Österreichs Insiderblatt Für Die Elektrobranche - E&W
Österreichs Insiderblatt Für Die Elektrobranche - E&W
Österreichs Insiderblatt Für Die Elektrobranche - E&W
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
E&W 10/07 MANAGEMENT 87<br />
Fiskus und Firmenwagen<br />
Neue Vorschriften<br />
<strong>Die</strong> steuerliche Höchstgrenze für die<br />
Anschaffungskosten von Firmenwagen<br />
beträgt seit 2005 für alle Pkw<br />
und Komibs 40.000 Euro und für alle<br />
davor angeschafften Fahrzeuge<br />
34.000 Euro – und sie müssen mindestens<br />
acht Jahre genutzt werden.<br />
Pritschenwagen galten bisher ohne<br />
Einschränkungen als Fiskal-Lkw,<br />
wenn sie zolltechnisch als Lkw eingestuft<br />
wurden. Seit einer Mitteilung<br />
der EU Kommission vom 31. 3. 2007<br />
werden aber nur mehr solche Pritschenwagen<br />
als Fiskal-Lkw eingestuft,<br />
deren Pritsche länger als 50%<br />
des Radstandes ist.<br />
Alle Pritschenwagenmodelle, die<br />
zum Stichtag 31.3.2007 bereits auf<br />
dem Markt waren, werden unvermindert<br />
als Lkw behandelt, die neu auf<br />
den Markt kommenden Modelle<br />
unterliegen aber der neuen Klassifizierung.<br />
China vor Deutschland<br />
Drittgrößte Volkswirtschaft<br />
der Welt<br />
Chinas rasanter Aufschwung bringt<br />
das Land in den internationalen<br />
Wirtschaftsstatistiken immer weiter<br />
nach vorn. Und vor kurzem hat China<br />
Deutschland als drittgrößte Wirtschaftsnation<br />
der Erde überholt.<br />
2006 lag China mit einem Bruttoinlandsprodukt<br />
von 2,65 Billionen Dollar<br />
noch hinter Deutschland mit 2,9<br />
Billionen, jetzt ist es, nachdem es in<br />
den letzten Jahren schon Italien,<br />
Frankreich und Großbritannien überholt<br />
hatte, auch an Deutschland vorbeigezogen.<br />
Kein Wunder, denn Chinas<br />
Volkswirtschaft wächst seit fünf<br />
Jahren um mehr als 10% pro Jahr.<br />
Körberlgeld für die Banken<br />
Schneckentempo<br />
<strong>Die</strong> heimischen Konsumentenschützer<br />
haben sich diesmal die Banken<br />
vorgenommen – und an Hand eines<br />
Tests festgestellt, dass Überweisungen<br />
noch immer viel zu lange brauchen.<br />
Insgesamt wurden 364 Überweisungen<br />
bei neun verschiedenen Instituten<br />
getätigt – mit folgendem er-<br />
schreckenden Ergebnis:<br />
Bei „beleghaften Überweisungen”,<br />
also jenen mit Zahlscheinen, vergingen<br />
zwischen Erteilung des Auftrages<br />
bis zur Gutschrift am Empfängerkonto<br />
durchschnittlich 4,62 Tage.<br />
Bei Online-Überweisungen ging es<br />
zwar schneller, doch brauchten auch<br />
diese immerhin noch mehr als zwei<br />
Tage.<br />
Klar, dass sich hier die Vermutung<br />
aufdrängt, in der Zwischenzeit würden<br />
die Banken mit diesem Geld arbeiten<br />
– und sich so ein saftiges Körberlgeld<br />
verdienen.<br />
Das weisen die Banker massiv zurück,<br />
können sich die Testergebnisse<br />
aber nicht erklären. Allerdings verwiesen<br />
sie auf das mühsame Handling<br />
bei den Zahlscheinen, die mit<br />
dem Auto in die Zentralen gebracht<br />
und eingescannnt werden müssen.<br />
In der Nacht würde dann der Datenaustausch<br />
mit den anderen Banken<br />
erfolgen. Wann die andere Bank das<br />
Geld dann auf’s Konto des Empfängers<br />
bucht, hat diese zu verantworten<br />
– wird der schwarze Peter<br />
weitergereicht.<br />
Ein Argument, das die 4,62 Tage-<br />
Dauer nicht zufriedenstellend erklärt.<br />
Aktuelles zum Fahrtenbuch<br />
Achtung Fußangeln<br />
Ein Fahrtenbuch dient als Nachweis<br />
zur Ermittlung der betrieblich und<br />
privat gefahrenen Kilometer. Es<br />
muss fortlaufend und übersichtlich<br />
geführt sein und bei jeder Fahrt folgende<br />
Punkte angeben:<br />
Datum, Ausgangs- und Zielpunkt,<br />
Zweck, Anzahl der gefahrenen Kilometer,<br />
Kilometerstand am Anfang<br />
und am Ende der Fahrt und die Zeit.<br />
<strong>Die</strong> Eintragung kann sofort oder unter<br />
Zuhilfenahme eines Schmierzettels<br />
oder Diktiergerätes erst später<br />
erfolgen. Es muss in gebundener<br />
Form geführt werden und nicht als<br />
Ansammlung loser Zettel.<br />
Ein elektronisches Fahrtenbuch wird<br />
nur dann akzeptiert, wenn das Programm<br />
so gestaltet ist, dass man<br />
