ZWAR-Zeitungen 2013, 2014
DIE AKTIVE Generation
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Die Bottroper <strong>ZWAR</strong>-Zeitung Die AKTIVE GENERATION Ausgabe 2 <strong>2013</strong> Seite 41<br />
Wer will es schon wahr haben? Aber wir werden doch alle älter und dabei auch<br />
nicht gesünder! Da kann es dann auch nicht schaden, wenn wir uns einmal<br />
ernsthaft Gedanken darüber machen, was passieren könnte, wenn wir es<br />
versäumt haben, z.B. rechtzeitig mit einer Vollmacht vorgesorgt zu haben.<br />
Mancher denkt: Wenn ich Hilfe - welcher Art auch immer - brauche, dann habe<br />
ich schließlich Angehörige, auf die ich mich zu jeder Zeit verlassen kann; mein<br />
Ehepartner oder meine Kinder werden sich schon um mich kümmern!<br />
Natürlich werden hoffentlich die Angehörigen sich um<br />
vieles kümmern, aber wenn sie z.B. beruflich stark<br />
eingebunden sind und zudem auch noch viele<br />
Hunderte von Kilometern entfernt leben? Wie soll<br />
das dann funktionieren, selbst bei bestem Willen?<br />
Übrigens, was selten beachtet wird: Wenn Sie hilflos<br />
sind und genau dann von Ihnen verbindliche<br />
Erklärungen gefordert werden oder für Sie im<br />
Krankheitsfall schnellste Entscheidungen, die von<br />
größter Tragweite sein können, getroffen werden<br />
müssen, dann dürfen Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder<br />
Sie überhaupt nicht gesetzlich vertreten!<br />
In unserer Rechtsprechung können Angehöre für Sie<br />
als Volljährige(n) nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben:<br />
‣ Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder<br />
‣ wenn Sie gerichtlich bestellter Betreuer sind.<br />
Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an<br />
Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres<br />
Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall - und nach Möglichkeit in<br />
gemeinsamer Abstimmung - in Ihrem Sinne zu handeln. Es empfiehlt sich,<br />
einen Notar aufzusuchen und die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der<br />
Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Sehr wichtig: Ein Bevollmächtigter<br />
wird nicht vom Gericht beaufsichtigt, er ist dem Gericht deshalb auch nicht<br />
rechenschaftspflichtig!<br />
Sollte der Fall der Fälle eines Tages schon eingetreten sein und Sie sich nicht<br />
mehr äußern können und auch keine Vollmacht existieren, dann setzt das<br />
Gericht kurzerhand einen Ihnen völlig fremden und Sie äußerst teuer zu stehen<br />
kommenden Berufsbetreuer von Amts wegen ein, mit dem Sie dann Glück oder<br />
aufgrund seiner Überlastung (Die Zuständigkeit eines Betreuers für mehr als 50<br />
Betreute ist keine Seltenheit!) auch eher Pech haben können. Die dann<br />
eingetretene Situation im Nachhinein noch einmal zu ändern, dürfte nicht<br />
unmöglich, aber doch zumindest äußerst schwierig sein!<br />
Dirk Osmerg