Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro
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des Monats erfasst werden. Sofern die Ausfallzeit zu einer Kürzung der SV-Tage führt, wird dies von<br />
ra-micro automatisch berücksichtigt.<br />
Die Eingabe bestimmter individueller Ausfallzeiten für jeden Mitarbeiter ist entbehrlich, wenn die Ausfallzeiten<br />
aus der Urlaubsplanung in die <strong>Lohn</strong>buchhaltung übernommen werden. Urlaubsplanung wird<br />
gestartet und unter Einstellungen auf der Karteikarte <strong>Lohn</strong>programm werden die nötigen Änderungen<br />
vorgenommen. Zusätzlich müssen die Urlaubsdaten jedes Mitarbeiters für jeden Monat gesondert<br />
festgelegt werden. In der Urlaubsplanung wird der geplante Urlaub zum Ist-Urlaub geändert.<br />
3. Anzahl der Stunden<br />
Dieses Eingabefeld steht nur zur Verfügung, wenn der Mitarbeiter kein Bruttogehalt bezieht, sondern<br />
ausschließlich auf Stundenbasis abgerechnet wird. Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden wird eingegeben.<br />
Die Höhe des Stundenlohns wird unter Mitarbeiterdaten ändern, Registerkarte <strong>Gehalt</strong> eingegeben.<br />
7. Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld<br />
Der Gesamtbetrag des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses für den<br />
gewählten Monat zum Mutterschaftsgeld wird eingegeben.<br />
Nach § 14 Mutterschutzgesetz hat der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe des<br />
Unterschiedsbetrages zwischen € 13 und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt pro Kalendertag<br />
zu zahlen.<br />
Das durchschnittliche, kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten<br />
Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor<br />
Beginn der Schutzfrist zu berechnen. Dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen zu berücksichtigen.<br />
Beispiel:<br />
Die Mutterschutzfrist beginnt am 06.04.2012. Für die Berechnung des Zuschusses im Monat April<br />
2012 sind die Nettoarbeitsentgelte der Monate Januar, Februar und März maßgebend. Es wurden<br />
folgende Nettoentgelte erzielt:<br />
April 956,20 €<br />
Mai 936,70 €<br />
Juni 961,92 €<br />
Summe: 2.854,82 €<br />
Die Summe des Entgeltes ist durch 90 Tage zu teilen. Es ergibt sich ein kalendertägliches Nettoentgelt<br />
von 31,72 €. Von diesem Entgelt ist das von der Krankenkasse zu zahlende Mutterschaftsgeld in Höhe<br />
von 13 € je Kalendertag abzuziehen. Der verbleibende Betrag von 18,72 € ist mit den Kalendertagen<br />
zu multiplizieren, an denen sich die Mitarbeiterin im abzurechnenden Monat April 2011 im Mutterschutz<br />
befindet, in diesem Beispiel 25 Tage.<br />
Der vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss beträgt somit insgesamt 468,00 €. Dieser Betrag wäre in<br />
Zeile 7 einzutragen. Zu beachten ist, dass diese Beispielrechnung nicht alle rechtlichen Besonderheiten<br />
berücksichtigt, die unter Umständen einschlägig sind.<br />
11. Kürzung Arbeitgeberzuschuss zur KV/PV<br />
Für bestimmte Zeiten ohne <strong>Gehalt</strong>szahlung (z. B. Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der <strong>Gehalt</strong>sfortzahlung<br />
hinaus) besteht seitens des Arbeitnehmers kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur<br />
Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung, wenn er freiwillig oder privat versichert ist. Wenn<br />
die Einstellung gewählt wird, wird der Arbeitgeberzuschuss anteilig zu den eingegebenen Ausfallzeiten<br />
gekürzt, sonst wird der Zuschuss wie immer gezahlt.<br />
17. Betrag<br />
In dieses Feld wird ein Betrag für eine Sonderzahlung eingegeben. Die Eingabe ist nur möglich, wenn<br />
zuvor in <strong>Gehalt</strong> berechnen 4. mit Sonderzahlung gewählt wurde. Die dort eingetragene Bezeichnung<br />
für die Sonderzahlung wird hier in Zeile 17 angezeigt. Die hier eingegebene Sonderzahlung wird als<br />
Einmalzahlung nach der Jahrestabelle versteuert.<br />
21. SV-Tage<br />
Ein voller Monat ist grundsätzlich immer mit 30 SV-Tagen anzusetzen.<br />
F20 <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong>