Rückblick auf das Jahr 2013 - Ausblick auf das Jahr 2014
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Die SVV hat am 29.06.2011 für den Bereich des frei gezogenen Kasernengeländes<br />
der Bundeswehr die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die dazugehörige<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />
die Entwicklung eines Gewerbegebietes.<br />
Be<strong>auf</strong>tragung/Erarbeitung eines Erschließungskonzeptes und eines Bebauungsplanes <strong>auf</strong><br />
der Grundlage der im <strong>Jahr</strong> 2011 abgeschlossenen Zielvereinbarung ist bislang durch die<br />
BImA nicht erfolgt.<br />
- Bebauungsplan zur Teil<strong>auf</strong>hebung des Bebauungsplanes „Rietzer<br />
Weg/Heerstraße“ im Ortsteil Schmerzke sowie Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Der Bau der neuen B 102n erfordert ein Planfeststellungsverfahren <strong>auf</strong> Grundlage<br />
des Bundesfernstraßengesetzes, welches in Verantwortung des Landesbetriebes<br />
Straßenwesen durchgeführt wird.<br />
Zur Schaffung der planerischen Voraussetzungen für dieses<br />
Planfeststellungsverfahren zur Neutrassierung der Bundesstraße 102, Ortsumfahrung<br />
Schmerzke – B 102n wird nach Beschlussfassung durch die SVV vom 28.08.<strong>2013</strong> der<br />
seit 1994 rechtskräftige Bebauungsplan „Rietzer Weg/Heerstraße“ in Teilen<br />
<strong>auf</strong>gehoben und hinsichtlich der neuen Trassenführung der Bundesstraße 102n die<br />
Aufnahme eines entsprechenden Planungsvermerkes im FNP vorbereitet. Betroffen<br />
von der Aufhebung bzw. Änderung ist der bislang nicht erschlossene südliche Bereich<br />
des Bebauungsplangebietes. Eine frühzeitige TÖB-Beteiligung erfolgt gegenwärtig<br />
vom 24.10. bis 02.12.<strong>2013</strong>.<br />
- Bebauungsplan „SB-Markt und Fachmarkzentrum Neuendorfer Straße“<br />
Die Kommunal<strong>auf</strong>sichtsbehörde hat mit ihrer Entscheidung vom 29.05.<strong>2013</strong> die<br />
Beschlüsse zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss für rechtswidrig erklärt.<br />
Zuarbeit Geodateninfrastruktur der Stadt Brandenburg an der Havel (GIS)<br />
Im Rahmen der Zuarbeit am städtischen GIS wurden Bebauungsplanübersichten digital<br />
fortgeführt und im GIS als Auskunftssystem verbessert.<br />
Zuarbeiten zur Landes- und Regionalplanung<br />
Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfes des Regionalplanes 2020 der Region<br />
Havelland-Fläming hat die Stadt durch Abgabe von fachlichen Stellungnahmen mitgewirkt.<br />
<strong>Ausblick</strong> <strong>2014</strong><br />
Nachfolgende Schwerpunkt<strong>auf</strong>gaben stehen im Rahmen der verbindlichen<br />
Bauleitplanung für <strong>das</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2014</strong> an:<br />
- Entwicklung Gelände ehemalige Stärkefabrik Neuendorfer Straße<br />
Entwicklung des ehemaligen Geländes der Stärkefabrik in Abhängigkeit der<br />
Fortschreibung Einzelhandelskonzept<br />
- Bebauungsplan „Wohngebiet Brahmsstraße/Sophienstraße“<br />
Fortführung des Bebauungsplanverfahrens<br />
- Bebauungsplan „Multi-Service Center, Zanderstraße“<br />
Fortführung des Bebauungsplanverfahrens<br />
- Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rolandkaserne", Upstallstraße, Rathenower<br />
Landstraße sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
In Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer soll ämterübergreifend eine<br />
tragfähige Nachnutzungskonzeption entwickelt werden. Im Anschluss daran können<br />
die erforderlichen Planverfahren begonnen werden.<br />
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