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Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...

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Inhalt der Dissertation<br />

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein entscheidender Faktor unseres kulturellen<br />

Lebens. Seine Angebote werden medienrechtlich und medienpolitisch mit dem Kulturauftrag<br />

des Rundfunks in Verbindung gebracht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat<br />

mehrfach die „kulturelle Verantwortung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont.<br />

„Dieser Kulturauftrag hat sich zwischenzeitlich, neben seiner Aufgabe, individuelle und<br />

öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, zu einer der Legitimationsgrundlagen des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickelt“, sagt Christopher Wolf. „Bei den unterschiedlichsten<br />

medien-, wirtschafts- oder kulturpolitischen Fragen wird auf die kulturelle<br />

Verantwortung des Rundfunks zurückgegriffen.“<br />

Mit seiner Dissertation wollte Wolf herausarbeiten, welche inhaltlich-funktionalen Folgen<br />

das Bundesverfassungsgericht an die „kulturelle Verantwortung“ des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks knüpft. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Darstellung und Analyse der kulturrechtlichen<br />

und rundfunkrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.<br />

Aufbauend auf dieser Analyse kommt er zu dem Ergebnis, dass der Kulturauftrag des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks dahingehend zu verstehen ist, dass dieser nicht nur<br />

dem Gebot der Ermöglichung freier und chancengleicher Meinungsbildung verpflichtet<br />

ist, sondern dass ihm darüber hinaus auch die Funktion anvertraut ist, aktiv zur Kultur<br />

des freiheitlichen Verfassungsstaates beizutragen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk<br />

hat somit die Aufgabe – funktional vergleichbar mit dem Bildungsauftrag der Schulen,<br />

dem Wissenschaftsauftrag der Universitäten oder dem allgemeinen Kulturauftrag von<br />

Theatern, Museen, Bibliotheken und Archiven –, für die ,freiheitliche Angebotsverfassung’<br />

des Grundgesetzes, die Werte und die Kultur der Bundesrepublik zu werben, um als<br />

staatsferne Einrichtung einen aktiven Beitrag für die Voraussetzungen des freiheitlichen,<br />

säkularisierten Staates zu schaffen, die dieser selbst nicht leisten kann.“<br />

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