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ZWAR-Zeitungen 2013, 2014

DIE AKTIVE Generation

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Die Bottroper <strong>ZWAR</strong>-Zeitung Die AKTIVE GENERATION Ausgabe 2 <strong>2013</strong> Seite 41<br />

Wer will es schon wahr haben? Aber wir werden doch alle älter und dabei auch<br />

nicht gesünder! Da kann es dann auch nicht schaden, wenn wir uns einmal<br />

ernsthaft Gedanken darüber machen, was passieren könnte, wenn wir es<br />

versäumt haben, z.B. rechtzeitig mit einer Vollmacht vorgesorgt zu haben.<br />

Mancher denkt: Wenn ich Hilfe - welcher Art auch immer - brauche, dann habe<br />

ich schließlich Angehörige, auf die ich mich zu jeder Zeit verlassen kann; mein<br />

Ehepartner oder meine Kinder werden sich schon um mich kümmern!<br />

Natürlich werden hoffentlich die Angehörigen sich um<br />

vieles kümmern, aber wenn sie z.B. beruflich stark<br />

eingebunden sind und zudem auch noch viele<br />

Hunderte von Kilometern entfernt leben? Wie soll<br />

das dann funktionieren, selbst bei bestem Willen?<br />

Übrigens, was selten beachtet wird: Wenn Sie hilflos<br />

sind und genau dann von Ihnen verbindliche<br />

Erklärungen gefordert werden oder für Sie im<br />

Krankheitsfall schnellste Entscheidungen, die von<br />

größter Tragweite sein können, getroffen werden<br />

müssen, dann dürfen Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder<br />

Sie überhaupt nicht gesetzlich vertreten!<br />

In unserer Rechtsprechung können Angehöre für Sie<br />

als Volljährige(n) nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben:<br />

‣ Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder<br />

‣ wenn Sie gerichtlich bestellter Betreuer sind.<br />

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an<br />

Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres<br />

Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall - und nach Möglichkeit in<br />

gemeinsamer Abstimmung - in Ihrem Sinne zu handeln. Es empfiehlt sich,<br />

einen Notar aufzusuchen und die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der<br />

Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Sehr wichtig: Ein Bevollmächtigter<br />

wird nicht vom Gericht beaufsichtigt, er ist dem Gericht deshalb auch nicht<br />

rechenschaftspflichtig!<br />

Sollte der Fall der Fälle eines Tages schon eingetreten sein und Sie sich nicht<br />

mehr äußern können und auch keine Vollmacht existieren, dann setzt das<br />

Gericht kurzerhand einen Ihnen völlig fremden und Sie äußerst teuer zu stehen<br />

kommenden Berufsbetreuer von Amts wegen ein, mit dem Sie dann Glück oder<br />

aufgrund seiner Überlastung (Die Zuständigkeit eines Betreuers für mehr als 50<br />

Betreute ist keine Seltenheit!) auch eher Pech haben können. Die dann<br />

eingetretene Situation im Nachhinein noch einmal zu ändern, dürfte nicht<br />

unmöglich, aber doch zumindest äußerst schwierig sein!<br />

Dirk Osmerg

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