Projekt Angewandter Umweltschutz - Golden Buffalo GmbH
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<strong>Projekt</strong> <strong>Angewandter</strong> <strong>Umweltschutz</strong> SS 2004<br />
„ Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Wasserbüffeln in der Landschaftspflege –<br />
Untersuchungen in einem Feuchtgebiet in Limbach-Oberfrohna“<br />
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Um beim Kartieren auf potentielle Brutpaare zu verweisen ist es wichtig die Verhaltensweisen<br />
Gesang, Nestbau und Futterzutrag gezielt zu beobachten. Es können Arten im Gebiet auch lediglich<br />
Nahrungsgäste oder Durchzügler sein. Dies zu unterscheiden ist es günstig die Hilfe von Experten bei<br />
der Auswertung in Anspruch zu nehmen.<br />
Es gibt verschiedenste Faktoren, welche die Ergebnisse einer Brutvogelkartierung beeinflussen<br />
können. Der entschiedenste ist wohl die vorhandene Artenkenntnis der Bearbeiter. Außerdem können<br />
behindernd auf die Erhebung eine akustische Störung wie Verkehrslärm, schlechte Witterung und<br />
teilweise Unbegehbarkeit des Gebietes einwirken.<br />
Bleibt festzuhalten, dass erhobene Brutvögel im Untersuchungsgebiet sehr konkrete und für weitere<br />
Aussagen relevante Flächenbezüge herstellen. Für Durchzügler und Nahrungsgäste sind die<br />
Funktionen teils noch nicht in ausreichendem Maße bekannt.<br />
Angewandte Methoden<br />
Für die Brutvogelgrobkartierung mit Lokalisierung singender Individuen im Untersuchungsgebiet sind<br />
wir nach Abstimmung mit J. Hering folgendermaßen vorgegangen:<br />
Zunächst haben wir uns anhand von Vogelbestimmungsbüchern die für uns relevanten Arten<br />
zusammengetragen und ein spezielles Bestimmungsheft sowie Erfassungsbögen für die<br />
Brutvogelkartierung erstellt. Die praktische Bestimmung erfolgte visuell wie auch auditiv. Wichtige<br />
Hilfsmittel hierfür waren ein hochwertiges Fernglas und eine Vogelstimmen-CD zur Identifizierung<br />
der Lautäußerungen. Der Einsatz eines Fernglases ist schon deshalb zwingend, da die Fluchtdistanz<br />
der Vögel bei über 100 m liegt (Barth 1987). Laut Paragraph 20 f des Bundesnaturschutzgesetzes ist es<br />
verboten „wildlebende Tiere...durch Aufsuchen,...Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“: zu<br />
groß ist die Gefahr, dass Gelege verlassen werden und der Bruterfolg unter eine kritische Schwelle<br />
sinkt. Reichholf (1975) hat in einem Wasservogelbrutgebiet nachgewiesen, dass allein durch Angler<br />
der Brutbestand von Wasservögeln auf weniger als 20 % gedrückt wurde.<br />
Die Beobachtungen erfolgten in zwei Begehungen mit J. Hering in den frühen Morgenstunden am<br />
13.05.2004 und 29.05.2004 sowie in sieben durchgängigen 24-Stunden-Schichten vom 26.05. bis<br />
01.06.2004. Da in einer so kurzen Beobachtungsperiode und unter Berücksichtigung der gebotenen<br />
Vorsicht (Mindestdistanz) keine erschöpfende empirische Aufnahme der Brutpaare möglich ist,<br />
erfolgte die Zuordnung der beobachteten Vögel in: charakteristische Arten im Untersuchungsgebiet<br />
(UG), weitere Brutvogelarten im UG oder unmittelbar an das UG angrenzend und Nahrungsgäste. Das<br />
Aufsuchen der Nester wurde untersagt („jedes gefundene Nest ist ein verlorenes Nest“), weil damit<br />
Spuren für Prädatoren gelegt werden.<br />
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Endbericht Juni 2004 Seite 44