<strong>III</strong>. <strong>BILDENDE</strong> <strong>KUNST</strong> 601* MALER. – 3 Autographen. (400.—) Oskar Kokoschka (sign. Portraitphotographie, 1966), Erich Landgrebe (e. Br. m. U., Salzburg 1975, und großer farbiger Zeichnung: Landgrebe, auf einem Hocker sitzend, gleichzeitig Schreibmaschine schreibend und mit dem rechten Fuß zeichnend) und Franz von Lenbach (e. Br. m. U., München 1902). 602* MENZEL, Adolph von, 1815 – 1905. E. Br. m. U. Berlin 2.XI.1875. 2 S. kl.-8 o . Leicht fleckig und gebräunt. (250.—) An einen Kollegen, wohl wegen einer Sitzung des Senats der Akademie der Künste, dessen Mitglied Menzel seit Juli war. „Verzeihen Sie ... die Verspätung, wir werden die Freude haben zu erscheinen. D. h. mir wollen Sie gestatten etwas später zu kommen da mich schon eine Zusage bei Richter auch zu morgen bindet ...“ „Der Proceß Graef und die deutsche Kunst“ 603 — Br. m. U. Berlin 20.X.1885. 3 ⁄4 S. folio (Doppelblatt). Kleine Faltenschäden, ein wenig fleckig. Mit gesiegeltem Umschlag (Briefmarke ausgeschnitten). (3.000.—) An den Staatsanwalt Max Heinemann vom Kgl. Landgericht zu Berlin, der die Schrift „Der Proceß Graef und die deutsche Kunst“ veröffentlicht hatte als „Antwort auf Dr. Karl Frenzel’s Abhandlung in der Nationalzeitung: ‘Die Kunst und das Strafgesetz’“. „... In Ihrer Druckschrift vom 12. d. Mts. wenden Sie sich gegen die s. Z. in der Nationalzeitung veröffentlichten Ausführungen des Herrn Dr. Frenzel, welche für den Künstler gegenüber den Forderungen der Moral in gewissen Beziehungen eine Ausnahmestellung beanspruchen. Die unterzeichneten Künstler halten es im Hinblik auf die Öffentlichkeit des Streites sowie auf die eigene bürgerliche und gesellschaftliche Stellung für geboten, zu erklären, daß sie sich in diesem Punkte mit Ihnen in aller Übereinstimmung befinden; sie verzichten gern auf jene, wenig ehrenvolle Auszeichnung, – wünschen nicht anders angesehen zu werden, als jeder anständige Mann, sei er reich oder arm, in bevorzugter Stellung oder nicht, – und sind der Ueberzeugung, daß es weder die Kunst noch die Künstler schädigt, den Geboten des Rechtes und der Sitte zu genügen.“ Mit den Gegenzeichnungen von m e h r a l s 170 Malern, Architekten und anderen Künstlern (auf 6 1 ⁄4S. folio), darunter Carl Becker (von dessen Hand der Brief stammt), Ferdinand Bellermann, Georg Bleibtreu, Carl Emil Doepler, Louis Douzette, Wilhelm Gentz, Friedrich Geselschap, August von Heyden, Ernst Hildebrand, Otto von Kameke, Ludwig Knaus, Paul Wilhelm Meyerheim, Felix Possart, Carl Röchling, Ferdinand Schauss, Julius Schrader, Franz Skarbina und Anton von Werner. Im März des Jahres war der Maler Gustav Graef verhaftet und in einem auch international vielbeachteten Künstlerprozess vor dem Moabiter Schwurgericht angeklagt, jedoch vom Vorwurf des Meineids und des Missbrauchs eines minderjährigen Modells freigesprochen worden. 286
<strong>III</strong>. <strong>BILDENDE</strong> <strong>KUNST</strong> Nr. 603 Adolph von Menzel 287