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Handbuch Lohn/Gehalt - RA-Micro

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3<br />

Ausdruck und Übermittlung<br />

Der Druck aller Abrechnungen und Listen geschieht über die Programmfunktion Druck Abrechnung und Listen,<br />

wobei noch verschiedene Druckoptionen angegeben werden können. Druck (oder Anzeige) der <strong>Gehalt</strong>sbescheinigungen<br />

sind erforderlich, damit alle Daten für die Auswertungen zur Verfügung stehen. Die Übermittlung<br />

der <strong>Lohn</strong>steueranmeldungen muss über 11. Elektronische LSt-Anmeldung (Elster) erfolgen.<br />

Änderungen der Grunddaten und der Mitarbeiterdaten wirken sich auf die erstellten Auswertungen erst aus,<br />

wenn die Programmfunktion 13. <strong>Gehalt</strong> berechnen aufgerufen wird.<br />

3. Jahreswechsel<br />

Nach der letzten Abrechnung für das alte Jahr sollte ein Jahresjournal gedruckt und zu den Unterlagen genommen<br />

werden.<br />

Mit den Updates werden jeweils notwendige Anpassungen vorgenommen.<br />

Bevor die ersten Gehälter für ein neues Jahr berechnet werden, ist zu prüfen, ob die notwendige <strong>Lohn</strong>steuerberechnung<br />

zur Verfügung steht. Das ist daran zu erkennen, dass unter 17. <strong>Lohn</strong>steuertabellen drucken das neue<br />

Jahr zur Auswahl steht.<br />

Zu überprüfen sind auch die Beitragsbemessungsgrenzen, die Beitragssätze für Renten-, Arbeitslosen- und<br />

Pflegeversicherung sowie der Gleitzonen-Faktor. Die in der Kanzlei vertretenen Krankenkassen stellen in der<br />

Regel unaufgefordert entsprechende Informationen zur Verfügung.<br />

Bei den Beitragssätzen von Krankenkassen müssen selbst die erforderlichen Anpassungen vorgenommen<br />

werden. Diese Beitragssätze werden von ra-micro nicht gepflegt.<br />

Bei den Mitarbeitern sind Steuerklassen und Steuerfreibeträge anhand der vorliegenden Steuerunterlagen zu<br />

prüfen.<br />

Mit den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung muss wegen der März-Klausel so lange gewartet werden, bis<br />

für das erste Quartal keine weiteren Berechnungen, auch keine Nachberechnungen mehr zu erwarten sind. Im<br />

Regelfall werden diese Meldungen im Mai abgegeben.<br />

Zur Dokumentation der <strong>Lohn</strong>buchhaltung<br />

In der Kanzlei sollten in <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong> monatlich folgende Listen gedruckt und archiviert werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die <strong>Gehalt</strong>sbescheinigungen für alle Mitarbeiter,<br />

der Sozialversicherungs-Beitragsnachweis und die Beitragsaufstellung für alle Krankenkassen,<br />

die <strong>Lohn</strong>steueranmeldung und die Nachweis der <strong>Lohn</strong>steuerbeträge und<br />

das <strong>Lohn</strong>journal<br />

für ausgeschiedene Mitarbeiter. Zusätzlich im Monat des Ausscheidens<br />

<br />

<br />

das <strong>Lohn</strong>konto und<br />

das Protokoll der Übermittlung der <strong>Lohn</strong>steuerbescheinigung, eine Kopie der <strong>Lohn</strong>steuerkarte und<br />

im Monat Dezember für alle Mitarbeiter<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

das <strong>Lohn</strong>konto und<br />

das Protokoll der Übermittlung der <strong>Lohn</strong>steuerbescheinigung, eine Kopie der <strong>Lohn</strong>steuerkarte, soweit vorhanden.<br />

8. Elektronische Beitragserhebung Versorgungswerk,<br />

9. Elektronische Beitragserhebung Versorgungswerk.<br />

F20 <strong>Lohn</strong>/<strong>Gehalt</strong>

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