frohe weihnachten und ein glückliches neues jahr 2014! - Österreich ...
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 126 / 23. 12. 2013<br />
geordnete darf weder <strong>ein</strong> Mitglied <strong>ein</strong>er<br />
nationalen Regierung oder <strong>ein</strong>es nationalen<br />
Parlaments noch aktiver Beamter oder Beamtin<br />
der europäischen Institutionen s<strong>ein</strong>. In<br />
<strong>ein</strong>igen Ländern gelten weitere Unver<strong>ein</strong>barkeiten.<br />
Einige Fakten über die<br />
bisherigen Europawahlen<br />
Die erste Direktwahl des Europäischen<br />
Parlaments war am 10. Juni 1979. Davor,<br />
zwischen 1958 <strong>und</strong> 1974, wurden die Europa-Abgeordneten<br />
von den nationalen<br />
Parlamenten der Mitgliedsstaaten ernannt,<br />
wobei die Abgeordneten somit über <strong>ein</strong> Doppelmandat<br />
verfügten.<br />
Der Beschluß <strong>und</strong> der Akt zur Einführung<br />
allgem<strong>ein</strong>er unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten<br />
des Europäischen Parlaments<br />
wurden am 20. September 1976 in Brüssel<br />
unterzeichnet. Nach der Ratifizierung durch<br />
alle Mitgliedsstaaten gab es die erste Europawahl,<br />
bei der 410 Abgeordnete gewählt<br />
wurden. Seitdem haben sechs weitere Wahlen<br />
stattgef<strong>und</strong>en.<br />
In neuen Mitgliedsstaaten findet die Wahl<br />
immer dann statt, wenn sie der EU beitreten,<br />
um es ihnen zu ermöglichen, ihre eigenen<br />
Vertreter für das Europäische Parlament<br />
auch während der Legislaturperiode zu wählen.<br />
So geschehen bei Griechenland 1981,<br />
Portugal <strong>und</strong> Spanien 1987, Schweden 1995,<br />
<strong>Österreich</strong> <strong>und</strong> Finnland 1996 <strong>und</strong> Bulgarien<br />
<strong>und</strong> Rumänien 2007. In Kroatien fand die<br />
Europawahl im April 2013 statt – selbstverständlich<br />
wird aber auch in Kroatien <strong>2014</strong><br />
die Europawahl s<strong>ein</strong>.<br />
Wahlbeteiligung<br />
Die Beteiligung an der Europawahl unterliegt<br />
seit 1979 starken Schwankungen <strong>und</strong><br />
damit unterscheidet sich die Europawahl<br />
nicht von vielen anderen Wahlen: auch bei<br />
Kommunalwahlen oder Bürgermeisterwahlen<br />
gibt es mitunter enttäuschende Beteiligungen.<br />
Das Werben für das demokratische<br />
Gr<strong>und</strong>recht „Wählen“ ist <strong>ein</strong>e Aufgabe, die<br />
das Europäische Parlament ernst nimmt <strong>und</strong><br />
es ermuntert andere Institutionen <strong>und</strong> Ver<strong>ein</strong>igungen,<br />
sich dieser Aufgabe aktiv anzunehmen.<br />
http://www.europarl.europa.eu/portal/de<br />
Quelle: Pressedienst des Europäischen Parlaments<br />
Lesen Sie in der nächsten Folge „Eine<br />
neue Finanzordnung zur Verhinderung zukünftiger<br />
Wirtschaftskrisen“ in der „<strong>Österreich</strong><br />
Journal“ pdf-Magazin-Ausgabe 127,<br />
die ab dem Abend des 30. Jänner <strong>2014</strong> verfügbar<br />
s<strong>ein</strong> wird.<br />
<strong>Österreich</strong>, Europa <strong>und</strong> die Welt<br />
•<br />
Wählerevidenz bzw.<br />
Europa-Wählerevidenz<br />
AuslandsösterreicherIinnen, d.h. österreichische<br />
StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz<br />
im Ausland, die von ihrem Wahlrecht<br />
Gebrauch machen wollen, haben zunächst<br />
<strong>ein</strong>en Antrag auf Eintragung in die<br />
Wählerevidenz (für Nationalratswahlen, B<strong>und</strong>espräsidentenwahlen,<br />
Volksabstimmungen,<br />
Volksbefragungen gemäß § 2a Abs.6 des<br />
Wählerevidenzgesetzes 1973) bzw. die Europa-Wählerevidenz<br />
(für Europawahlen gemäß<br />
§ 4 Abs. 6 des Europa-Wählerevidenzgesetzes)<br />
zu stellen. Dies kann frühestens in<br />
jenem Kalender<strong>jahr</strong> erfolgen, in dem der/die<br />
Auslandsösterreicher/in 15 Jahre alt wird.<br />
Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de<br />
in <strong>Österreich</strong> mittels des<br />
Formulars „Antrag auf Eintragung in die<br />
(Verbleib in der) Wählerevidenz <strong>und</strong>/oder<br />
Europa-Wählerevidenz“ zu stellen (klicken<br />
Sie bitte auf den Link – auch wenn er nicht<br />
lesbar ist):<br />
http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/AOes/2Themen/Wahlbuero/Antrag_Waehlerevidenz_gelb.pdf<br />
Bitte füllen Sie den Antrag nur aus, wenn<br />
Sie derzeit nicht in der Wählerevidenz <strong>ein</strong>getragen<br />
