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Rückblick auf das Jahr 2013 - Ausblick auf das Jahr 2014

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Die mobilen Geschwindigkeitsmessungen werden vorrangig in den Wohngebieten, in denen<br />

die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, durchgeführt. Parallel dazu erfolgt der<br />

Einsatz zur Schul- und Spielwegsicherung.<br />

Nach wie vor spielen Bürgerhinweise, welche sowohl Örtlichkeiten als auch zeitliche<br />

Maßgaben beinhalten, eine große Rolle beim Einsatz der Radarwagen, um die Schul- und<br />

Spielwegsicherung positiv zu beeinflussen. Es gibt eine gute Zusammenarbeit mit den<br />

Bürgerbeiräten und Ortsvorstehern.<br />

In der Verkehrs- und Unfallkommission der Stadt Brandenburg an der Havel erfolgt zweimal<br />

jährlich eine Auswertung des Unfallgeschehens sowie eine Thematisierung von<br />

Gefahrenstellen. Besondere Unfallschwerpunkte werden bei der weiteren Arbeit<br />

berücksichtigt. Es erfolgt ebenfalls eine Abstimmung im präventiven Bereich.<br />

2. Verwarn- und Bußgelder aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs<br />

Fallzahlen ruhender Verkehr 2012 Stand<br />

15.11.<strong>2013</strong><br />

Gesamtfallzahl 37.572 36.662<br />

Schriftliche Verwarnungen 31.682 30.344<br />

Bußgeldbescheide 5.605 5.993<br />

Kostenbescheide 285 325<br />

Einnahmen im ruhenden Verkehr – Haushaltsansatz 464.500 € 511.000 €<br />

Einnahmen im ruhenden Verkehr - IST 573.119 € 582.964 €<br />

Im ruhenden Verkehr ist ein Anstieg beim Erlass von Bußgeldbescheiden und<br />

Kostenbescheiden zu verzeichnen.<br />

Fünf bis sieben Prozent der Ordnungswidrigkeitsverfahren werden durch den Innendienst<br />

eingestellt <strong>auf</strong> Grund der schriftlichen als auch mündlichen Einlassungen der Bürgerinnen<br />

und Bürger. Insgesamt werden ca. 20 Prozent der Verstöße durch eine mündliche<br />

Verwarnung geahndet oder eingestellt.<br />

Nur 0,24 % der Bürgerinnen und Bürger beschreiten nach Erlass eines Bußgeldbescheides<br />

im ruhenden Verkehr den Gerichtsweg. Die Erfahrungen hierbei besagen, <strong>das</strong>s ca. 15 %<br />

dieser vor Gericht verhandelten Ordnungswidrigkeiten durch <strong>das</strong> zuständige Amtsgericht im<br />

Sinne des Bürgers aus Ermessens- und/oder Opportunitätsgründen eingestellt wurden.<br />

3. Straßenreinigungssatzung<br />

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