ein patenschaftmodell für kinder aus suchtbelasteten ... - Pflege in Not
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Kapitel 5 - K<strong>in</strong>deswohl als Aufgabe der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe<br />
Die Eignung der Hilfemaßnahme ist <strong>in</strong>dividuell auf den E<strong>in</strong>zelfall h<strong>in</strong> zu prüfen. Dies her<strong>aus</strong>-<br />
zuf<strong>in</strong>den ist Aufgabe des Sozialarbeitenden im Jugendamt im Rahmen des Hilfeplangespräches<br />
gemäß § 36 SGB VIII. Die Wirksamkeit von Patenschaftmodellen ist im Kapitel 4 beschrieben<br />
und wird daher hier nicht <strong>in</strong> Frage gestellt. Es ist also grundsätzlich möglich, <strong>e<strong>in</strong></strong>e Patenschaft<br />
als „Hilfen zur Erziehung“ gemäß § 27 ff. SGB VIII zu gewähren.<br />
E<strong>in</strong> Beispiel <strong>aus</strong> der Praxis ist das Jugendamt des Landkreises Cuxhaven. Rebekka Heÿn (2007)<br />
hat im Rahmen ihrer Diplomarbeit Horst-Volkmar Trepte, Psychologe der Erziehungs-<br />
beratungsstelle des Jugendamtes im Landkreises Cuxhaven und Ideengeber des dort etablierten<br />
Patenschaftprojektes, im Rahmen <strong>e<strong>in</strong></strong>es Experten<strong>in</strong>terviews befragt. Die Transkription ist <strong>in</strong><br />
ihrer Diplomarbeit <strong>in</strong> der Anlage IV auf den Seiten 113-122 nachzulesen. Dar<strong>aus</strong> geht hervor,<br />
dass das Patenschaftprojekt <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der psychisch kranker Eltern <strong>aus</strong> Jugendhilfemitteln gemäß<br />
§ 27 ff. des SGB VIII f<strong>in</strong>anziert wird. Herr Trepte möchte die Patenschaften aufgrund der<br />
positiven Erfahrung jedoch auf andere K<strong>in</strong>der, wie beispielsweise die junger Mütter oder<br />
chronisch erkrankter Eltern, <strong>aus</strong>weiten. Er nennt zudem auch das Jugendamt <strong>in</strong> Wolfenbüttel.<br />
Dieses Patenschaftprojekt wird zwar nicht vom Jugendamt, sondern vom Sozialpsychiatrischen<br />
Dienst organisiert, wird aber dennoch ebenfalls <strong>aus</strong> Jugendhilfemittel f<strong>in</strong>anziert.<br />
Die Patenschaft ist <strong>e<strong>in</strong></strong>e sehr auf das K<strong>in</strong>d <strong>aus</strong>gerichtete Leistung und kann professionelle<br />
Angebote an die Eltern bei bestehendem Lernbedarf beispielsweise über geeignete<br />
Erziehungsmethoden, <strong>e<strong>in</strong></strong>er guten Organisation des Alltages oder bei der Abwendung von<br />
K<strong>in</strong>deswohlgefährdung nicht ersetzen. In diesem Fall ist <strong>e<strong>in</strong></strong>e Komb<strong>in</strong>ation verschiedener<br />
Hilfen zu empfehlen, um den betroffenen K<strong>in</strong>dern die Möglichkeit zu geben unabhängig von<br />
der Inanspruchnahme von Hilfeangeboten ihrer Eltern von den positiven Erfolgen des<br />
Patenschaftmodells zu profitieren.<br />
5.3. Schlussfolgerungen<br />
Aus den Schilderungen der vorangegangenen Abschnitte lässt sich <strong>e<strong>in</strong></strong>e Mischf<strong>in</strong>anzierung <strong>für</strong><br />
Patenschaftmodelle als s<strong>in</strong>nvoll ableiten. E<strong>in</strong>erseits <strong>e<strong>in</strong></strong>e Förderungsf<strong>in</strong>anzierung über<br />
§ 14 SGB VIII als erzieherischer K<strong>in</strong>der- und Jugendschutz <strong>für</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong>e Projektstruktur, <strong>in</strong> der<br />
Sozialarbeitende die Auswahl und Vermittlung sowie die Schulung und Begleitung der Paten<br />
koord<strong>in</strong>ieren, organisieren und durchführen.<br />
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