22.07.2014 Aufrufe

Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro

Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro

Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

35<br />

Teilberechnung bei Ausfallzeiten<br />

Bei einem Arbeitsausfall, den der Arbeitgeber vergüten muss (bezahlter Urlaub oder <strong>Lohn</strong>fortzahlung<br />

im Krankheitsfall) bestehen keine Besonderheiten. Der Arbeitgeber zahlt den monatlichen Arbeitslohn<br />

in der vereinbarten Höhe.<br />

Die Berechnung der <strong>Lohn</strong>steuer erfolgt aber auch bei Unterbrechungen im Kalendermonat, in denen<br />

der Arbeitgeber keinen Arbeitslohn zahlen muss, auf Grundlage auch der Arbeitstage, in denen der Arbeitnehmer<br />

keinen <strong>Lohn</strong> bezogen hat (z. B. unbezahlter Urlaub). In diesem Fall ist die Monatslohnsteuertabelle<br />

anwendbar<br />

Wenn Beiträge für die Sozialversicherung nicht für den vollen Monat zu entrichten sind, werden die<br />

Beiträge nur für die auf den Teillohnzahlungsmonat entfallenden Kalendertage berechnet. Es werden<br />

immer die Beitragsbemessungsgrenzen beachtet. Einige Tage im Monat unbezahlten Urlaubs sind in<br />

der Sozialversicherung keine beitragsfreie Zeit.<br />

Überstundenberechnung<br />

Betrag = (Stundenlohn * Anzahl Stunden) + ggf. (Prozent für Zuschlag * Anzahl Stunden)<br />

Die Zuschläge können 25, 50 oder 100 % sein. Die Zahlung ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.<br />

Bei 0% Zuschlag gibt es außerdem die Möglichkeit der lohnsteuerfreien und sozialversicherungsfreien<br />

Zahlung.<br />

<strong>Lohn</strong>steuerberechnung<br />

Sonderzahlungen<br />

Bei Sonderzahlungen erfolgt die <strong>Lohn</strong>steuerberechnung auf Basis der Jahreslohnsteuertabelle.<br />

<strong>Lohn</strong>steuerberechnung für Sonderzahlungen<br />

Summe des lohnsteuerpflichtigen Einkommens bis einschließlich Abrechnungsmonat<br />

+ Summe <strong>Gehalt</strong> für restliche Monate<br />

- Steuerfreibetrag jährlich (falls vorhanden)<br />

= Steuerpflichtiges Einkommen<br />

+ Sonderzahlung<br />

= Steuerpflichtiges Einkommen einschließlich Sonderzahlungen<br />

<strong>Lohn</strong>steuer nach Jahreslohnsteuertabelle<br />

Jahreslohnsteuer auf steuerpflichtiges Einkommen einschließlich Sonderzahlungen<br />

- <strong>Lohn</strong>steuer auf steuerpflichtiges Einkommen<br />

= Jahreslohnsteuer auf Sonderzahlung<br />

Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge (Stand 2012)<br />

Der Beitragssatz beträgt 1,95 % (Stand 2012). Hiervon haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />

jeweils 0,975 % zu tragen. Im Bundesland Sachsen trägt der Arbeitnehmer 1,475 % und der Arbeitgeber<br />

0,475 %. Für Kinderlose ergibt sich ein Beitragszuschlag i.H.v. 0,25 %. Somit beträgt der<br />

Beitragssatz 2,2 %, wobei vom Arbeitgeber unverändert 0,975 % und vom Arbeitnehmer 1,225 %<br />

getragen werden. In Sachsen trägt der Arbeitgeber 0,475 % und der Arbeitnehmer 1,725 %.<br />

Berechnungsbeispiel für alle Bundesländer außer Sachsen:<br />

Pflegeversicherung Arbeitgeber =<br />

Bemessungsentgelt * Hälfte des Beitragssatzes laut monatlichen Grunddaten<br />

Pflegeversicherung kinderlose Mitarbeiter =<br />

Bemessungsentgelt * Hälfte des Beitragssatzes laut monatlichen Grunddaten<br />

+ Bemessungsentgelt * 0,25%<br />

Pflegeversicherung andere Mitarbeiter =<br />

Bemessungsentgelt * Hälfte des Beitragssatzes laut monatlichen Grunddaten<br />

F20 <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!