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Rückblick auf das Jahr 2013 - Ausblick auf das Jahr 2014

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<strong>Ausblick</strong> <strong>2014</strong><br />

- Reform des Punktesystems<br />

- Einführung eines neuen Fahreignungsbewertungssystems<br />

- Vorbereitung der Einführung der Fachanwendung „DIGANT-FS“<br />

Kfz-Zulassungsbehörde:<br />

<strong>Rückblick</strong> <strong>2013</strong><br />

- Bearbeitung von bislang über 45.000 zulassungsrechtlicher Vorgänge (Stand<br />

31.10.<strong>2013</strong>) für die Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis PM<br />

Investitionen <strong>2013</strong><br />

- Implementierung neuer Schnittstellen in Fachanwendungen<br />

- Beschaffung mobiler Trennwände für <strong>das</strong> Mehrpersonenbüro<br />

- Beschaffung neuer Dokumentendrucker<br />

<strong>Ausblick</strong> <strong>2014</strong><br />

- Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis PM<br />

- Entfall des Einzugs der Kfz-Steuer im Wege der Organleihe durch die<br />

Finanzverwaltungen der Länder, Umstellung des Einzugsverfahrens <strong>auf</strong> die<br />

Zollverwaltung des Bundes<br />

- Vorbereitung der Einführung der online-Abmeldung von Fahrzeugen sowohl softwareals<br />

auch hardwareseitig<br />

Allg. Ordnungsrecht / Gewerbebehörde:<br />

<strong>Rückblick</strong> <strong>2013</strong><br />

- Auf Grund der Einführung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes zum April<br />

<strong>2013</strong> standen die Beratung der Spielhallenbetreiber zur neuen Gesetzeslage und die<br />

Kontrolle aller Spielhallen hinsichtlich der Einhaltung der neuen Vorschriften zum<br />

Betrieb derartiger Einrichtungen im Focus des Sachgebietes.<br />

- Mit Einführung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung zum 01.01.<strong>2013</strong> und der<br />

damit verbundenen Einführung des § 34 f in die Gewerbeordnung, mussten für alle<br />

Gewerbetreibenden, die die Dienstleistung der Finanzanlagenberatung und<br />

Finanzanlagenvermittlung anbieten, neue Erlaubnisse ausgestellt werden.<br />

Gleichzeitig mussten die die bestehenden Erlaubnisse nach § 34 c, bei denen dieses<br />

Tätigkeitsfeld in der Erlaubnis enthalten war ungültig und ebenfalls neu ausgestellt<br />

werden. Durch eine weitere Änderung des § 34 f Gewerbeordnung im <strong>Jahr</strong> <strong>2013</strong><br />

mussten die o. g. neu ausgestellten Erlaubnisse erneut geändert und umgetauscht<br />

werden. Es bestand <strong>auf</strong> Grund noch nicht vorhandener Kommentierungen und<br />

Rechtsprechungen zu diesem Thema erheblicher Beratungs- und<br />

Abstimmungsbedarf zwischen den Gewerbetreibenden, der IHK, der<br />

Gewerbebehörde und den Ministerien. Insgesamt wurden ca. 150 Erlaubnisse neu<br />

ausgestellt.<br />

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