credit-scoring-in-österreich
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Schlussfolgerungen<br />
In diesem Zusammenhang ist auch auf die Kriterien von Datensparsamkeit<br />
und Zweckb<strong>in</strong>dung zu verweisen. Nicht jedes verfügbare Datum über<br />
das Leben e<strong>in</strong>er Person darf auch für Bonitäts<strong>scor<strong>in</strong>g</strong> verwendet werden.<br />
Bestimmte Lebensbereiche und Datenarten s<strong>in</strong>d explizit auszunehmen.<br />
Zudem dürfen Daten, die zweckfremd erhoben wurden nicht weitergeben<br />
und <strong>in</strong> Scor<strong>in</strong>g-Modellen verarbeitet werden.<br />
Verhältnismäßigkeit<br />
Für Scor<strong>in</strong>g-Verfahren sollte gelten, dass diese nur ab e<strong>in</strong>er bestimmten<br />
Höhe des Geschäftsvolumens angewandt werden dürfen. Dazu gehört auch,<br />
dass Dienstleistungen und Produkte, die zum grundlegenden Lebensstandard<br />
von Menschen <strong>in</strong> Österreich gehören, von umfassenden Bonitätsbewertungen<br />
ausgenommen werden. Bei Geschäftsfällen mit materiellen Gütern,<br />
die sich bei e<strong>in</strong>em Zahlungsausfall wieder beschaffen lassen, sollte<br />
Credit Scor<strong>in</strong>g nur stark e<strong>in</strong>geschränkt zugelassen se<strong>in</strong>.<br />
Unternehmens<strong>in</strong>terne Kontrollmechanismen<br />
Daten zur Bonitätsbewertung dürfen nicht jederzeit für alle Unternehmensangestellte<br />
verfügbar se<strong>in</strong>. Zugriffe auf die erfassten, archivierten und analysierten<br />
personenbezogenen (Bonitäts-)daten s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum zu<br />
beschränken und revisionssicher zu protokollieren. Falls e<strong>in</strong>e Datenweitergabe<br />
unumgänglich ist, so darf diese jedenfalls nur anonymisiert erfolgen.<br />
Die Kontrolle über die E<strong>in</strong>haltung der Bestimmungen sollte <strong>in</strong> erster Instanz<br />
e<strong>in</strong>em betrieblichen Datenschutzbeauftragten übertragen werden, der<br />
<strong>in</strong> Firmen, die Scor<strong>in</strong>gverfahren e<strong>in</strong>setzen, jedenfalls e<strong>in</strong>zurichten wäre.<br />
Empirische Forschung zu sozialen Implikationen<br />
Zudem hat sich gezeigt, dass es auffallend wenig sozialwissenschaftlichempirische<br />
Untersuchungen zum Thema Credit Scor<strong>in</strong>g und der Kreditwürdigkeitsbemessung<br />
natürlicher Personen gibt. Neben f<strong>in</strong>anzmathematischen<br />
Analysen f<strong>in</strong>den sich hauptsächlich rechtswissenschaftliche Diskussionen.<br />
Repräsentative Erkenntnisse über Erfahrungen und Implikationen auf der<br />
Seite der betroffenen VerbraucherInnen s<strong>in</strong>d nicht verfügbar. Hier wären<br />
jedenfalls vertiefende Studien angebracht, die sich empirisch mit der Praxis<br />
der Kreditvergabe bzw. der Vertragsgestaltung bei Verbrauchergeschäften<br />
ause<strong>in</strong>andersetzen.<br />
Wie <strong>in</strong> anderen Technologiefeldern auch, fließen <strong>in</strong> die statistischen Modelle<br />
und Algorithmen der Scor<strong>in</strong>g-Verfahren die Wertvorstellungen der<br />
Auftraggeber und Entwickler e<strong>in</strong>. Wie sich dies auf die Ergebnisse der<br />
Scor<strong>in</strong>gberechnungen auswirkt, bedarf weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen.<br />
ITA-Projektbericht Nr.: A66 | Wien, April 2014 75