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frohe weihnachten und ein glückliches neues jahr 2014! - Österreich ...

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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 126 / 23. 12. 2013<br />

geordnete darf weder <strong>ein</strong> Mitglied <strong>ein</strong>er<br />

nationalen Regierung oder <strong>ein</strong>es nationalen<br />

Parlaments noch aktiver Beamter oder Beamtin<br />

der europäischen Institutionen s<strong>ein</strong>. In<br />

<strong>ein</strong>igen Ländern gelten weitere Unver<strong>ein</strong>barkeiten.<br />

Einige Fakten über die<br />

bisherigen Europawahlen<br />

Die erste Direktwahl des Europäischen<br />

Parlaments war am 10. Juni 1979. Davor,<br />

zwischen 1958 <strong>und</strong> 1974, wurden die Europa-Abgeordneten<br />

von den nationalen<br />

Parlamenten der Mitgliedsstaaten ernannt,<br />

wobei die Abgeordneten somit über <strong>ein</strong> Doppelmandat<br />

verfügten.<br />

Der Beschluß <strong>und</strong> der Akt zur Einführung<br />

allgem<strong>ein</strong>er unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten<br />

des Europäischen Parlaments<br />

wurden am 20. September 1976 in Brüssel<br />

unterzeichnet. Nach der Ratifizierung durch<br />

alle Mitgliedsstaaten gab es die erste Europawahl,<br />

bei der 410 Abgeordnete gewählt<br />

wurden. Seitdem haben sechs weitere Wahlen<br />

stattgef<strong>und</strong>en.<br />

In neuen Mitgliedsstaaten findet die Wahl<br />

immer dann statt, wenn sie der EU beitreten,<br />

um es ihnen zu ermöglichen, ihre eigenen<br />

Vertreter für das Europäische Parlament<br />

auch während der Legislaturperiode zu wählen.<br />

So geschehen bei Griechenland 1981,<br />

Portugal <strong>und</strong> Spanien 1987, Schweden 1995,<br />

<strong>Österreich</strong> <strong>und</strong> Finnland 1996 <strong>und</strong> Bulgarien<br />

<strong>und</strong> Rumänien 2007. In Kroatien fand die<br />

Europawahl im April 2013 statt – selbstverständlich<br />

wird aber auch in Kroatien <strong>2014</strong><br />

die Europawahl s<strong>ein</strong>.<br />

Wahlbeteiligung<br />

Die Beteiligung an der Europawahl unterliegt<br />

seit 1979 starken Schwankungen <strong>und</strong><br />

damit unterscheidet sich die Europawahl<br />

nicht von vielen anderen Wahlen: auch bei<br />

Kommunalwahlen oder Bürgermeisterwahlen<br />

gibt es mitunter enttäuschende Beteiligungen.<br />

Das Werben für das demokratische<br />

Gr<strong>und</strong>recht „Wählen“ ist <strong>ein</strong>e Aufgabe, die<br />

das Europäische Parlament ernst nimmt <strong>und</strong><br />

es ermuntert andere Institutionen <strong>und</strong> Ver<strong>ein</strong>igungen,<br />

sich dieser Aufgabe aktiv anzunehmen.<br />

http://www.europarl.europa.eu/portal/de<br />

Quelle: Pressedienst des Europäischen Parlaments<br />

Lesen Sie in der nächsten Folge „Eine<br />

neue Finanzordnung zur Verhinderung zukünftiger<br />

Wirtschaftskrisen“ in der „<strong>Österreich</strong><br />

Journal“ pdf-Magazin-Ausgabe 127,<br />

die ab dem Abend des 30. Jänner <strong>2014</strong> verfügbar<br />

s<strong>ein</strong> wird.<br />

<strong>Österreich</strong>, Europa <strong>und</strong> die Welt<br />

•<br />

Wählerevidenz bzw.<br />

Europa-Wählerevidenz<br />

AuslandsösterreicherIinnen, d.h. österreichische<br />

StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz<br />

im Ausland, die von ihrem Wahlrecht<br />

Gebrauch machen wollen, haben zunächst<br />

<strong>ein</strong>en Antrag auf Eintragung in die<br />

Wählerevidenz (für Nationalratswahlen, B<strong>und</strong>espräsidentenwahlen,<br />

Volksabstimmungen,<br />

Volksbefragungen gemäß § 2a Abs.6 des<br />

Wählerevidenzgesetzes 1973) bzw. die Europa-Wählerevidenz<br />

(für Europawahlen gemäß<br />

§ 4 Abs. 6 des Europa-Wählerevidenzgesetzes)<br />

zu stellen. Dies kann frühestens in<br />

jenem Kalender<strong>jahr</strong> erfolgen, in dem der/die<br />

Auslandsösterreicher/in 15 Jahre alt wird.<br />

Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de<br />

in <strong>Österreich</strong> mittels des<br />

Formulars „Antrag auf Eintragung in die<br />

(Verbleib in der) Wählerevidenz <strong>und</strong>/oder<br />

Europa-Wählerevidenz“ zu stellen (klicken<br />

Sie bitte auf den Link – auch wenn er nicht<br />

lesbar ist):<br />

http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/AOes/2Themen/Wahlbuero/Antrag_Waehlerevidenz_gelb.pdf<br />

