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Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro

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beiterdaten, Registerkarte SV in Zeile 44 das Versorgungswerk gewählt. Auf der Karteikarte Krankenkassen<br />

werden Versorgungswerke durch ein V in der letzten rechten Spalte gekennzeichnet.<br />

Betriebsnummer der Krankenkasse<br />

Die Neuanlage einer Krankenkasse kann auch durch die Eingabe der Betriebsnummer der Krankenkasse<br />

erfolgen. Die Betriebsnummer der Krankenkasse wird in der Regel auf der Mitgliedsbescheinigung<br />

des Mitarbeiters angegeben. Ist die Betriebsnummer der Krankenkasse nicht<br />

bekannt, kann die Krankenkasse im folgenden Bereich Name als Krankenkasse gewählt werden.<br />

Name als Krankenkasse<br />

Die Krankenkasse wird gewählt, falls die Betriebsnummer nicht bekannt ist.<br />

Beitragskonto<br />

Das Beitragskonto des Arbeitgebers beim Versorgungswerk wird eingegeben. Bei der Krankenkasse ist<br />

die Eingabe des Beitragskontos nicht erforderlich, dort wird der Arbeitgeber unter der Betriebsnummer<br />

geführt. Diese wird in den Allgemeinen Grunddaten Karteikarte Allgemeines hinterlegt.<br />

Adresse<br />

Die Adressnummer der für die Kanzlei zuständigen Geschäftsstelle der Krankenkasse wird eingegeben.<br />

Krankenkasse ist Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte<br />

Die Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte – derzeit die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-<br />

Bahn-See – wird als Krankenkasse erfasst und durch diese Einstellung als Einzugsstelle gekennzeichnet.<br />

In der Liste wird die Einzugsstelle durch ein G in der letzten Spalte gekennzeichnet. Ein G darf nur<br />

in einer Zeile stehen.<br />

Sofern sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt sind, die bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

Knappschaft-Bahn-See krankenversichert sind, muss die Knappschaft als Krankenkasse<br />

ein zweites Mal angelegt werden, ohne diese dann als Einzugsstelle für die pauschalen<br />

Arbeitgeberbeträge für geringfügig Beschäftigte zu definieren.<br />

Für die Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte sind in den Monatlichen Grunddaten nur die Sätze<br />

für die Umlagen U1 und U2 zu erfassen. Die pauschalen Beitragssätze ergeben sich aus den besonderen<br />

Bestimmungen für geringfügig Beschäftigte. Es werden besondere Beitragsnachweise und<br />

Beitragsaufstellungen erstellt. Entsprechende Eingaben werden auf der Karteikarte<br />

Geringfügig Beschäftigte in Mitarbeiterdaten ändern gemacht.<br />

113.SV Meldung über:<br />

Es kann gewählt werden, ob eine Datenübermittlung an die Krankenkassen mit sv.net classic oder<br />

sv.net Online (inklusive Beitragserhebung an Versorgungswerk) vorgenommen werden soll. Wenn die<br />

Datenübermittlung mit sv.net Online gewählt wird, werden die Beitragserhebungen für das Versorgungswerk<br />

über sv.net Online anstelle von www.da.dasbv.de übermittelt. Alle Daten an sv.net Online<br />

müssen manuell übertragen werden.<br />

Karteikarte Abzüge<br />

Auf der Karteikarte Abzüge können Minderungen der Vergütung Bezeichnungen zugeordnet werden. Alle Abzüge<br />

sind Nettoabzüge, sie mindern die steuerpflichtige und sozialversicherungspflichtige Vergütung nicht.<br />

65. Bezeichnung Abzug 1<br />

Abzug 1 ist für Vergütungsminderungen nach einem vorzugebenden Prozentsatz vom Bruttogehalt<br />

vorgesehen. Die Vergabe des Prozentsatzes erfolgt auf der Karteikarte Abzüge, Zeile 59 in Monatliche<br />

Grunddaten ändern.<br />

Die Anwendung auf den einzelnen Mitarbeiter erfolgt bei Mitarbeiterdaten ändern auf der Karteikarte<br />

Abzüge in Zeile 64 durch entsprechende Wahl.<br />

Abzug 1 kann im Saarland und in Bremen für den Kammerbeitrag der Arbeitskammern genutzt werden.<br />

66. Bezeichnung Abzug 2<br />

Abzug 2 ist wie Abzug 1 für Vergütungsminderungen nach einem vorzugebenden Prozentsatz vom<br />

Bruttogehalt vorgesehen. Die Vergabe des Prozentsatzes erfolgt ebenfalls auf der Karteikarte Abzüge,<br />

Zeile 60 in Monatliche Grunddaten ändern.<br />

F20 <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong>

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