ein patenschaftmodell für kinder aus suchtbelasteten ... - Pflege in Not
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Kapitel 5 -K<strong>in</strong>deswohl als Aufgabe der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe<br />
5. KINDESWOHL ALS AUFGABE DER KINDER- UND JUGENDHILFE<br />
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz ist die „<strong>Pflege</strong> und Erziehung der K<strong>in</strong>der (…) das<br />
natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung<br />
wacht die staatliche Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>schaft“. Die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung s<strong>in</strong>d im<br />
SGB VIII (K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe) geregelt. Arbeitsgrundlage der Jugendhilfe ist § 1 SGB<br />
VIII - Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe:<br />
(1) Jeder junge Mensch hat <strong>e<strong>in</strong></strong> Recht auf Förderung s<strong>e<strong>in</strong></strong>er Entwicklung und auf Erziehung zu<br />
<strong>e<strong>in</strong></strong>er eigenverantwortlichen und gem<strong>e<strong>in</strong></strong>schaftsfähigen Persönlichkeit.<br />
(2) Siehe Art. 6 Abs. 2 GG<br />
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 <strong>in</strong>sbesondere<br />
1. junge Menschen <strong>in</strong> ihrer <strong>in</strong>dividuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu<br />
beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,<br />
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,<br />
3. K<strong>in</strong>der und Jugendliche vor Gefahren <strong>für</strong> ihr Wohl schützen,<br />
4. dazu beitragen, positive Lebensbed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> junge Menschen und ihre Familien<br />
sowie <strong>e<strong>in</strong></strong>e <strong>k<strong>in</strong>der</strong>- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.<br />
„Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und<br />
Familien.“ (§ 2 (1) SGB VIII) Leistungen der Jugendhilfe s<strong>in</strong>d unter anderem Angebote des<br />
erzieherischen K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) und Hilfen zur Erziehung<br />
(§ 27 SGB VIII).<br />
In diesem Kapitel sollen die F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten <strong>e<strong>in</strong></strong>es Patenschaftmodelles <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der<br />
<strong>aus</strong> <strong>suchtbelasteten</strong> Familien durch die Jugendhilfe anhand dieser beider Leistungen geprüft<br />
und diskutiert werden.<br />
5.1. Patenschaft als Suchtprävention - <strong>e<strong>in</strong></strong>e Leistung nach § 14 SGB VIII<br />
Dem K<strong>in</strong>der- und Jugendschutz liegt die Annahme zugrunde, dass K<strong>in</strong>der und Jugendliche im<br />
Prozess ihres Heranwachsens neben positiven auch mit gefährdenden E<strong>in</strong>flüssen konfrontiert<br />
werden (vgl. Nikles 1996).<br />
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