Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...
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Inhalt der Dissertation<br />
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein entscheidender Faktor unseres kulturellen<br />
Lebens. Seine Angebote werden medienrechtlich und medienpolitisch mit dem Kulturauftrag<br />
des Rundfunks in Verbindung gebracht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat<br />
mehrfach die „kulturelle Verantwortung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont.<br />
„Dieser Kulturauftrag hat sich zwischenzeitlich, neben seiner Aufgabe, individuelle und<br />
öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, zu einer der Legitimationsgrundlagen des<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickelt“, sagt Christopher Wolf. „Bei den unterschiedlichsten<br />
medien-, wirtschafts- oder kulturpolitischen Fragen wird auf die kulturelle<br />
Verantwortung des Rundfunks zurückgegriffen.“<br />
Mit seiner Dissertation wollte Wolf herausarbeiten, welche inhaltlich-funktionalen Folgen<br />
das Bundesverfassungsgericht an die „kulturelle Verantwortung“ des öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunks knüpft. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Darstellung und Analyse der kulturrechtlichen<br />
und rundfunkrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.<br />
Aufbauend auf dieser Analyse kommt er zu dem Ergebnis, dass der Kulturauftrag des<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks dahingehend zu verstehen ist, dass dieser nicht nur<br />
dem Gebot der Ermöglichung freier und chancengleicher Meinungsbildung verpflichtet<br />
ist, sondern dass ihm darüber hinaus auch die Funktion anvertraut ist, aktiv zur Kultur<br />
des freiheitlichen Verfassungsstaates beizutragen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk<br />
hat somit die Aufgabe – funktional vergleichbar mit dem Bildungsauftrag der Schulen,<br />
dem Wissenschaftsauftrag der Universitäten oder dem allgemeinen Kulturauftrag von<br />
Theatern, Museen, Bibliotheken und Archiven –, für die ,freiheitliche Angebotsverfassung’<br />
des Grundgesetzes, die Werte und die Kultur der Bundesrepublik zu werben, um als<br />
staatsferne Einrichtung einen aktiven Beitrag für die Voraussetzungen des freiheitlichen,<br />
säkularisierten Staates zu schaffen, die dieser selbst nicht leisten kann.“<br />
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