Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...
Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...
Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Inhalt der Dissertation<br />
Seit den 1990er-Jahren entsteht eine institutionalisierte internationale Strafgerichtsbarkeit,<br />
um Völkerstraftaten besser verfolgen und bestrafen zu können. Völkerstraftaten<br />
sind gekennzeichnet durch den Machtmissbrauch des Staates und wegen des Zusammenhangs<br />
mit einem gesamtgesellschaftlichen Konflikt daher Makrokriminalität; eine<br />
nationale strafrechtliche Verfolgung erweist sich deswegen oft als schwierig. „Seit der<br />
Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag 1998 kann die strafrechtliche<br />
Verantwortung einzelner Personen für Völkerstraftaten auch in einem Individualverfahren<br />
vor einem internationalen Gericht festgestellt werden“, erläutert Christina<br />
Globke. Die internationalen Gerichtshöfe seien allerdings auf die Zusammenarbeit mit<br />
den Staaten angewiesen. Seit dem Jahr 2000 erlaube daher das Grundgesetz unter bestimmten<br />
Bedingungen die Auslieferung von Deutschen an internationale Gerichtshöfe.<br />
Ausgehend von der Bindung der deutschen Staatsgewalten an die Verfassung, erarbeitet<br />
Globke in ihrer Arbeit eine dogmatische Konstruktion, die sowohl den Forderungen<br />
des Grundrechtsschutzes als auch den Anforderungen flexibler internationaler Zusammenarbeit<br />
gerecht wird. Sie zeigt, in welchem Umfang der deutsche Staat auch dann<br />
Grundrechtsschutz gewährleisten muss, wenn er die Letztentscheidungsbefugnis an<br />
einen nichtdeutschen Hoheitsträger abgegeben hat. Exemplarisch wird dabei die Auslieferung<br />
als ein Akt der internationalen Rechtshilfe untersucht.<br />
Schwerpunkt der Untersuchung sind die Grundgesetzartikel 24 Abs. 1 und 16 Abs. 2,<br />
die eine besonders intensive Form internationaler Zusammenarbeit ermöglichen. „Dabei<br />
wird deutlich, dass sich Durchgriff und Zugriff auf eine Person durch einen nichtdeutschen<br />
Hoheitsträger in derselben Weise auf die Gewährleistungspflicht des deutschen<br />
Staates für die Grundrechte auswirken.“ Besagte Grundgesetzartikel wiesen eine parallele<br />
Rechtsstruktur auf. Ergebnis der Untersuchung ist, „dass eine Auslieferung von Deutschen<br />
an den Internationalen Strafgerichtshof nur unter engen Voraussetzungen möglich ist“.<br />
23