nachträglich nicht mehr eingreifen<br />
kann.<br />
Sollten keine Aufzeichnungen über<br />
die betrieblichen Kfz-Kosten geführt<br />
so werden diese der Höhe nach geschätzt.<br />
Als Maßsstab dafür gelten<br />
die tatsächlichen Kosten.<br />
AMS-ZUSCHÜSSE UND<br />
-BEIHILFEN EINKOMMEN-<br />
STEUERFREI<br />
Das Finanzamt hat in einem seiner letzten Erlässe bekannt gegeben, dass<br />
bestimmte Zuschüsse und Beihilfen des AMS einkommenssteuerfrei behandelt<br />
werden können, die Lohn- und Gehaltsaufwendungen in den Bilanzen<br />
bzw Einnahmen-/Ausgaben-Rechnungen aber trotzdem nicht gekürzt werden<br />
müssen. Es handelt sich dabei insbesondere um die Blum-Prämie, die<br />
Lehrlingsausbildungsprämie, Kombilohnbeihilfe, Come Back-Beihilfen und die<br />
Altersteilzeit neu. So haben Sie bei Bezug einer Beilhilfe doppelten Nutzen!<br />
SCHWERARBEIT PRAXISHINWEISE<br />
Gemäß der ab 1.1.2007 geltenden Schwerarbeitsverordnung haben die<br />
<strong>Die</strong>nstgeber der jeweils zuständigen Gebietskrankenkasse die Schwerarbeitszeiten<br />
ihrer <strong>Die</strong>nstnehmer altersbezogen zu melden.<br />
<strong>Die</strong> Meldepflicht betrifft<br />
3 männliche Versicherte, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet<br />
haben, und<br />
3 weibliche Versicherte, die bereits das 35. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Zu melden hat der <strong>Die</strong>nstgeber<br />
3 alle Tätigkeiten, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der<br />
Schwerarbeitsverordnung schließen lassen,<br />
3 die Namen und Versicherungsnummern jener Personen, die derartige<br />
Tätigkeiten verrichten, und<br />
3 die Dauer der betreffenden Tätigkeiten.<br />
<strong>Die</strong> Meldung muss einmal pro Jahr, und zwar grundsätzlich bis zum Ende<br />
Februar des Folgejahres, erfolgen. Um die Meldepflicht zur Schwerarbeit<br />
erfüllen zu können, sollten die <strong>Die</strong>nstgeber Aufzeichnungen über die im<br />
Betrieb geleistete Schwerarbeit führen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie bereits<br />
jetzt genaue Aufzeichnungen über die Schwerarbeit führen, denn die<br />
Meldung für das Kalenderjahr 2007 hat bis Ende Februar 2008 zu erfolgen.<br />
Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch<br />
besonders belastenden Bedingungen erbracht werden.<br />
Anspruch auf die Schwerarbeiterpension haben Personen, die<br />
3 45 Versicherungsjahre erworben haben<br />
3 und in den letzten 20 Jahren mindestens zehn Jahre Schwerarbeit<br />
verrichtet haben<br />
3 und das 60. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Ein Schwerarbeitsmonat wird erworben, wenn Schwerarbeit an mindestens<br />
15 Tagen im Kalendermonat ausgeübt wurde.<br />
STEUERSÜNDERFAHNDUNG ONLINE<br />
Seit September 2006 durchsucht das österreichische Finanzamt mittels<br />
der Spezial-Software „Xenon” das Internet nach Online-Schwarzhändlern.<br />
<strong>Die</strong>se in den Niederlanden entwickelte Fahndungstechnik wird bereits in<br />
den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien, Kanada und künftig auch in<br />
Schweden verwendet. Das Softwareprogramm patrouilliert 24 Stunden täglich<br />
selbstständig durch das Netz – auf der Suche nach potenziellen Steuersündern,<br />
denn Xenon ist ein Spider-Programm (auch Webcrawler genannt),<br />
der Websites nach bestimmten Stichworten wie etwa österreichischen<br />
Adressen absucht. Verdächtige Sites werden heruntergeladen und<br />
beobachtet. Anhand der Veränderungen auf der Website wird ermittelt, wie<br />
oft welche Güter zu welchem Preis angeboten werden. Denn im Allgemeinen<br />
gilt: Wer regelmäßig und mit Absicht auf Gewinnerzielung handelt, gilt<br />
als gewerbetreibend – auch im Internet. Ab einem Umsatz von EUR 30.000,jährlich<br />
muss Umsatzsteuer bezahlt werden. Über die weitere Entwicklung<br />
und Wirkung dieser Spezialsoftware werden wir natürlich berichten.<br />
<strong>Für</strong> weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Rat & Tat-<br />
Steuerberater, Kanzlei Jupiter, unter (1) 278 12 95,<br />
office@jupiter.co.at und Dr. Michael Kowarik unter<br />
(1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.<br />
Web: www.ratundtat.at