

III. Wertungskriterien<br />

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 18 Abs. 1 VOL/A.<br />

Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach den folgend aufgeführten Kriterien ermittelt:<br />

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 18 Abs. 1 VOL/A.<br />

Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach den folgend aufgeführten Kriterien ermittelt:

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