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Projekt Angewandter Umweltschutz - Golden Buffalo GmbH

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<strong>Projekt</strong> <strong>Angewandter</strong> <strong>Umweltschutz</strong> SS 2004<br />

„ Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Wasserbüffeln in der Landschaftspflege –<br />

Untersuchungen in einem Feuchtgebiet in Limbach-Oberfrohna“<br />

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Um beim Kartieren auf potentielle Brutpaare zu verweisen ist es wichtig die Verhaltensweisen<br />

Gesang, Nestbau und Futterzutrag gezielt zu beobachten. Es können Arten im Gebiet auch lediglich<br />

Nahrungsgäste oder Durchzügler sein. Dies zu unterscheiden ist es günstig die Hilfe von Experten bei<br />

der Auswertung in Anspruch zu nehmen.<br />

Es gibt verschiedenste Faktoren, welche die Ergebnisse einer Brutvogelkartierung beeinflussen<br />

können. Der entschiedenste ist wohl die vorhandene Artenkenntnis der Bearbeiter. Außerdem können<br />

behindernd auf die Erhebung eine akustische Störung wie Verkehrslärm, schlechte Witterung und<br />

teilweise Unbegehbarkeit des Gebietes einwirken.<br />

Bleibt festzuhalten, dass erhobene Brutvögel im Untersuchungsgebiet sehr konkrete und für weitere<br />

Aussagen relevante Flächenbezüge herstellen. Für Durchzügler und Nahrungsgäste sind die<br />

Funktionen teils noch nicht in ausreichendem Maße bekannt.<br />

Angewandte Methoden<br />

Für die Brutvogelgrobkartierung mit Lokalisierung singender Individuen im Untersuchungsgebiet sind<br />

wir nach Abstimmung mit J. Hering folgendermaßen vorgegangen:<br />

Zunächst haben wir uns anhand von Vogelbestimmungsbüchern die für uns relevanten Arten<br />

zusammengetragen und ein spezielles Bestimmungsheft sowie Erfassungsbögen für die<br />

Brutvogelkartierung erstellt. Die praktische Bestimmung erfolgte visuell wie auch auditiv. Wichtige<br />

Hilfsmittel hierfür waren ein hochwertiges Fernglas und eine Vogelstimmen-CD zur Identifizierung<br />

der Lautäußerungen. Der Einsatz eines Fernglases ist schon deshalb zwingend, da die Fluchtdistanz<br />

der Vögel bei über 100 m liegt (Barth 1987). Laut Paragraph 20 f des Bundesnaturschutzgesetzes ist es<br />

verboten „wildlebende Tiere...durch Aufsuchen,...Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“: zu<br />

groß ist die Gefahr, dass Gelege verlassen werden und der Bruterfolg unter eine kritische Schwelle<br />

sinkt. Reichholf (1975) hat in einem Wasservogelbrutgebiet nachgewiesen, dass allein durch Angler<br />

der Brutbestand von Wasservögeln auf weniger als 20 % gedrückt wurde.<br />

Die Beobachtungen erfolgten in zwei Begehungen mit J. Hering in den frühen Morgenstunden am<br />

13.05.2004 und 29.05.2004 sowie in sieben durchgängigen 24-Stunden-Schichten vom 26.05. bis<br />

01.06.2004. Da in einer so kurzen Beobachtungsperiode und unter Berücksichtigung der gebotenen<br />

Vorsicht (Mindestdistanz) keine erschöpfende empirische Aufnahme der Brutpaare möglich ist,<br />

erfolgte die Zuordnung der beobachteten Vögel in: charakteristische Arten im Untersuchungsgebiet<br />

(UG), weitere Brutvogelarten im UG oder unmittelbar an das UG angrenzend und Nahrungsgäste. Das<br />

Aufsuchen der Nester wurde untersagt („jedes gefundene Nest ist ein verlorenes Nest“), weil damit<br />

Spuren für Prädatoren gelegt werden.<br />

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Endbericht Juni 2004 Seite 44

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