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Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro

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9. Elektronische Beitragsnachweise<br />

Abb. 7: Elektronische Beitragsnachweise<br />

Nach erfolgter Berechnung der Gehälter werden die Beitragsnachweise berechnet, angezeigt, gedruckt und<br />

online an die Krankenkassen übermittelt. Die Daten können an die Buchhaltung übergeben werden.<br />

Einstellungen für die Anzeige/Druck und Übermittlung der Beiträge<br />

In der Maske Elektronische Beitragsnachweise wird zunächst der Monat ausgewählt, für den die Beiträge bearbeitet<br />

werden sollen. Mit Berechnen wird die Höhe der abzuführenden Beiträge berechnet.<br />

Speicherung in Zahlungsdatei/Dispodatei<br />

Es wird festgelegt, ob die Daten in eine Zahlungsdatei oder Dispodatei des Zahlungsverkehrs übergeben<br />

werden sollen. Eine Speicherung in eine Dispodatei kann nur gewählt werden, wenn auf<br />

der Karteikarte Sachkonten, Allgemeine Grunddaten ändern, die Einstellung 101. Überweisung über<br />

Dispodatei gesetzt wurde.<br />

Disketten-Clearing-Verfahren<br />

Diese Einstellung steht nur zur Verfügung, wenn die Speicherung in Zahlungsdatei/Dispodatei<br />

gewählt wurde. Bei der Wahl des Disketten-Clearing-Verfahrens, werden die Zahlungen als<br />

DCV-Buchungen in den Zahlungsverkehr übernommen, sonst als Überweisungen.<br />

Nr. der Zahlungsdatei/Dispodatei<br />

Auch diese Einstellung ist nur bei der Wahl Speicherung in Zahlungsdatei/Dispodatei verfügbar. Wenn<br />

mit mehreren Zahlungsdateien/Dispodateien gearbeitet wird, kann die Zahlungsdatei/Dispodatei gewählt<br />

werden, in der die Zahlungen übernommen werden sollen. Erfolgt keine Eingabe, werden die<br />

Zahlungen in die aktive Zahlungsdatei/Dispodatei des Zahlungsverkehrs übernommen.<br />

Wenn auf der Karteikarte Sachkonten, Allgemeine Grunddaten ändern, die Einstellung<br />

101. Überweisung über Dispodatei gewählt ist, kann eine Dispodatei ausgewählt werden.<br />

Buchen in Buchhaltung<br />

Falls bei aktivierter Finanzbuchhaltung I diese Einstellung markiert ist, werden die Buchungen, die sich<br />

aus den Beitragsauswertungen ergeben, in das Journal der Finanzbuchhaltung übernommen. Wird diese<br />

bei eingeschalteter Finanzbuchhaltung II markiert, erfolgt eine Meldung, weil dafür die gesonderte<br />

Programmfunktion Buchen in Finanzbuchhaltung II vorgesehen ist.<br />

F20 <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong>

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