Bitte füllen Sie den Antrag nur aus, wenn<br />

Sie derzeit nicht in der Wählerevidenz <strong>ein</strong>getragen<br />

sind. Beachten Sie dabei bitte<br />

genau die Ausfüllanleitung:<br />

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/auslandsoesterr/files/Ausfuellanleitung.pdf<br />

Die zuständige Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de<br />

ist die österreichische Gem<strong>ein</strong>de Ihres letzten<br />

Hauptwohnsitzes in <strong>Österreich</strong> (s. Punkt<br />

7 des Formulars). Wenn <strong>ein</strong> solcher nicht<br />

vorliegt, dann jene Gem<strong>ein</strong>de in <strong>Österreich</strong>,<br />

in der zumindest <strong>ein</strong> Elternteil von Ihnen s<strong>ein</strong>en<br />

Hauptwohnsitz hat oder hatte (s. Punkt 8<br />

des Formulars). Sollte auch <strong>ein</strong> solcher nicht<br />

vorliegen, dann richtet sich die zuständige<br />

Gem<strong>ein</strong>de nach anderen glaubhaft zu machenden<br />

Lebensbeziehungen zu <strong>Österreich</strong>,<br />

deren Wertigkeit die Reihefolge in Punkt 9-<br />

15 des Formulars bestimmt. Es wäre daher<br />

insgesamt nur <strong>ein</strong> Anknüpfungspunkt anzugeben:<br />

derjenige, der von oben gesehen als<br />

erster zutrifft.<br />

Sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch<br />

machen wollen, die Wahl- bzw. Stimmkarten<br />

für maximal 10 Jahre „im Voraus“ an die Ihrer<br />

Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de mitgeteilte Postadresse<br />

automatisch zugestellt zu erhalten,<br />

können Sie diesen Antrag auf demselben Formular<br />

– unter Punkt 18 – stellen (Details dazu<br />

finden Sie unter Wahlkarte/Stimmkarte).<br />

Ihr Antrag kann jederzeit – d.h. unabhängig<br />

von bestimmten Wahlen – direkt an<br />

»<strong>Österreich</strong> Journal« – http://www.oesterreichjournal.at<br />

die zuständige Gem<strong>ein</strong>de gestellt werden<br />

(Adressen siehe unter Kontakte „<strong>Österreich</strong>“.<br />

Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen Ihnen<br />

die österreichischen Vertretungsbehörden im<br />

Ausland – Botschaften <strong>und</strong> (General-)Konsulate<br />

– gerne zur Verfügung.<br />

Legen Sie bitte dem Antrag zumindest<br />

Kopien Ihres österreichischen Reisepasses<br />

oder, sofern Sie k<strong>ein</strong>en österreichischen Reisepaß<br />

besitzen, <strong>ein</strong>e Kopie Ihres österreichischen<br />

Personalausweises oder Staatsbürgerschaftsnachweises<br />

bei.<br />

AuslandsösterreicherInnen, die in Wählerevidenzen<br />

<strong>ein</strong>getragen sind, sind verpflichtet,<br />

ihrer Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de jede Adreßänderung<br />

im Ausland – samt, wenn zutreffend,<br />

auch der E-Mail-Adresse – mitzuteilen.<br />

Die Eintragung ist maximal zehn Jahre<br />

gültig. Vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist informiert<br />

die jeweils zuständige Gem<strong>ein</strong>de<br />

die Auslandsösterreicher/innen über die bevorstehende<br />

Streichung <strong>und</strong> erinnert an <strong>ein</strong>e<br />

Verlängerungsmöglichkeit (für weitere zehn<br />

Jahre). Sollten Sie Zweifel an Ihrer Eintragung<br />

oder deren Datum haben, ist es zur Sicherheit<br />

ratsam, rechtzeitig vor <strong>ein</strong>er kommenden<br />

Wahl, Volksabstimmung oder Volksbefragung<br />

Kontakt mit Ihrer Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de<br />

aufzunehmen, um den Stand der<br />

Eintragung zu klären. Allenfalls wäre <strong>ein</strong><br />

(neuer) Antrag zu stellen.<br />

Mit diesem Formular kann auch – gleichzeitig<br />

oder separat – die Eintragung in die<br />

Europa-Wählerevidenz beantragt (bzw. verlängert)<br />

werden. Für die Eintragung in die<br />

Europa-Wählerevidenz <strong>ein</strong>es anderen EU-<br />

Landes – für jene AuslandsösterreicherInnen,<br />

die nicht die österreichischen EP-Mitglieder<br />

sondern diejenigen ihres Wohnsitzlandes<br />

wählen wollen –, bestehen in jedem<br />

Land eigene Formulare, die bei der dafür<br />

zuständigen lokalen Behörde erhältlich sind.<br />

<strong>Österreich</strong>ische StaatsbürgerInnen, die<br />

ihren dauernden Wohnsitz im Ausland haben,<br />

sollten sich anläßlich <strong>ein</strong>es Kurzaufenthaltes<br />

in <strong>Österreich</strong> nicht mit Hauptwohnsitz<br />

anmelden, da sie sonst automatisch<br />

<strong>und</strong> ohne gesonderte Verständigung<br />

aus der Wählerevidenz gelöscht werden<br />

könnten.<br />

•<br />

Quelle: BMeiA<br />

http://auslandsoesterreicher.at<br />

http://www.bmeia.gv.at<br />

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