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PDF Download - Kalksandstein

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V 01/2009<br />

KALKSANDSTEIN – Wärmeschutz<br />

Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

beinhaltet einen Zuschlag zur Berücksichtigung<br />

des baupraktischen Feuchtegehalts<br />

des Materials, sowie den Einfluss<br />

aus Alterung etc. Bemessungswerte werden<br />

offiziell festgelegt und veröffentlicht.<br />

Die Bemessungswerte für die Anwendung<br />

in Deutschland (Tafel 3) finden<br />

sich tabelliert in DIN V 4108-4 und<br />

in DIN EN 12524 sowie in allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassungen<br />

(abZ).<br />

Die Verwendung von Mess- oder Nennwerten<br />

stellt einen Planungsfehler dar.<br />

Tafel 3 listet eine Auswahl von Bemessungswerten<br />

der Wärmeleitfähigkeit verschiedener<br />

Stoffe auf, zusammen mit<br />

Richtwerten der Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl<br />

der Stoffe.<br />

3.3 Wärmeleitfähigkeit von Mauerwerk<br />

nach harmonisierten europäischen<br />

Normen<br />

Seit Frühjahr 2006 werden Mauersteine<br />

zum Handel in Europa mit dem CE-Zeichen<br />

und einem Nennwert der Wärmeleitfähigkeit<br />

versehen. Der Nennwert wird entweder<br />

für einen einzelnen Stein oder für Mauerwerk<br />

aus diesen Steinen inklusive Mörtelfugen<br />

angegeben. Für die Anwendung in<br />

Deutschland regelt DIN V 4108-4:2007-06<br />

erstmalig die Umrechnung des im CE-Zeichen<br />

deklarierten Nennwerts der Wärmeleitfähigkeit<br />

in einen Bemessungswert der<br />

Wärmeleitfähigkeit. Sobald DIN 4108-4<br />

in die Liste der eingeführten technischen<br />

Baubestimmungen (ETB-Liste) aufgenommen<br />

ist, muss das im Anhang A der Norm<br />

angegebene Verfahren angewendet werden,<br />

um den Nenn- in einen Bemessungswert<br />

umzurechnen, wenn der Bemessungswert<br />

der Wärmeleitfähigkeit nicht nach<br />

Tabelle 1 der Norm vereinfacht anhand der<br />

Rohdichte ermittelt werden kann.<br />

Die Deklaration der Nennwerte der Wärmeleitfähigkeit<br />

von Mauerwerk für das CE-<br />

Zeichen erfolgt nach DIN EN 771 in Verbindung<br />

mit DIN EN 1745. Die deklarierten<br />

Werte gelten für den trockenen Zustand<br />

des Materials und enthalten meistens den<br />

Einfluss des Fugenmörtels. Ist kein Fugenmaterial<br />

aus der Deklaration ersichtlich, ist<br />

davon auszugehen, dass es sich um den<br />

Nennwert des Steins ohne Mörteleinfluss<br />

handelt. Die Umrechnung vom Nennwert<br />

des Steins auf den Nennwert des Mauerwerks<br />

mit einem konkreten Fugenmaterial<br />

und weiter zum Bemessungswert ist in Anhang<br />

A.3 von DIN V 4108-4 geregelt.<br />

Alle in Deutschland verwendeten Mauersteine<br />

müssen nach den europäischen Verfahren<br />

gekennzeichnet sein. Sie entsprechen<br />

entweder den jeweiligen deutschen<br />

Mauersteinnormen (bei diesen Steinen<br />

kann der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

des Mauerwerks direkt aus<br />

Tabelle 1 der DIN V 4108-4 entnommen<br />

werden, je nach Rohdichteklasse des Mauerwerks)<br />

oder sind allgemein bauaufsichtlich<br />

zugelassen (in diesem Fall legt die allgemeine<br />

bauaufsichtliche Zulassung den<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

des Mauerwerks fest). Diese Bemessungswerte<br />

können ohne weitere Umrechnung<br />

verwendet werden.<br />

3.4 Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen<br />

nach den harmonisierten europäischen<br />

Normen DIN EN 13162 bis DIN EN<br />

13171<br />

In DIN V 4108-4 ab der Ausgabe 2002-03<br />

ist beschrieben, wie bei Dämmstoffen<br />

für den Hochbau nach den harmonisierten<br />

europäischen Normen DIN EN 13162<br />

bis 13171 der Bemessungswert der<br />

Wärmeleitfähigkeit für die Anwendung in<br />

Deutschland festgelegt wird. Dies betrifft<br />

praktisch alle „klassischen“ werksgefertigten<br />

Dämmstoffe (Mineralwolle MW,<br />

expandiertes Polystyrol EPS, extrudiertes<br />

Polystyrol XPS, Polyurethan-Hartschaum<br />

PUR, Phenolharzschaum PF, Schaumglas<br />

CG, Holzwolle WW, Blähperlit EPB, expandierter<br />

Kork ICB, Holzfasern WF). Die Bemessungswerte<br />

der Wärmeleitfähigkeit<br />

für andere Dämmstoffe, für nicht genormte<br />

Einsatzbereiche (zu denen z.B. WDVS<br />

und Perimeterdämmung im Grundwasser<br />

gehören) oder für Eigenschaftsprofile von<br />

Dämmstoffen außerhalb der Normen (z.B.<br />

erhöhte Druckfestigkeit) werden in einer eigenen<br />

Tabelle in DIN V 4108-4, in allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ)<br />

