Ausgabe 51-52 vom 20.12.2013 - Schwendi
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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> <strong>20.12.2013</strong> – Seite 17<br />
• Überlassung eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Schaffung einer flächendeckenden<br />
Breitbandversorgung in den Gemeinden Wain und <strong>Schwendi</strong><br />
Die Gemeinden Wain und <strong>Schwendi</strong> (nachfolgend: Gemeinden) sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie<br />
der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung<br />
und Standortsicherung. Hierfür wurde von der Gemeinde Wain und von der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> ein kommunales<br />
Hochgeschwindigkeitsnetz errichtet, welches aus einer entsprechenden Leerrohrinfrastruktur (3-fach D 50) nebst<br />
Glasfasereinzug in einem dieser Leerrohre besteht. Das sich über beide Gemarkungen erstreckende kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz<br />
ist über die Gemarkungsgrenzen hinweg verbunden. Über das Hochgeschwindigkeitsnetz werden Kabelverzweiger<br />
im jeweiligen Gemeindegebiet erschlossen.<br />
Das kommunale Hochgeschwindigkeitsnetz wird einem Bieter auf Grundlage eines entsprechenden Pacht- und Netzbetriebsvertrages<br />
gegen Zahlung einer Pacht überlassen.<br />
Ausschließlich für den Fall, dass im Rahmen dieser Ausschreibung kein wertbares Angebot für die Überlassung des kommunalen<br />
Hochgeschwindigkeitsnetzes gegen Zahlung einer Pacht eingehen sollte, ist beabsichtigt, zur Erreichung einer Verbesserung<br />
der Breitbandversorgung eine Zuwendung zur Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke von maximal<br />
150.000 Euro zu gewähren. Die Gewährung der Zuwendung wird auf Grundlage eines entsprechenden Zuwendungsvertrages<br />
gewährt.<br />
Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV.<br />
Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten<br />
ist jedoch von der Europäischen Kommission grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers<br />
hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben<br />
der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig<br />
machen. Abweichungen <strong>vom</strong> herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten<br />
Besonderheiten der Beihilfegewährung.<br />
Die Gemeinden fordern hiermit alle interessierten Bieter auf, unter Beachtung der folgenden Kriterien ein Angebot abzugeben.<br />
Dabei wird klargestellt, dass mit dieser Befragung und dieser Veröffentlichung keine Verpflichtung zur Vergabe und<br />
Überlassung verbunden ist!<br />
I. Auswählende Körperschaft<br />
II. Verfahren<br />
Das Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Wain als Vergabestelle im eigenen sowie im Auftrag der Gemeinde<br />
<strong>Schwendi</strong> durch. Sämtliche Anfragen sind daher ausschließlich an die Vergabestelle Gemeinde Wain zu richten!<br />
III. Wertungskriterien<br />
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 18 Abs. 1 VOL/A.<br />
Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach den folgend aufgeführten Kriterien ermittelt:<br />
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 18 Abs. 1 VOL/A.<br />
Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach den folgend aufgeführten Kriterien ermittelt: