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Schlussfolgerungen<br />

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Kriterien von Datensparsamkeit<br />

und Zweckb<strong>in</strong>dung zu verweisen. Nicht jedes verfügbare Datum über<br />

das Leben e<strong>in</strong>er Person darf auch für Bonitäts<strong>scor<strong>in</strong>g</strong> verwendet werden.<br />

Bestimmte Lebensbereiche und Datenarten s<strong>in</strong>d explizit auszunehmen.<br />

Zudem dürfen Daten, die zweckfremd erhoben wurden nicht weitergeben<br />

und <strong>in</strong> Scor<strong>in</strong>g-Modellen verarbeitet werden.<br />

Verhältnismäßigkeit<br />

Für Scor<strong>in</strong>g-Verfahren sollte gelten, dass diese nur ab e<strong>in</strong>er bestimmten<br />

Höhe des Geschäftsvolumens angewandt werden dürfen. Dazu gehört auch,<br />

dass Dienstleistungen und Produkte, die zum grundlegenden Lebensstandard<br />

von Menschen <strong>in</strong> Österreich gehören, von umfassenden Bonitätsbewertungen<br />

ausgenommen werden. Bei Geschäftsfällen mit materiellen Gütern,<br />

die sich bei e<strong>in</strong>em Zahlungsausfall wieder beschaffen lassen, sollte<br />

Credit Scor<strong>in</strong>g nur stark e<strong>in</strong>geschränkt zugelassen se<strong>in</strong>.<br />

Unternehmens<strong>in</strong>terne Kontrollmechanismen<br />

Daten zur Bonitätsbewertung dürfen nicht jederzeit für alle Unternehmensangestellte<br />

verfügbar se<strong>in</strong>. Zugriffe auf die erfassten, archivierten und analysierten<br />

personenbezogenen (Bonitäts-)daten s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum zu<br />

beschränken und revisionssicher zu protokollieren. Falls e<strong>in</strong>e Datenweitergabe<br />

unumgänglich ist, so darf diese jedenfalls nur anonymisiert erfolgen.<br />

Die Kontrolle über die E<strong>in</strong>haltung der Bestimmungen sollte <strong>in</strong> erster Instanz<br />

e<strong>in</strong>em betrieblichen Datenschutzbeauftragten übertragen werden, der<br />

<strong>in</strong> Firmen, die Scor<strong>in</strong>gverfahren e<strong>in</strong>setzen, jedenfalls e<strong>in</strong>zurichten wäre.<br />

Empirische Forschung zu sozialen Implikationen<br />

Zudem hat sich gezeigt, dass es auffallend wenig sozialwissenschaftlichempirische<br />

Untersuchungen zum Thema Credit Scor<strong>in</strong>g und der Kreditwürdigkeitsbemessung<br />

natürlicher Personen gibt. Neben f<strong>in</strong>anzmathematischen<br />

Analysen f<strong>in</strong>den sich hauptsächlich rechtswissenschaftliche Diskussionen.<br />

Repräsentative Erkenntnisse über Erfahrungen und Implikationen auf der<br />

Seite der betroffenen VerbraucherInnen s<strong>in</strong>d nicht verfügbar. Hier wären<br />

jedenfalls vertiefende Studien angebracht, die sich empirisch mit der Praxis<br />

der Kreditvergabe bzw. der Vertragsgestaltung bei Verbrauchergeschäften<br />

ause<strong>in</strong>andersetzen.<br />

Wie <strong>in</strong> anderen Technologiefeldern auch, fließen <strong>in</strong> die statistischen Modelle<br />

und Algorithmen der Scor<strong>in</strong>g-Verfahren die Wertvorstellungen der<br />

Auftraggeber und Entwickler e<strong>in</strong>. Wie sich dies auf die Ergebnisse der<br />

Scor<strong>in</strong>gberechnungen auswirkt, bedarf weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen.<br />

ITA-Projektbericht Nr.: A66 | Wien, April 2014 75

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