oder in bauaufsichtlichen Zustimmungen<br />

im Einzelfall (ZiE) geregelt. Dämmstoffe<br />

mit einer Europäischen Technischen Zulassung<br />

(ETA) brauchen noch eine (deutsche)<br />

allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,<br />

weil nicht alle Anforderungen in der ETA<br />

abgedeckt sind.<br />

Bei Dämmstoffen, die den harmonisierten<br />

europäischen Normen entsprechen, deklariert<br />

der Hersteller diese Übereinstimmung<br />

und kennzeichnet seine Produkte<br />

mit dem CE-Zeichen. Das CE-Zeichen ist<br />

kein Qualitätssiegel, sondern Zeichen der<br />

Übereinstimmung mit den harmonisierten<br />

europäischen Normen. Produkte mit dem<br />

CE-Zeichen dürfen in Europa gehandelt<br />

werden; die Verwendung wird national<br />

geregelt.<br />

Da die europäischen Dämmstoffnormen<br />

keine Fremdüberwachung durch eine unabhängige,<br />

dritte Stelle vorschreiben,<br />

unterscheidet die DIN V 4108-4 bei den<br />

Dämmstoffen nach harmonisierten Normen<br />

zwei Kategorien:<br />

Kategorie 1<br />

Dämmstoffe, die nicht fremdüberwacht<br />

sind, und nur mit einem (europäischen)<br />

Nennwert der Wärmeleitfähigkeit deklariert<br />

sind. Dieser Nennwert l D („declared<br />

value“, zu erkennen am Index D) ist der<br />

für den Handel mit harmonisierten Bauprodukten<br />

in Europa maßgebende Wert<br />

der Wärmeleitfähigkeit. Er wird aus den<br />

Ergebnissen einer Erstprüfung („initial<br />

type test“, ITT) durch eine unabhängige,<br />

dritte Stelle ermittelt und vom Hersteller<br />

deklariert. Der Nennwert enthält einen<br />

statistischen Zuschlag entsprechend der<br />

Streubreite der Ergebnisse der Erstprüfung<br />

und der werkseigenen Produktionskontrolle.<br />

Er berücksichtigt jedoch nicht<br />

den Einfluss des baupraktischen Feuchtegehalts<br />

und zum Teil auch keine Alterung.<br />

Der Nennwert wird durch die Multiplikation<br />

mit dem Faktor 1,2 (d.h., Zuschlag 20 %)<br />

zu einem Bemessungswert umgerechnet,<br />

der dann in Deutschland angewendet werden<br />

darf.<br />

Kategorie 2<br />

Dämmstoffe, die zusätzlich eine (deutsche)<br />

allgemeine bauaufsichtliche Zulassung<br />

haben, in der immer eine regelmäßige<br />

Fremdüberwachung durch eine<br />

unabhängige, dritte Stelle vorgeschrieben<br />

wird. Hier wird statt auf den deklarierten<br />

Nennwert auf einen oberen Grenzwert<br />

l grenz der Wärmeleitfähigkeit abgestellt.<br />

Alle Messwerte der Wärmeleitfähigkeit in<br />

der Eigen- und Fremdüberwachung müssen<br />

unter diesem Grenzwert liegen (Grenzwertkonzept).<br />

Die regelmäßige Fremdüberwachung<br />

wird durch eine bauaufsichtlich<br />

anerkannte Stelle durchgeführt, die auch<br />

den einzuhaltenen Grenzwert festlegt. Der<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

berechnet sich aus dem Grenzwert, multipliziert<br />

mit einem Zuschlagsfaktor von<br />

1,05 (d.h., nur 5 % Zuschlag). Vorteil für<br />

den Hersteller ist der signifikant niedrigere<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit,<br />

der für sein so zugelassenes Produkt angesetzt<br />

werden darf.<br />

Praktisch alle in Deutschland in nennenswertem<br />

Umfang verkauften Dämmstoffe<br />

fallen in die Kategorie 2. Produkte mit einer<br />

allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung<br />

erkennt man am aufgedruckten oder<br />

auf dem beigelegten Etikett angebrachten<br />

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