Bericht der TLUG - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
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Hochwassersituation zum Monatswechsel zu begegnen. Im Zeitraum vom 14.05. bis 18.06.<br />
waren insgesamt 14 Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen im HNZ-Einsatz (inklusive Rufbereitschaftsdienste,<br />
aber ohne Flussbau/Wasserbau/Son<strong>der</strong>stäbe). In diesem Rahmen wurden ca. 880<br />
Passivst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ca. 427 Aktivst<strong>und</strong>en geleistet. Abbildung 35 zeigt die Aktiv- <strong>und</strong> Passiv-<br />
St<strong>und</strong>en <strong>der</strong> 14 Mitarbeiter <strong>der</strong> HNZ während des gesamten Hochwasserzeitraums.<br />
250<br />
200<br />
Passiv-St<strong>und</strong>en<br />
Aktiv-St<strong>und</strong>en<br />
St<strong>und</strong>enzahl<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
3 11 12 18 20 21 22 25 39 40 42 41 45 1<br />
Mitarbeiter-Schlüssel<br />
Abbildung 35: Während des Hochwasserereignisses geleistete Einsatzst<strong>und</strong>en <strong>der</strong> Hochwassernachrichtenzentrale<br />
Neben <strong>der</strong> ständigen individuellen Information von Entscheidungsträgern <strong>der</strong> Wasserwirtschaft,<br />
öffentlichen Verwaltung <strong>und</strong> des Katastrophenschutzes sowie betroffenen Privatpersonen<br />
<strong>und</strong> Medien sicherte die HNZ den gesetzlich festgelegten Meldedienst <strong>und</strong> die Ausrufung<br />
von Hochwasseralarmstufen ab. Zum Meldedienst gehören vor allem in <strong>der</strong> anlaufenden<br />
Phase des Hochwassers das Erstellen von Hochwasserwarnungen <strong>und</strong> das Absetzen<br />
<strong>der</strong> Hochwassermeldungen <strong>für</strong> die 52 <strong>Thüringer</strong> Hochwassermeldepegel (HWMP). Während<br />
des Hochwassers müssen kontinuierlich Hochwasserinformationen erstellt <strong>und</strong> verteilt werden.<br />
Wenn sich das Abflussverhalten in den betreffenden Flussgebieten wie<strong>der</strong> normalisiert<br />
hat, erfolgt eine abschließende „Schlussmeldung“.<br />
Die Ausrufung von Alarmstufen erfolgt in Abhängigkeit von <strong>der</strong> im Gewässer erreichten<br />
Wasserführung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Hochwasserlage im Gesamtgebiet. Alarmstufen<br />
können <strong>für</strong> einzelne Flussgebiete o<strong>der</strong> ganze Landkreise (Landratsamt LRA) bzw. kreisfreie<br />
Städte (Stadtverwaltung StVw) ausgerufen werden. Die Ausrufung bzw. Aufhebung <strong>der</strong><br />
höchsten Alarmstufe (A3) erfolgt durch das <strong>Thüringer</strong> Ministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten,<br />
<strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Naturschutz (TMLFUN) auf Vorschlag <strong>der</strong> HNZ. Die niedrigeren Alarmstufen<br />
werden durch die HNZ selbst ausgerufen bzw. aufgehoben. Anlage 3 zeigt, in welchem<br />
Maße während des Hochwassers Alarmstufen <strong>für</strong> die 23 <strong>Thüringer</strong> Verwaltungseinheiten<br />
<strong>und</strong> jeweiligen Flussgebiete bestanden.<br />
Bis auf die Landkreise Nordhausen, Eichsfeld, Sonneberg, Hildburghausen <strong>und</strong> die Stadt<br />
Suhl waren alle Verwaltungseinheiten betroffen. Bei Betrachtung <strong>der</strong> Flussgebiete gab es <strong>für</strong><br />
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