29.10.2014 Aufrufe

Gesetz über die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz)

Gesetz über die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz)

Gesetz über die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

952.0 <strong>Banken</strong>gesetz (BankG)<br />

20. Mutterwertpapierfirma in einem EWR-Mitgliedstaat: eine Wertpapierfirma,<br />

<strong>die</strong> eine Bank, Wertpapierfirma oder ein Finanzinstitut<br />

zur Tochter hat oder <strong>die</strong> eine Beteiligung an solchen hält <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

selbst keine Tochter einer/eines im gleichen EWR-Mitgliedstaat zugelassenen<br />

Bank, Finanzinstituts oder Wertpapierfirma oder einer im<br />

gleichen EWR-Mitgliedstaat errichteten Finanzholdinggesellschaft ist;<br />

21. EWR-Mutterwertpapierfirma: eine Mutterwertpapierfirma in einem<br />

EWR-Mitgliedstaat, <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Tochter einer/eines anderen in einem<br />

EWR-Mitgliedstaat zugelassenen Bank, Finanzinstituts oder Wertpapierfirma<br />

oder einer in einem EWR-Mitgliedstaat errichteten Finanzholdinggesellschaft<br />

ist;<br />

22. Mutterbank in einem EWR-Mitgliedstaat: eine Bank, <strong>die</strong> eine Bank,<br />

Wertpapierfirma oder ein Finanzinstitut als Tochtergesellschaft hat<br />

oder eine Beteiligung an einer/einem solchen hält <strong>und</strong> selbst nicht<br />

Tochtergesellschaft einer anderen, in demselben EWR-Mitgliedstaat<br />

zugelassenen Bank oder Wertpapierfirma oder einer in demselben<br />

EWR-Mitgliedstaat errichteten Finanzholdinggesellschaft ist;<br />

23. EWR-Mutterbank: eine Mutterbank in einem EWR-Mitgliedstaat, <strong>die</strong><br />

nicht Tochtergesellschaft einer anderen in einem der EWR-Länder<br />

zugelassenen Bank oder Wertpapierfirma oder einer in einem der<br />

EWR-Länder errichteten Finanzholdinggesellschaft ist;<br />

24. Mutterfinanzholdinggesellschaft in einem EWR-Mitgliedstaat: eine<br />

Finanzholdinggesellschaft, <strong>die</strong> nicht Tochtergesellschaft einer in<br />

demselben EWR-Mitgliedstaat zugelassenen Bank oder Wertpapierfirma<br />

oder einer in demselben Mitgliedstaat errichteten Finanzholdinggesellschaft<br />

ist;<br />

25. EWR-Mutterfinanzholdinggesellschaft: eine Mutterfinanzholdinggesellschaft<br />

in einem EWR-Mitgliedstaat, <strong>die</strong> nicht Tochtergesellschaft<br />

einer in einem EWR-Mitgliedstaat zugelassenen Bank oder Wertpapierfirma<br />

oder einer in einem EWR-Mitgliedstaat errichteten anderen<br />

Finanzholdinggesellschaft ist;<br />

26. Gruppe: eine Gruppe von Unternehmen, <strong>die</strong> aus einem Mutterunternehmen,<br />

seinen Tochterunternehmen <strong>und</strong> den Unternehmen, an<br />

denen das Mutterunternehmen oder seine Tochterunternehmen eine<br />

Beteiligung halten, besteht, sowie Unternehmen, <strong>die</strong> unter einheitlicher<br />

Leitung (aufgr<strong>und</strong> vertraglicher oder statutarischer Bestimmungen,<br />

mehrheitlich identischer Zusammensetzung von Verwaltungsrat<br />

<strong>und</strong>/oder Geschäftsleitung, abgegebenen Patronatserklärungen oder<br />

ähnliches) stehen, ohne dass zwischen ihnen aber eine kapitalmässige<br />

Verbindung besteht; <strong>die</strong> Unternehmen einer Gruppe sind <strong>die</strong> Gruppengesellschaften;<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!