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palliativmedizin – - Hannoversche Ärzte-Verlags-Union

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a| Veränderungen insbesondere bei der Zahl der Versicherten<br />

b| eine Veränderung des Leistungsumfangs<br />

c| Verlagerungen zwischen stationärem und ambulanten<br />

Sektor<br />

d| Veränderungen bei der Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitsreserven<br />

e| Veränderungen der Morbiditätsstruktur der Versicherten<br />

Dabei nimmt die Beurteilung zur Veränderung der Morbiditätsstruktur<br />

der Versicherten einen besonderen Stellenwert<br />

ein. Das Institut des Bewertungsausschusses verwendet<br />

hier ein auf die deutschen Verhältnisse angepasstes Modell<br />

eines Klassifikationsverfahrens. Für jede der 17 Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen errechnet das Institut des Bewertungsausschusses<br />

zwei Veränderungsraten. Eine Rate basiert<br />

im Wesentlichen auf Behandlungsdiagnosen und die<br />

zweite Rate auf demografischen Kriterien wie Alter und Geschlecht.<br />

In den jeweiligen KV-Regionen haben dann die Vertragspartner<br />

die beiden Raten zu gewichten und eine Veränderungsrate<br />

zu vereinbaren. Auch für die Verteilung der<br />

Gelder aus dem Gesundheitsfonds wird das Klassifikationsmodell<br />

der Firma DxCG eingesetzt. Die Anpassungen und<br />

Weiterentwicklungen in den beiden Bereichen <strong>Ärzte</strong>vergü-<br />

aus anderen kven<br />

Nadelstiche mit Plakaten<br />

Die <strong>Ärzte</strong> in Westfalen-Lippe wollen die Kassen bei der Bürokratie<br />

bremsen. Dazu erhalten die niedergelassenen <strong>Ärzte</strong><br />

und Psychotherapeuten ein Praxisplakat und eine Patienteninformation<br />

zum Aushang in den Praxen, weitere<br />

Exemplare können sie aus dem Internet herunterladen. Das<br />

Motto der Patienteninformation heißt: „Wir führen jede dritte<br />

Untersuchung gratis durch.“ Damit soll den Patienten der<br />

Sinn der Aktionen vermittelt werden.<br />

<strong>Ärzte</strong>Zeitung vom 25.09.2012<br />

Ärger mit der Laborreform<br />

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat das<br />

Inkrafttreten der Laborreform für Nordrhein auf Vorschlag<br />

des HVM-Ausschusses um zwei Quartale bis Ende März verschoben.<br />

Grund: Die Laborfallwerte der KVNo weichen zum<br />

Teil erheblich von den Werten ab, die die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung zugrunde legt. So weist beispielsweise<br />

die KBV für Gynäkologen einen Referenz-Fallwert von 4,00<br />

Euro aus und einen tatsächlichen Fallwert von 3,20 Euro.<br />

Risikostrukturausgleich politik<br />

tung und Morbi-RSA erfolgen aber unabhängig voneinander.<br />

Die Verteilungssystematik des Fonds als einzige Finanzierungsquelle<br />

der Kassen und die Vergütungssystematik für<br />

die <strong>Ärzte</strong> folgen noch nicht den gleichen Rahmenbedingungen.<br />

Die Messung der Morbidität erfolgt nach unterschiedlichen<br />

Messkriterien und führt somit zu Verzerrungen im<br />

Wettbewerb zu Lasten von kranken und alten Menschen.<br />

Fazit<br />

Nein, eine morbiditätsorientierte Gesamtvergütung und der<br />

Morbi-RSA passen noch nicht zusammen. Eine Weiterentwicklung<br />

des Morbi-RSA zu Gunsten der höheren Berücksichtigung<br />

von Morbidität wäre die adäquate Lösung. Dann<br />

erhalten die Krankenkassen mit hohen Behandlungsbedarfen<br />

auch die notwendigen Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds.<br />

Und könnten in der Folge in ein umfassendes Versorgungsmanagement<br />

investieren. Daher: Die Deutsche BKK<br />

hat großes Interesse an einem Austausch mit der <strong>Ärzte</strong>schaft<br />

über zu verändernde Rahmenbedingungen zu Gunsten der älteren<br />

und kranken Patienten.<br />

Achim Kolanoski<br />

Vorstandsvorsitzender Deutsche BKK, Wolfsburg<br />

Der Fallwert der KVNo im Jahr 2010 lag dagegen bei 0,85<br />

Euro. Ungeklärt ist auch die Zahl der Über- und Unterschreiter<br />

der Laborbudgets in den einzelnen Arztgruppen.<br />

Die KVNo will sich für ihre Entscheidung noch Zeit nehmen.<br />

<strong>Ärzte</strong>Zeitung vom 25.09.2012<br />

KVBW richtet erste KV-Praxis ein<br />

Die Gemeinde Baiersbronn im Schwarzwald ist die erste Gemeinde<br />

in Baden-Württemberg mit einer „KV-Regiopraxis“.<br />

„Baiersbronn wurde nach den Kriterien zur Förderung von<br />

Regiopraxen als Gemeinde identifiziert, die in naher Zukunft<br />

hausärztlich unterversorgt ist“, so KV-Vize Dr. Johannes<br />

Fechner. Für die Förderung der Regiopraxen gibt<br />

es im Haushalt der KVBW einen eigenen Strukturfonds, der<br />

mit 500.000 Euro dotiert ist. Pro Praxis gibt es für bis zu<br />

vier Hausärzte mit vollem Versorgungsauftrag pro Arzt<br />

25.000 Euro Gründungspauschale. Hinzu kommt eine auf<br />

drei Jahre befristete Strukturpauschale von 3000 Euro pro<br />

Arzt im Quartal.<br />

<strong>Ärzte</strong>Zeitung, 14.09.2012<br />

10 | 2012 niedersächsisches ärzteblatt<br />

57<br />

kvn

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