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zu Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagespflege aus ...

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20<br />

Schaubild 1:<br />

Wege des Geldflusses <strong>der</strong> laufenden Geldleistung<br />

50<br />

45<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

23<br />

laufende Geldleistung in Prozent<br />

1<br />

Jugendamt an<br />

Tagespflegeperson<br />

Jugendamt und Eltern an<br />

Tagespflegeperson<br />

Jugendamt an freien Träger,<br />

dieser an Tagespflegeperson<br />

d) Zusätzliche Geldleistungen seitens <strong>der</strong> Eltern<br />

Zusätzlich <strong>zu</strong>r laufenden Geldleistung zahlen die Eltern nach Einschät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Jugendämter<br />

in den westlichen Flächenlän<strong>der</strong>n relativ häufig eine Vergütung an die<br />

Tagespflegeperson. Die Höhe ist uns nicht bekannt. In Hamburg und in den östlichen<br />

Flächenlän<strong>der</strong>n kommt dies eher selten vor. In Brandenburg gehen die Jugendämter<br />

da<strong>von</strong> <strong>aus</strong>, dass die Eltern <strong>aus</strong>schließlich <strong>zu</strong>sätzliches Essensgeld an die Tagespflegeperson<br />

zahlen.<br />

e) Tagespflegepersonen als Selbstständige o<strong>der</strong> Angestellte? 46<br />

Die Jugendämter gehen in allen befragten Bundeslän<strong>der</strong>n da<strong>von</strong> <strong>aus</strong>, dass die Tagespflegepersonen<br />

ganz überwiegend selbstständig tätig sind. Sie nehmen an, dass<br />

nur in 0 bis 25 % <strong>der</strong> Fälle ein Arbeitsverhältnis vorliegt.<br />

f) Unfallversicherung 47 und Alterssicherung 48<br />

Die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge <strong>zu</strong>r Unfallversicherung<br />

(§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) ist bei allen befragten Jugendämtern nach oben hin ge-<br />

46 Frage 7 des Fragebogens, siehe Anlage 2.<br />

47 Frage 8 des Fragebogens, siehe Anlage 2.<br />

48 Frage 9 des Fragebogens, siehe Anlage 2.

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