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Rückblick auf das Jahr 2013 - Ausblick auf das Jahr 2014

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Die SVV hat am 29.06.2011 für den Bereich des frei gezogenen Kasernengeländes<br />

der Bundeswehr die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die dazugehörige<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

die Entwicklung eines Gewerbegebietes.<br />

Be<strong>auf</strong>tragung/Erarbeitung eines Erschließungskonzeptes und eines Bebauungsplanes <strong>auf</strong><br />

der Grundlage der im <strong>Jahr</strong> 2011 abgeschlossenen Zielvereinbarung ist bislang durch die<br />

BImA nicht erfolgt.<br />

- Bebauungsplan zur Teil<strong>auf</strong>hebung des Bebauungsplanes „Rietzer<br />

Weg/Heerstraße“ im Ortsteil Schmerzke sowie Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Der Bau der neuen B 102n erfordert ein Planfeststellungsverfahren <strong>auf</strong> Grundlage<br />

des Bundesfernstraßengesetzes, welches in Verantwortung des Landesbetriebes<br />

Straßenwesen durchgeführt wird.<br />

Zur Schaffung der planerischen Voraussetzungen für dieses<br />

Planfeststellungsverfahren zur Neutrassierung der Bundesstraße 102, Ortsumfahrung<br />

Schmerzke – B 102n wird nach Beschlussfassung durch die SVV vom 28.08.<strong>2013</strong> der<br />

seit 1994 rechtskräftige Bebauungsplan „Rietzer Weg/Heerstraße“ in Teilen<br />

<strong>auf</strong>gehoben und hinsichtlich der neuen Trassenführung der Bundesstraße 102n die<br />

Aufnahme eines entsprechenden Planungsvermerkes im FNP vorbereitet. Betroffen<br />

von der Aufhebung bzw. Änderung ist der bislang nicht erschlossene südliche Bereich<br />

des Bebauungsplangebietes. Eine frühzeitige TÖB-Beteiligung erfolgt gegenwärtig<br />

vom 24.10. bis 02.12.<strong>2013</strong>.<br />

- Bebauungsplan „SB-Markt und Fachmarkzentrum Neuendorfer Straße“<br />

Die Kommunal<strong>auf</strong>sichtsbehörde hat mit ihrer Entscheidung vom 29.05.<strong>2013</strong> die<br />

Beschlüsse zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss für rechtswidrig erklärt.<br />

Zuarbeit Geodateninfrastruktur der Stadt Brandenburg an der Havel (GIS)<br />

Im Rahmen der Zuarbeit am städtischen GIS wurden Bebauungsplanübersichten digital<br />

fortgeführt und im GIS als Auskunftssystem verbessert.<br />

Zuarbeiten zur Landes- und Regionalplanung<br />

Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfes des Regionalplanes 2020 der Region<br />

Havelland-Fläming hat die Stadt durch Abgabe von fachlichen Stellungnahmen mitgewirkt.<br />

<strong>Ausblick</strong> <strong>2014</strong><br />

Nachfolgende Schwerpunkt<strong>auf</strong>gaben stehen im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung für <strong>das</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2014</strong> an:<br />

- Entwicklung Gelände ehemalige Stärkefabrik Neuendorfer Straße<br />

Entwicklung des ehemaligen Geländes der Stärkefabrik in Abhängigkeit der<br />

Fortschreibung Einzelhandelskonzept<br />

- Bebauungsplan „Wohngebiet Brahmsstraße/Sophienstraße“<br />

Fortführung des Bebauungsplanverfahrens<br />

- Bebauungsplan „Multi-Service Center, Zanderstraße“<br />

Fortführung des Bebauungsplanverfahrens<br />

- Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rolandkaserne", Upstallstraße, Rathenower<br />

Landstraße sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

In Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer soll ämterübergreifend eine<br />

tragfähige Nachnutzungskonzeption entwickelt werden. Im Anschluss daran können<br />

die erforderlichen Planverfahren begonnen werden.<br />

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