Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro
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Die Änderung von Werten ist auch innerhalb des Jahres zu melden; daher ist abzufragen, seit wann<br />
die beim Eintritt genannten Daten gelten.<br />
4. Kinderfreibeträge laut Steuerkarte<br />
Die Kinderfreibeträge werden eingegeben. Die Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung der Kirchensteuer<br />
und des Solidaritätszuschlages berücksichtigt.<br />
gültig ab:<br />
Dieses Feld steht zur Verfügung, wenn ein Eintrittsdatum nach dem 01.01. des laufenden Jahres geschlüsselt<br />
ist und muss dann vollständig ausgefüllt werden.<br />
Die Änderung von Werten ist auch innerhalb des Jahres zu melden; daher ist abzufragen, seit wann<br />
die beim Eintritt genannten Daten gelten.<br />
148. Faktor:<br />
In diesem Feld ist der vom Finanzamt ermittelte Faktor einzutragen. Für Ehegatten besteht ab VZ<br />
2010 die Möglichkeit, anstelle der Steuerklassenkombination III/IV und IV/IV, die Kombination IV Faktor/IV<br />
Faktor zu verwenden. Der Faktor wird vom Finanzamt nach der Formel X:Y ermittelt. X ist hierbei<br />
die Summe der voraussichtlichen <strong>Lohn</strong>steuer bei Anwendung der<br />
St-Kl. IV für jeden Ehegatten. Y ist die <strong>Lohn</strong>steuer, die sich nach der Splittingtabelle ergeben würde.<br />
Der Faktor ist mit drei Nachkommastellen ohne Rundung zu berechnen. Er wird verwendet, sofern er<br />
kleiner als 1 ist.<br />
149. Dem AG mitgeteilte Zahlungen des AN zur privaten KV/PV:<br />
Die vom Mitarbeiter nachgewiesenen und dem Arbeitgeber mitgeteilten Beiträge zur privaten Krankenund<br />
Pflegeversicherung werden eingegeben. Der Beitrag wird nicht automatisch aus den<br />
Sozialversicherungsbeiträgen gezogen. Dieser Betrag wird in Zeile 28 der <strong>Lohn</strong>steuerbescheinigung<br />
(Stand: 2012) angezeigt.<br />
6. Religion lt. Steuerkarte Mitarbeiter/Ehepartner<br />
Die Religion für den Mitarbeiter und einen eventuellen Ehegatten ist gemäß den Kirchensteuermerkmalen<br />
einzugeben. Für den Ehegatten ist nur dann eine Religion einzugeben, wenn sie für den<br />
Kirchensteuerabzug vom <strong>Lohn</strong> von Bedeutung ist. Sonst wird für ihn 0 – konfessionslos – stehen. ramicro<br />
weist bei der Speicherung Kombinationen zurück, nicht plausibel sind und die bei der elektronischen<br />
<strong>Lohn</strong>steuerbescheinigung zur Zurückweisung der Daten führen.<br />
Es stehen unterschiedliche Angaben seit 2005 und bis 2004 zur Auswahl.<br />
Seit 2005 kann für Mitarbeiter und Ehepartner unter den Religionsgemeinschaften gewählt werden, die<br />
im Bundesland der Kanzlei Kirchensteuer erheben können. Nur für die im Bundesland des<br />
Betriebsstättenfinanzamtes kirchensteuerberechtigte Religionsgemeinschaften kann Kirchensteuer<br />
gemeldet und abgeführt werden. Sollte ein Mitarbeiter aus einem anderen Bundesland kommen und<br />
einer Religionsgemeinschaft angehören, die im Bundesland der Kanzlei keine Kirchensteuer erheben<br />
kann, ist das Verfahren mit dem Betriebsstättenfinanzamt abzuklären.<br />
Bis 2004 liegen folgende Auswahlmöglichkeiten vor:<br />
0 konfessionslos<br />
1 evangelisch<br />
2 katholisch<br />
3 andere Religion<br />
Als andere Religion gilt die Religionsgemeinschaft, die bei Allgemeine Grunddaten ändern unter Zeile<br />
98 Kirchensteuer der anderen Religion wird zugeordnet der: gewählt wurde.<br />
gültig ab:<br />
Dieses Feld steht zur Verfügung, wenn ein Eintrittsdatum nach dem 01.01. des laufenden Jahres geschlüsselt<br />
ist und muss dann vollständig ausgefüllt werden.<br />
Die Änderung von Werten ist auch innerhalb des Jahres zu melden; daher ist abzufragen, seit wann<br />
die beim Eintritt genannten Daten gelten.<br />
7. Freibetrag laut Steuerkarte monatlich:<br />
Hier wird der monatliche Steuerfreibetrag eingegeben, falls ein solcher vorliegt. Mit einem negativen<br />
Betrag kann dieser Stelle ein Steuerhinzurechnungsbetrag erfasst werden.<br />
F20 <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong>