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zu Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagespflege aus ...

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14<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Geldleistung ist an das Qualifikationsniveau <strong>der</strong> Tagespflegeperson<br />

gekoppelt. 22<br />

Der Teilnahmebeitrag ist aufgrund einer Rechtsverordnung abhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Zal <strong>der</strong><br />

betreuten Kin<strong>der</strong> degressiv und einkommensabhängig <strong>aus</strong>gestaltet (§ 29 Abs. 1<br />

KibeG HH i. V. m. TnBVO). § 29 Abs. 2 S. 2 KibeG HH enthält einen gesetzlichen For<strong>der</strong>ungsübergang<br />

vom öffentlichen Jugendhilfeträger auf die Tagespflegeperson in<br />

Höhe des Teilnahmebeitrags, den die Eltern an das Jugendamt <strong>zu</strong> entrichten haben.<br />

c) Baden-Württemberg<br />

In Baden-Württemberg sind laut Auskunft des Sozialministeriums über 7.600 Tagesmütter/Tagesväter<br />

tätig, welche über 11.500 Kin<strong>der</strong> betreuen. 23<br />

Gesetzliche Regelungen <strong>zu</strong>r Tagespflege gibt es <strong>zu</strong>rzeit noch nicht. Insofern sind Än<strong>der</strong>ungen<br />

des KGaG BW geplant. 24 Eine Verwaltungsvorschrift existiert über die För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Strukturen in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege und über die Gewährung <strong>von</strong> Zuwendungen<br />

<strong>zu</strong>r Altersvorsorge <strong>von</strong> Tagespflegepersonen (VwV Tagespflege vom<br />

27. Januar 2003). 25<br />

Aufgrund dieser Verwaltungsvorschrift zahlt das Land eine Zuwendung für die Altersvorsorge<br />

je<strong>der</strong> Tagespflegeperson an den öffentlichen Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe in Höhe<br />

<strong>der</strong> Hälfte des Mindestbetrags in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung, höchstens<br />

jedoch 32 € (Ziff. 6.2 VwV). Vor<strong>aus</strong>set<strong>zu</strong>ng hierfür ist, dass die Tagespflegeperson<br />

mindestens vier Stunden täglich o<strong>der</strong> mindestens 20 Stunden wöchentlich Kin<strong>der</strong> betreut<br />

und vom örtlichen Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe o<strong>der</strong> den Erziehungsberechtigten<br />

mindestens denselben Betrag – wie in Ziff. 6.2 – als Zuschuss <strong>zu</strong>r Altersvorsorge erhält<br />

(Ziff. 5.2 b, c, Ziff. 6.2).<br />

d) Thüringen<br />

In Thüringen gibt es einen Anspruch auf einen Platz in einer Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung<br />

ab Vollendung des 2. Lebensjahrs (§ 2 Abs. 1 KitaG TH). Für Kin<strong>der</strong> unter zwei Jahren<br />

soll ein Platz <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt werden, wenn dies die familiäre Situation erfor<strong>der</strong>t<br />

(§ 3 Abs. 1 S. 3 KitaG TH). Anstelle o<strong>der</strong> ergänzend <strong>zu</strong>r Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung können<br />

22 Vgl. etwa das <strong>Finanzierung</strong>smodell <strong>aus</strong> Hamburg unten S. 17.<br />

23 http://www.sozialministerium.de/Tagespflege/80786.html.<br />

24 www.handbuch-kin<strong>der</strong>tagespflege.de, 1.6.2.1 Baden-Württemberg,1.<br />

25 GABl v. 26. Februar 2003, S. 123 (http://www.sm.badenwuerttemberg.de/sixcms/media.php/1442/verwaltungsvorschrift__tagespflege_27.pdf).

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