Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2009/2010 - Johannes ...
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Inhalt der Dissertation<br />
Tobias Wipplingers Untersuchung knüpft an die umstrittene und im Rahmen der Dissertation<br />
ebenfalls behandelten Problematik der Beteiligung einer Gesellschaft des bürgerlichen<br />
Rechts an den Personenhandelsgesellschaften (oHG und KG) an und beleuchtet die<br />
mit der Beteiligung einhergehende Stellung der BGB-Gesellschaft als Geschäftsführerin.<br />
Da die als Geschäftsleiter handelnde BGB-Gesellschaft wiederum durch ihre eigenen Gesellschafter<br />
tätig wird, entsteht das Problem der sogenannten mittelbaren Organschaft.<br />
Neben allgemeinen Fragestellungen des Personengesellschaftsrechts, die Wipplinger in<br />
einem allgemeinen Teil der Arbeit behandelt, und dem Problem der Eintragung der BGB-<br />
Gesellschaft in das Handelsregister interessiert hierbei vor allem die Fragestellung, ob<br />
direkte Rechtsbeziehungen zwischen den Entscheidungsträgern der BGB-Gesellschaft<br />
(das heißt ihren Gesellschaftern und ihren Geschäftsführern) und der Personenhandelsgesellschaft<br />
begründet werden können. Unter Würdigung der zum Recht der GmbH<br />
& Co. KG vertretenen Auffassungen gelangt der Verfasser zur bislang nur wenig<br />
vertretenen Auffassung: „der Annahme unmittelbarer rechtlicher Verbindungen, aus<br />
denen Rücksichtnahmeverpflichtungen der Gesellschafter der BGB-Gesellschaft sowie<br />
die Haftung ihrer Geschäftsführer gegenüber der Personenhandelsgesellschaft abgeleitet<br />
werden“.<br />
„Maßgebliches Argument hierbei ist die besondere Einwirkungsmacht, welche die Entscheidungsträger<br />
der BGB-Gesellschaft befähigt, im besonderen Maße auf die Interessen<br />
von oHG und KG Einfluss zu nehmen“, erklärt Wipplinger. Mit den gewonnenen Ergebnissen<br />
begutachtet der Autor anschließend einige konzernrechtliche Fragestellungen,<br />
die entstehen, wenn die BGB-Gesellschaft oder ihre herrschenden Gesellschafter eigene<br />
unternehmerische Interessen verfolgten.<br />
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