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Österreichs Insiderblatt Für Die Elektrobranche - E&W

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E&W 10/07 MANAGEMENT 87<br />

Fiskus und Firmenwagen<br />

Neue Vorschriften<br />

<strong>Die</strong> steuerliche Höchstgrenze für die<br />

Anschaffungskosten von Firmenwagen<br />

beträgt seit 2005 für alle Pkw<br />

und Komibs 40.000 Euro und für alle<br />

davor angeschafften Fahrzeuge<br />

34.000 Euro – und sie müssen mindestens<br />

acht Jahre genutzt werden.<br />

Pritschenwagen galten bisher ohne<br />

Einschränkungen als Fiskal-Lkw,<br />

wenn sie zolltechnisch als Lkw eingestuft<br />

wurden. Seit einer Mitteilung<br />

der EU Kommission vom 31. 3. 2007<br />

werden aber nur mehr solche Pritschenwagen<br />

als Fiskal-Lkw eingestuft,<br />

deren Pritsche länger als 50%<br />

des Radstandes ist.<br />

Alle Pritschenwagenmodelle, die<br />

zum Stichtag 31.3.2007 bereits auf<br />

dem Markt waren, werden unvermindert<br />

als Lkw behandelt, die neu auf<br />

den Markt kommenden Modelle<br />

unterliegen aber der neuen Klassifizierung.<br />

China vor Deutschland<br />

Drittgrößte Volkswirtschaft<br />

der Welt<br />

Chinas rasanter Aufschwung bringt<br />

das Land in den internationalen<br />

Wirtschaftsstatistiken immer weiter<br />

nach vorn. Und vor kurzem hat China<br />

Deutschland als drittgrößte Wirtschaftsnation<br />

der Erde überholt.<br />

2006 lag China mit einem Bruttoinlandsprodukt<br />

von 2,65 Billionen Dollar<br />

noch hinter Deutschland mit 2,9<br />

Billionen, jetzt ist es, nachdem es in<br />

den letzten Jahren schon Italien,<br />

Frankreich und Großbritannien überholt<br />

hatte, auch an Deutschland vorbeigezogen.<br />

Kein Wunder, denn Chinas<br />

Volkswirtschaft wächst seit fünf<br />

Jahren um mehr als 10% pro Jahr.<br />

Körberlgeld für die Banken<br />

Schneckentempo<br />

<strong>Die</strong> heimischen Konsumentenschützer<br />

haben sich diesmal die Banken<br />

vorgenommen – und an Hand eines<br />

Tests festgestellt, dass Überweisungen<br />

noch immer viel zu lange brauchen.<br />

Insgesamt wurden 364 Überweisungen<br />

bei neun verschiedenen Instituten<br />

getätigt – mit folgendem er-<br />

schreckenden Ergebnis:<br />

Bei „beleghaften Überweisungen”,<br />

also jenen mit Zahlscheinen, vergingen<br />

zwischen Erteilung des Auftrages<br />

bis zur Gutschrift am Empfängerkonto<br />

durchschnittlich 4,62 Tage.<br />

Bei Online-Überweisungen ging es<br />

zwar schneller, doch brauchten auch<br />

diese immerhin noch mehr als zwei<br />

Tage.<br />

Klar, dass sich hier die Vermutung<br />

aufdrängt, in der Zwischenzeit würden<br />

die Banken mit diesem Geld arbeiten<br />

– und sich so ein saftiges Körberlgeld<br />

verdienen.<br />

Das weisen die Banker massiv zurück,<br />

können sich die Testergebnisse<br />

aber nicht erklären. Allerdings verwiesen<br />

sie auf das mühsame Handling<br />

bei den Zahlscheinen, die mit<br />

dem Auto in die Zentralen gebracht<br />

und eingescannnt werden müssen.<br />

In der Nacht würde dann der Datenaustausch<br />

mit den anderen Banken<br />

erfolgen. Wann die andere Bank das<br />

Geld dann auf’s Konto des Empfängers<br />

bucht, hat diese zu verantworten<br />

– wird der schwarze Peter<br />

weitergereicht.<br />

Ein Argument, das die 4,62 Tage-<br />

Dauer nicht zufriedenstellend erklärt.<br />

Aktuelles zum Fahrtenbuch<br />

Achtung Fußangeln<br />

Ein Fahrtenbuch dient als Nachweis<br />

zur Ermittlung der betrieblich und<br />

privat gefahrenen Kilometer. Es<br />

muss fortlaufend und übersichtlich<br />

geführt sein und bei jeder Fahrt folgende<br />

Punkte angeben:<br />

Datum, Ausgangs- und Zielpunkt,<br />

Zweck, Anzahl der gefahrenen Kilometer,<br />

Kilometerstand am Anfang<br />

und am Ende der Fahrt und die Zeit.<br />

<strong>Die</strong> Eintragung kann sofort oder unter<br />

Zuhilfenahme eines Schmierzettels<br />

oder Diktiergerätes erst später<br />

erfolgen. Es muss in gebundener<br />

Form geführt werden und nicht als<br />

Ansammlung loser Zettel.<br />

Ein elektronisches Fahrtenbuch wird<br />

nur dann akzeptiert, wenn das Programm<br />

so gestaltet ist, dass man<br />

nachträglich nicht mehr eingreifen<br />

