03.11.2014 Aufrufe

credit-scoring-in-österreich

credit-scoring-in-österreich

credit-scoring-in-österreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Credit Scor<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Österreich<br />

rechtzeitig übergeben. Auch die nachgefragten Tilgungspläne wurden <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Teil der Fälle nicht übermittelt (vgl. VKI & AK 2013).<br />

Insgesamt zeigt das VKrG e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressante Konstellation: Verbraucher<br />

sollen bei der Kreditvergabe durch Credit Scor<strong>in</strong>g gewissermaßen vor sich<br />

selbst geschützt werden. 64 Dies würde bedeuten, dass je genauer der Kreditnehmer<br />

zur Bonitätsprüfung durchleuchtet wird, desto besser ist es zu<br />

dessen eigenem Wohl. Dem stehen jedoch grund- und datenschutzrechtliche<br />

Bedenken entgegen. Von datenschutzrechtlicher Seite wird versucht,<br />

Credit Scor<strong>in</strong>g aufgrund der Verarbeitung diverser personenbezogener Informationen<br />

über den Lebenswandel <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Umfang e<strong>in</strong>zuschränken.<br />

Der Schutzanspruch des Verbraucherkreditgesetzes steht somit etwas im<br />

Widerspruch zu den Interessen des Datenschutzgesetzes. Das Verbraucherkreditgesetz<br />

will den Kreditnehmer durch Scor<strong>in</strong>g vor Zahlungsausfall<br />

und Verschlechterung se<strong>in</strong>er wirtschaftlichen Lebenssituation schützen,<br />

das Datenschutzgesetzt will den Kreditnehmer vor allzu <strong>in</strong>tensiver Überwachung<br />

durch Scor<strong>in</strong>g-Verfahren bewahren.<br />

3.3 Schutzwürdige Daten und private Verhältnisse<br />

Nach Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (§ 18 Abs 2 Z 3) handelt<br />

es sich bei Bonitätsdaten um besonders schutzwürdige Daten, deren Verarbeitung<br />

meldepflichtig ist und der Vorabkontrolle unterliegt.<br />

Grundsätzlich wurde die Zulässigkeit der Verarbeitung von Bonitätsdaten<br />

durch Wirtschaftsauskunftsdienste von der DSK bejaht. 65 Die Zulässigkeit<br />

ist jedoch nur soweit gegeben, wie auch e<strong>in</strong>e Verwendung der Daten durch<br />

§ 152 der Gewerbeordnung gedeckt ist. Kreditauskunfteien und ihrer Datenlieferanten<br />

haben deshalb besonders sorgfältig vorzugehen. Angaben<br />

über Kreditverhältnisse und die Zahlungsfähigkeit e<strong>in</strong>es Schuldners dürfen<br />

verwendet werden. Ausdrücklich nicht gedeckt ist jedoch die Erteilung von<br />

Auskünften über private Verhältnisse, die mit der Kreditwürdigkeit <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em<br />

Zusammenhang stehen (vgl. Krenn & Zeger 2009). In diesem Zusammenhang<br />

ist auch der sachlichen Datenrichtigkeit (§ 6 Abs. 1 Z 4 DSG<br />

2000) besondere Bedeutung zuzumessen. Letztlich geht es vor allem darum,<br />

dass Daten, die ke<strong>in</strong>en unmittelbaren Bezug zur Bonität des Betroffenen<br />

haben, auch nicht für die Prüfung der Kreditwürdigkeit herangezogen,<br />

verarbeitet oder übermittelt werden.<br />

unzureichende<br />

Begrenzung der Daten<br />

E<strong>in</strong> Schwäche des §152 GewO ist, dass unklar und undef<strong>in</strong>iert bleibt, wie<br />

weit dieser Zusammenhang auslegt werden kann. Methodisch gesehen,<br />

können viele höchstpersönliche, private und sensible Informationen über<br />

64 Dies steht im Widerspruch zum Begehren der Banken, die durch die Vergabe<br />

von Krediten verdienen.<br />

65 Siehe DSK-Bescheid: K211.773/0009-DSK/2007 vom 07.05.2007.<br />

30 ITA-Projektbericht Nr.: A66 | Wien, April 2014

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!