21.10.2014 Aufrufe

Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...

Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...

Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Inhalt der Dissertation<br />

Seit den 1990er-Jahren entsteht eine institutionalisierte internationale Strafgerichtsbarkeit,<br />

um Völkerstraftaten besser verfolgen und bestrafen zu können. Völkerstraftaten<br />

sind gekennzeichnet durch den Machtmissbrauch des Staates und wegen des Zusammenhangs<br />

mit einem gesamtgesellschaftlichen Konflikt daher Makrokriminalität; eine<br />

nationale strafrechtliche Verfolgung erweist sich deswegen oft als schwierig. „Seit der<br />

Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag 1998 kann die strafrechtliche<br />

Verantwortung einzelner Personen für Völkerstraftaten auch in einem Individualverfahren<br />

vor einem internationalen Gericht festgestellt werden“, erläutert Christina<br />

Globke. Die internationalen Gerichtshöfe seien allerdings auf die Zusammenarbeit mit<br />

den Staaten angewiesen. Seit dem Jahr 2000 erlaube daher das Grundgesetz unter bestimmten<br />

Bedingungen die Auslieferung von Deutschen an internationale Gerichtshöfe.<br />

Ausgehend von der Bindung der deutschen Staatsgewalten an die Verfassung, erarbeitet<br />

Globke in ihrer Arbeit eine dogmatische Konstruktion, die sowohl den Forderungen<br />

des Grundrechtsschutzes als auch den Anforderungen flexibler internationaler Zusammenarbeit<br />

gerecht wird. Sie zeigt, in welchem Umfang der deutsche Staat auch dann<br />

Grundrechtsschutz gewährleisten muss, wenn er die Letztentscheidungsbefugnis an<br />

einen nichtdeutschen Hoheitsträger abgegeben hat. Exemplarisch wird dabei die Auslieferung<br />

als ein Akt der internationalen Rechtshilfe untersucht.<br />

Schwerpunkt der Untersuchung sind die Grundgesetzartikel 24 Abs. 1 und 16 Abs. 2,<br />

die eine besonders intensive Form internationaler Zusammenarbeit ermöglichen. „Dabei<br />

wird deutlich, dass sich Durchgriff und Zugriff auf eine Person durch einen nichtdeutschen<br />

Hoheitsträger in derselben Weise auf die Gewährleistungspflicht des deutschen<br />

Staates für die Grundrechte auswirken.“ Besagte Grundgesetzartikel wiesen eine parallele<br />

Rechtsstruktur auf. Ergebnis der Untersuchung ist, „dass eine Auslieferung von Deutschen<br />

an den Internationalen Strafgerichtshof nur unter engen Voraussetzungen möglich ist“.<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!