sind. Beachten Sie dabei bitte<br />
genau die Ausfüllanleitung:<br />
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/auslandsoesterr/files/Ausfuellanleitung.pdf<br />
Die zuständige Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de<br />
ist die österreichische Gem<strong>ein</strong>de Ihres letzten<br />
Hauptwohnsitzes in <strong>Österreich</strong> (s. Punkt<br />
7 des Formulars). Wenn <strong>ein</strong> solcher nicht<br />
vorliegt, dann jene Gem<strong>ein</strong>de in <strong>Österreich</strong>,<br />
in der zumindest <strong>ein</strong> Elternteil von Ihnen s<strong>ein</strong>en<br />
Hauptwohnsitz hat oder hatte (s. Punkt 8<br />
des Formulars). Sollte auch <strong>ein</strong> solcher nicht<br />
vorliegen, dann richtet sich die zuständige<br />
Gem<strong>ein</strong>de nach anderen glaubhaft zu machenden<br />
Lebensbeziehungen zu <strong>Österreich</strong>,<br />
deren Wertigkeit die Reihefolge in Punkt 9-<br />
15 des Formulars bestimmt. Es wäre daher<br />
insgesamt nur <strong>ein</strong> Anknüpfungspunkt anzugeben:<br />
derjenige, der von oben gesehen als<br />
erster zutrifft.<br />
Sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch<br />
machen wollen, die Wahl- bzw. Stimmkarten<br />
für maximal 10 Jahre „im Voraus“ an die Ihrer<br />
Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de mitgeteilte Postadresse<br />
automatisch zugestellt zu erhalten,<br />
können Sie diesen Antrag auf demselben Formular<br />
– unter Punkt 18 – stellen (Details dazu<br />
finden Sie unter Wahlkarte/Stimmkarte).<br />
Ihr Antrag kann jederzeit – d.h. unabhängig<br />
von bestimmten Wahlen – direkt an<br />
»<strong>Österreich</strong> Journal« – http://www.oesterreichjournal.at<br />
die zuständige Gem<strong>ein</strong>de gestellt werden<br />
(Adressen siehe unter Kontakte „<strong>Österreich</strong>“.<br />
Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen Ihnen<br />
die österreichischen Vertretungsbehörden im<br />
Ausland – Botschaften <strong>und</strong> (General-)Konsulate<br />
– gerne zur Verfügung.<br />
Legen Sie bitte dem Antrag zumindest<br />
Kopien Ihres österreichischen Reisepasses<br />
oder, sofern Sie k<strong>ein</strong>en österreichischen Reisepaß<br />
besitzen, <strong>ein</strong>e Kopie Ihres österreichischen<br />
Personalausweises oder Staatsbürgerschaftsnachweises<br />
bei.<br />
AuslandsösterreicherInnen, die in Wählerevidenzen<br />
<strong>ein</strong>getragen sind, sind verpflichtet,<br />
ihrer Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de jede Adreßänderung<br />
im Ausland – samt, wenn zutreffend,<br />
auch der E-Mail-Adresse – mitzuteilen.<br />
Die Eintragung ist maximal zehn Jahre<br />
gültig. Vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist informiert<br />
die jeweils zuständige Gem<strong>ein</strong>de<br />
die Auslandsösterreicher/innen über die bevorstehende<br />
Streichung <strong>und</strong> erinnert an <strong>ein</strong>e<br />
Verlängerungsmöglichkeit (für weitere zehn<br />
Jahre). Sollten Sie Zweifel an Ihrer Eintragung<br />
oder deren Datum haben, ist es zur Sicherheit<br />
ratsam, rechtzeitig vor <strong>ein</strong>er kommenden<br />
Wahl, Volksabstimmung oder Volksbefragung<br />
Kontakt mit Ihrer Wählerevidenzgem<strong>ein</strong>de<br />
aufzunehmen, um den Stand der<br />
Eintragung zu klären. Allenfalls wäre <strong>ein</strong><br />
(neuer) Antrag zu stellen.<br />
Mit diesem Formular kann auch – gleichzeitig<br />
oder separat – die Eintragung in die<br />
Europa-Wählerevidenz beantragt (bzw. verlängert)<br />
werden. Für die Eintragung in die<br />
Europa-Wählerevidenz <strong>ein</strong>es anderen EU-<br />
Landes – für jene AuslandsösterreicherInnen,<br />
die nicht die österreichischen EP-Mitglieder<br />
sondern diejenigen ihres Wohnsitzlandes<br />
wählen wollen –, bestehen in jedem<br />
Land eigene Formulare, die bei der dafür<br />
zuständigen lokalen Behörde erhältlich sind.<br />
<strong>Österreich</strong>ische StaatsbürgerInnen, die<br />
ihren dauernden Wohnsitz im Ausland haben,<br />
sollten sich anläßlich <strong>ein</strong>es Kurzaufenthaltes<br />
in <strong>Österreich</strong> nicht mit Hauptwohnsitz<br />
anmelden, da sie sonst automatisch<br />
<strong>und</strong> ohne gesonderte Verständigung<br />
aus der Wählerevidenz gelöscht werden<br />
könnten.<br />
•<br />
Quelle: BMeiA<br />
http://auslandsoesterreicher.at<br />
http://www.bmeia.gv.at<br />
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