Rückblick auf das Jahr 2013 - Ausblick auf das Jahr 2014
Rückblick auf das Jahr 2013 - Ausblick auf das Jahr 2014
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<strong>Ausblick</strong> <strong>2014</strong><br />
- Reform des Punktesystems<br />
- Einführung eines neuen Fahreignungsbewertungssystems<br />
- Vorbereitung der Einführung der Fachanwendung „DIGANT-FS“<br />
Kfz-Zulassungsbehörde:<br />
<strong>Rückblick</strong> <strong>2013</strong><br />
- Bearbeitung von bislang über 45.000 zulassungsrechtlicher Vorgänge (Stand<br />
31.10.<strong>2013</strong>) für die Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis PM<br />
Investitionen <strong>2013</strong><br />
- Implementierung neuer Schnittstellen in Fachanwendungen<br />
- Beschaffung mobiler Trennwände für <strong>das</strong> Mehrpersonenbüro<br />
- Beschaffung neuer Dokumentendrucker<br />
<strong>Ausblick</strong> <strong>2014</strong><br />
- Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis PM<br />
- Entfall des Einzugs der Kfz-Steuer im Wege der Organleihe durch die<br />
Finanzverwaltungen der Länder, Umstellung des Einzugsverfahrens <strong>auf</strong> die<br />
Zollverwaltung des Bundes<br />
- Vorbereitung der Einführung der online-Abmeldung von Fahrzeugen sowohl softwareals<br />
auch hardwareseitig<br />
Allg. Ordnungsrecht / Gewerbebehörde:<br />
<strong>Rückblick</strong> <strong>2013</strong><br />
- Auf Grund der Einführung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes zum April<br />
<strong>2013</strong> standen die Beratung der Spielhallenbetreiber zur neuen Gesetzeslage und die<br />
Kontrolle aller Spielhallen hinsichtlich der Einhaltung der neuen Vorschriften zum<br />
Betrieb derartiger Einrichtungen im Focus des Sachgebietes.<br />
- Mit Einführung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung zum 01.01.<strong>2013</strong> und der<br />
damit verbundenen Einführung des § 34 f in die Gewerbeordnung, mussten für alle<br />
Gewerbetreibenden, die die Dienstleistung der Finanzanlagenberatung und<br />
Finanzanlagenvermittlung anbieten, neue Erlaubnisse ausgestellt werden.<br />
Gleichzeitig mussten die die bestehenden Erlaubnisse nach § 34 c, bei denen dieses<br />
Tätigkeitsfeld in der Erlaubnis enthalten war ungültig und ebenfalls neu ausgestellt<br />
werden. Durch eine weitere Änderung des § 34 f Gewerbeordnung im <strong>Jahr</strong> <strong>2013</strong><br />
mussten die o. g. neu ausgestellten Erlaubnisse erneut geändert und umgetauscht<br />
werden. Es bestand <strong>auf</strong> Grund noch nicht vorhandener Kommentierungen und<br />
Rechtsprechungen zu diesem Thema erheblicher Beratungs- und<br />
Abstimmungsbedarf zwischen den Gewerbetreibenden, der IHK, der<br />
Gewerbebehörde und den Ministerien. Insgesamt wurden ca. 150 Erlaubnisse neu<br />
ausgestellt.<br />
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