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PDF Download - Kalksandstein

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KALKSANDSTEIN – Wärmeschutz V 01/2009<br />

Überwachungszeichen (Ü-Zeichen) zusätzlich<br />

zum CE-Zeichen (Bild 5). Auf dem Etikett<br />

sind häufig sowohl der Nennwert (für<br />

den Handel in Europa) sowie der Grenzwert<br />

und/oder der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

nach Zulassung (für die<br />

Anwendung in Deutschland) angegeben.<br />

Wichtig für den Anwender ist, dass er für<br />

eine wärmeschutztechnische Berechnung<br />

immer vom Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

ausgeht.<br />

Für Produkte, die ausschließlich ein<br />

CE-Zeichen tragen, muss der auf dem<br />

Etikett deklarierte Nennwert der Wärmeleitfähigkeit<br />

mit 1,2 multipliziert<br />

werden, um den Bemessungswert zu<br />

erhalten.<br />

Außerdem ist auf dem Etikett der Bezeichnungsschlüssel<br />

des Dämmstoffs angegeben,<br />

der die nach der Produktnorm deklarierten<br />

Eigenschaften in Kurzform enthält.<br />

Ebenfalls vermerkt ist der Anwendungstyp<br />

des Dämmstoffs nach DIN V 4108-10. Der<br />

Dämmstoff darf nur für diese Anwendungsfälle<br />

eingesetzt werden.<br />

3.5 Perimeterdämmung<br />

Als Perimeterdämmung bezeichnet man<br />

die außenseitige Wärmedämmung von<br />

erdberührten Bauteilen. Beispiele sind<br />

die Wärmedämmung von Kellerwänden<br />

und Kellerböden. Dabei wird der Wärmedämmstoff<br />

auf der Außenseite des Kellers<br />

außerhalb der Bauwerksabdichtung<br />

angebracht. Der Wärmedämmstoff ist bei<br />

der Perimeterdämmung ständig in Kontakt<br />

mit dem anstehenden Erdreich, mit<br />

Niederschlagswasser, dem Erddruck und<br />

bei manchen Anwendungsfällen auch mit<br />

dem Grundwasser. Deshalb werden an die<br />

Dämmstoffe für diese Anwendung hohe<br />

Anforderungen gestellt. Der Vorteil der Perimeterdämmung<br />

ist, dass Tauwasserausfall<br />

auf der Innenseite der Kellerwand und<br />

des Kellerbodens verhindert wird, die Bauwerksabdichtung<br />

mechanisch geschützt<br />

wird, Wärmebrücken vermieden und die<br />

Energieverluste gesenkt werden.<br />

Perimeterdämmungen sind unter bestimmten<br />

Randbedingungen genormte Ausführungen<br />

oder in allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Zulassungen geregelt. Schaumglas<br />

(bis 12 m Tiefe) und XPS (bis 3,7 bzw. 7<br />

m Tiefe) dürfen nach Zulassung in ständig<br />

drückendem Wasser (Grundwasser) verwendet<br />

werden. Je nach Material muss der<br />

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />

für Perimeterdämmung korrigiert werden,<br />

um den Feuchteeinfluss zu berücksichtigen<br />

(bei Schaumglas nicht; bei XPS nur<br />

im Grundwasser; bei EPS und PUR immer,<br />

wobei EPS und PUR nicht im Grundwasser<br />

verlegt werden dürfen). Näheres regeln die<br />

bauaufsichtlichen Zulassungen.<br />

Unter der tragenden Gründungsplatte dürfen<br />

nur spezielle Qualitäten von Schaumglas,<br />

XPS-Hartschaum und EPS-Hartschaum<br />

eingesetzt werden, die dafür bauaufsichtlich<br />

zugelassen sind (Zulassung<br />

vorlegen lassen). Vor dem Einbau neuer,<br />

noch nicht zugelassener Produkte ist von<br />

der Bauaufsicht eine Zustimmung im Einzelfall<br />

einzuholen. Unter Streifenfundamenten<br />

darf keine Dämmung angeordnet<br />

werden, da die Dämmstoffe dafür nicht<br />

ausreichend tragfähig sind.<br />

Die senkrechte Perimeterdämmung der<br />

erdberührten Außenwand und die waagerechte<br />

Perimeterdämmung unter einer lastabtragenden<br />

Bodenplatte/Sohlplatte können<br />

lückenlos ineinander übergehen, d.h.,<br />

das Prinzip „durchgehende Dämmebene“<br />

zur Verminderung von Wärmebrücken kann<br />

gut eingehalten werden. Die Wärmeverluste<br />

an so wärmetechnisch „lückenlosen“<br />

Anschlüssen sind deutlich geringer als<br />

bei perimetergedämmten Bodenplatten<br />

auf Streifenfundamenten, bei denen das<br />

Streifenfundament ja eine durchgehende<br />

Dämmhülle verhindert.<br />

3.6 Wärmedurchlasswiderstand von<br />

Luftschichten<br />

Nicht nur der Wärmedurchlasswiderstand<br />

von Materialschichten, sondern natürlich<br />

auch der von Lufträumen innerhalb eines<br />

Bauteils geht in den U-Wert mit ein. Tabellen<br />

und Formeln dazu finden sich in<br />

DIN EN ISO 6946. Die Norm unterscheidet<br />

Lufträume nach ihren Abmessungen<br />

in Luftschichten (deren Breite und Länge<br />

jeweils mehr als das 10fache der in<br />

Wärmestromrichtung gemessenen Dicke<br />

beträgt) und in Luftspalte (deren Breite<br />

oder Länge mit der Dicke vergleichbar ist).<br />

Schmale Luftspalte (Breite oder Länge<br />

deutlich kleiner als die Dicke) werden von<br />

DIN EN ISO 6946 nicht erfasst; hier seien<br />

die Berechnungsgleichungen in DIN EN<br />

ISO 10077-2 empfohlen. DIN EN ISO 6946<br />

unterscheidet Luftschichten (bis 300 mm<br />

Dicke) weiter nach der Art ihrer Belüftung<br />

nach den folgenden Kriterien:<br />

Bild 5: Beispiel eines Etiketts eines EPS-Dämmstoffs für die Anwendung als Kerndämmung (Anwendungstyp<br />

WZ) einer fiktiven Firma „Super Dämmung“ mit Überwachung durch das FIW München<br />

3.6.1 Ruhende Luftschicht, z.B. Fingerspalt<br />

in zweischaligem Mauerwerk mit<br />

Kerndämmung<br />

Eine ruhende Luftschicht ist von der Umgebung<br />

so abgeschlossen, dass der Querschnitt<br />

eventuell vorhandener Öffnungen<br />

0,5 cm² pro Meter Länge nicht überschreitet<br />

und kein Luftstrom durch die Schicht<br />

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