Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro
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6. Buchen in Finanzbuchhaltung II<br />
Allgemeines<br />
Abb. 4: Buchen in Finanzbuchhaltung II<br />
Hier können Aufwands- und Verbindlichkeitskonten für die Buchungen von <strong>Lohn</strong> und <strong>Gehalt</strong> in der Finanzbuchhaltung<br />
II festgelegt werden.<br />
Diese Programmfunktion steht nur zur Verfügung, wenn mit der Finanzbuchhaltung II gearbeitet wird. Dafür<br />
können auf der Karteikarte Sachkonten von Allgemeinen Grunddaten ändern keine Eintragungen vorgenommen<br />
werden.<br />
In Buchen für Monat muss zunächst der Monat gewählt werden, für den die Personalkosten gebucht werden<br />
sollen. Wenn Monate aufgerufen werden, bei denen noch nicht für alle Mitarbeiter <strong>Gehalt</strong> berechnen aufgerufen<br />
wurde, wird jeweils der nächste Mitarbeiter angezeigt, für den die Berechnung noch nicht vorgenommen wurde<br />
und die Programmfunktion wird verlassen. Es müssen erst alle Gehälter für den entsprechenden Monat<br />
berechnet werden, bevor die Personalkosten gebucht werden können.<br />
Den Buchungsbereichen werden Personalkosten zugeordnet, siehe Buchungsbereiche der Personalkosten.<br />
Unter Sachkonten können die gewünschten Sachkonten eingegeben werden. Die eingegebenen Sachkonten<br />
werden gespeichert, wenn die Buchung in die Finanzbuchhaltung II übernommen wird, können dann aber jederzeit<br />
wieder geändert werden. Änderungen können nur bei der Übernahme der Buchung in die Finanzbuchhaltung<br />
II gespeichert werden. Dafür sind Standardkonten empfehlenswert.<br />
Mit dem Button Buchung in Finanzbuchhaltung II übernehmen können die Buchungen in die Finanzbuchhaltung<br />
II übernommen werden. Danach müssten diese Buchungen dort storniert werden, bevor eine erneute<br />
Buchung für denselben Zeitraum durchgeführt wird.<br />
Buchungsbereiche der Personalkosten für die Finanzbuchhaltung II<br />
Für die Übergabe aus <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong> in die Finanzbuchhaltung II werden den vorgegebenen Buchungsbereichen<br />
folgende Personalkosten zugeordnet:<br />
Gehälter<br />
<strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong><br />
+ Sonderzahlung<br />
+ Zulagen<br />
– Nettoabzüge<br />
+ Verpflegungszuschuss (pauschal)<br />
+ Verpflegungszuschuss (steuerfrei)<br />
+ Zuschuss für doppelte Haushaltsführung<br />
F20 <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong>