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Credit Scor<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Österreich<br />

F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht<br />

(FMA)<br />

Datenschutzbehörde<br />

(DSB)<br />

• F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht (FMA): 14 Die 2002 als Aufsichtsbehörde gegründete<br />

FMA (zuvor: Bundeswertpapieraufsicht, BWA) überwacht alle wesentlichen<br />

Anbieter wie Banken, Versicherer, Pensionskassen, Betriebliche<br />

Vorsorgekassen, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen,<br />

Investmentfonds, F<strong>in</strong>anzkonglomerate sowie Börseunternehmen<br />

und kontrolliert, dass rechtliche Vorgaben e<strong>in</strong>gehalten werden<br />

(Markt- und Börseaufsicht). Zudem geht es um Transparenz, Grundsätze<br />

guter Unternehmensführung, das Unterb<strong>in</strong>den unerlaubten Anbietens<br />

von F<strong>in</strong>anzdienstleistungen, und dass F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stitute unter dem<br />

Motto „know your customer“ über präventive E<strong>in</strong>richtungen gegen Geldwäsche<br />

und F<strong>in</strong>anzierung von Terrorismus verfügen. Die FMA hat Hoheitsgewalt<br />

und kann als Behörde verb<strong>in</strong>dliche Normen, wie etwa Verordnungen<br />

und Bescheide, erlassen oder Zwangsakte setzen (z. B.<br />

Konzessionen entziehen, Geschäftsleiter abberufen oder Verwaltungsstrafen<br />

bis zu EUR 150.000 verhängen). 15 Die FMA verpflichtet Banken<br />

auch zur E<strong>in</strong>haltung gewisser Standards <strong>in</strong> der Kreditvergabe. Sie<br />

verschafft sich e<strong>in</strong>en Überblick über den Aufbau und die Angemessenheit<br />

des <strong>in</strong>ternen Kontrollsystems für Rat<strong>in</strong>g-Systeme. Zu den Prüfungsschwerpunkten<br />

zählen die Entwicklung der Rat<strong>in</strong>gmethodik, die Rat<strong>in</strong>gvergabe<br />

sowie deren laufende Validierung (vgl. Strobel & Hahn 2010).<br />

Bei den Kontrollen geht es aber nicht um datenschutzrechtliche und<br />

ethische Kriterien des Rat<strong>in</strong>gs und Scor<strong>in</strong>gs sondern um F<strong>in</strong>anzmarktstabilität<br />

und die Zahlungsfähigkeit der Banken.<br />

• Datenschutzbehörde (DSB): 16 Die Datenschutzbehörde (vormals DSK)<br />

dient zur Regelung des Datenschutzes <strong>in</strong> Österreich. Sie wurde ursprünglich<br />

1978 gegründet. Österreich war somit e<strong>in</strong>er der ersten europäischen<br />

Staaten mit e<strong>in</strong>er derartigen E<strong>in</strong>richtung. Die DSB hat u. a.<br />

die Aufgabe zur Führung des Datenverarbeitungsregisters und zur Entscheidung<br />

über Beschwerden. Außerdem ist die Behörde dazu befugt,<br />

Datenanwendungen zu kontrollieren. Kontrollen und Entscheidungen<br />

über Beschwerden erfolgen auf Grund mangelnder Ressourcen jedoch<br />

nicht proaktiv sondern nur nach e<strong>in</strong>gegangener Beschwerde. In den<br />

letzten Jahren hat die Behörde immer wieder Entscheidungen zur Datenverarbeitung<br />

und anderen datenschutzrechtlichen Aspekten im Zusammenhang<br />

mit Kreditvergaben veröffentlicht. 17<br />

14<br />

Vgl. FMA: http://www.fma.gv.at/de/startseite.html (Abgerufen am 10.01.2014).<br />

15 Vgl. FMA, Über die FMA: http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma.html<br />

(Abgerufen am 10.01.2014).<br />

16 Vgl. Österreichische Datenschutzbehörde, Über uns:<br />

https://www.dsk.gv.at/site/6179/default.aspx (Abgerufen am 10.01.2014).<br />

17 Siehe: DSK-Bescheid K600.033-018/0002-DVR/2007 vom 12.12.2007 (Registrierung,<br />

Vorabkontrolle, Auflagenbescheid, KKE, Kle<strong>in</strong>kreditevidenz, Konsumentenkreditevidenz);<br />

DSK-Bescheid K600.014-010/0002-DVR/2007 vom 21.03.2007<br />

(Negativliste, Blacklist<strong>in</strong>g, Bonität); DSK-Bescheid K211.773/0009-DSK/2007 vom<br />

07.05.2007 (Registrierung, Registrierungsverfahren, Meldepflicht, Informationspflichten,<br />

Schutzwürdigkeit, Datenrichtigkeit, Inkassobüro, Datenfluss); DSK-Bescheid<br />

K121.348/0007-DSK/2008 vom 12.12.2007 (Registrierung, Vorabkontrolle,<br />

Auflagenbescheid, Kle<strong>in</strong>kreditevidenz, Konsumentenkreditevidenz).<br />

18 ITA-Projektbericht Nr.: A66 | Wien, April 2014

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