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Ein Verstoß gegen diesen Vertragspunkt stellt einen wichtigen Grund zur sofortigen<br />
Auflösung des Bestandverhältnisses dar.<br />
XIII. Abschluss von Dauerverträgen:<br />
Der Abschluss von Bezugs-, Liefer- oder sonstiger Abnahmeverträge durch den<br />
Bestandnehmer ist diesem gestattet, jedoch darf dadurch der Bestandgeber, auch bei<br />
Beendigung des Bestandverhältnisses, in keiner Weise belastet werden.<br />
XIV. Fortführungsmaßnahmen im Falle der Auflösungserklärung durch den<br />
Bestandgeber:<br />
Für den Fall, dass der Bestandgeber die vorzeitige Auflösung des Bestandverhältnisses<br />
erklärt, ist der Bestandnehmer zur sofortigen Räumung des Bestandobjektes verpflichtet<br />
und steht es dem Bestandgeber frei, alle geeigneten Maßnahmen zum Fortbetrieb des<br />
Buffets zu setzen. Insbesondere dürfen die vom Bestandgeber beauftragten Personen das<br />
Buffet betreten und im erforderlichen Umfang nutzen, wobei hiezu der Bestandnehmer<br />
bereits jetzt seine ausdrückliche Zustimmung erteilt.<br />
XV. Schriftform:<br />
Die Vertragsparteien erklären, keine mündlichen Nebenabreden getroffen zu haben.<br />
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />
XVI. Besichtigungsrecht:<br />
Der Bestandgeber ist berechtigt, durch seine Organe, Beauftragte oder zugezogene<br />
Personen das Bestandobjekt jederzeit während der Öffnungszeiten zu besichtigen, bei<br />
Gefahr im Verzug auch außerhalb derselben. Der Bestandnehmer erklärt, alle<br />
erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Ausübung des Besichtigungsrechtes zu<br />
ermöglichen.<br />
XVII. Kosten und Gebühren, Vertretung:<br />
Kosten der Vertragserrichtung (Hälfte der Kosten) in Höhe von € 375,- plus MWSt. und<br />
die Vergebührung des Vertrages, trägt der Bestandnehmer; dieser hat dem Bestandgeber<br />
diese binnen 14 Tagen nach Vorschreibung zu refundieren.<br />
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Refundierung der<br />
Rechtsgeschäftsgebühr stellt einen wichtigen Grund zur sofortigen Auflösung des<br />
Vertrages dar.<br />
XVIII. Ausfertigungen:<br />
Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, die dem Bestandgeber verbleibt. Der<br />
Bestandnehmer erhält eine Abschrift, über seinen Wunsch und auf seine Kosten auch<br />
gegebenenfalls in beglaubigter Form.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />
3 Stimmenthaltungen: Grüne<br />
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