kann.<br />

Sollten keine Aufzeichnungen über<br />

die betrieblichen Kfz-Kosten geführt<br />

so werden diese der Höhe nach geschätzt.<br />

Als Maßsstab dafür gelten<br />

die tatsächlichen Kosten.<br />

AMS-ZUSCHÜSSE UND<br />

-BEIHILFEN EINKOMMEN-<br />

STEUERFREI<br />

Das Finanzamt hat in einem seiner letzten Erlässe bekannt gegeben, dass<br />

bestimmte Zuschüsse und Beihilfen des AMS einkommenssteuerfrei behandelt<br />

werden können, die Lohn- und Gehaltsaufwendungen in den Bilanzen<br />

bzw Einnahmen-/Ausgaben-Rechnungen aber trotzdem nicht gekürzt werden<br />

müssen. Es handelt sich dabei insbesondere um die Blum-Prämie, die<br />

Lehrlingsausbildungsprämie, Kombilohnbeihilfe, Come Back-Beihilfen und die<br />

Altersteilzeit neu. So haben Sie bei Bezug einer Beilhilfe doppelten Nutzen!<br />

SCHWERARBEIT PRAXISHINWEISE<br />

Gemäß der ab 1.1.2007 geltenden Schwerarbeitsverordnung haben die<br />

<strong>Die</strong>nstgeber der jeweils zuständigen Gebietskrankenkasse die Schwerarbeitszeiten<br />

ihrer <strong>Die</strong>nstnehmer altersbezogen zu melden.<br />

<strong>Die</strong> Meldepflicht betrifft<br />

3 männliche Versicherte, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet<br />

haben, und<br />

3 weibliche Versicherte, die bereits das 35. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Zu melden hat der <strong>Die</strong>nstgeber<br />

3 alle Tätigkeiten, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der<br />

Schwerarbeitsverordnung schließen lassen,<br />

3 die Namen und Versicherungsnummern jener Personen, die derartige<br />

Tätigkeiten verrichten, und<br />

3 die Dauer der betreffenden Tätigkeiten.<br />

<strong>Die</strong> Meldung muss einmal pro Jahr, und zwar grundsätzlich bis zum Ende<br />

Februar des Folgejahres, erfolgen. Um die Meldepflicht zur Schwerarbeit<br />

erfüllen zu können, sollten die <strong>Die</strong>nstgeber Aufzeichnungen über die im<br />

Betrieb geleistete Schwerarbeit führen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie bereits<br />

jetzt genaue Aufzeichnungen über die Schwerarbeit führen, denn die<br />

Meldung für das Kalenderjahr 2007 hat bis Ende Februar 2008 zu erfolgen.<br />

Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch<br />

besonders belastenden Bedingungen erbracht werden.<br />

Anspruch auf die Schwerarbeiterpension haben Personen, die<br />

3 45 Versicherungsjahre erworben haben<br />

3 und in den letzten 20 Jahren mindestens zehn Jahre Schwerarbeit<br />

verrichtet haben<br />

3 und das 60. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Ein Schwerarbeitsmonat wird erworben, wenn Schwerarbeit an mindestens<br />

15 Tagen im Kalendermonat ausgeübt wurde.<br />

STEUERSÜNDERFAHNDUNG ONLINE<br />

Seit September 2006 durchsucht das österreichische Finanzamt mittels<br />

der Spezial-Software „Xenon” das Internet nach Online-Schwarzhändlern.<br />

<strong>Die</strong>se in den Niederlanden entwickelte Fahndungstechnik wird bereits in<br />

den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien, Kanada und künftig auch in<br />

Schweden verwendet. Das Softwareprogramm patrouilliert 24 Stunden täglich<br />

selbstständig durch das Netz – auf der Suche nach potenziellen Steuersündern,<br />

denn Xenon ist ein Spider-Programm (auch Webcrawler genannt),<br />

der Websites nach bestimmten Stichworten wie etwa österreichischen<br />

Adressen absucht. Verdächtige Sites werden heruntergeladen und<br />

beobachtet. Anhand der Veränderungen auf der Website wird ermittelt, wie<br />

oft welche Güter zu welchem Preis angeboten werden. Denn im Allgemeinen<br />

gilt: Wer regelmäßig und mit Absicht auf Gewinnerzielung handelt, gilt<br />

als gewerbetreibend – auch im Internet. Ab einem Umsatz von EUR 30.000,jährlich<br />

muss Umsatzsteuer bezahlt werden. Über die weitere Entwicklung<br />

und Wirkung dieser Spezialsoftware werden wir natürlich berichten.<br />

<strong>Für</strong> weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Rat & Tat-<br />

Steuerberater, Kanzlei Jupiter, unter (1) 278 12 95,<br />

office@jupiter.co.at und Dr. Michael Kowarik unter<br />

(1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.<br />

Web: www.ratundtat.at

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