03.11.2014 Aufrufe

Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wassergenossenschaft weitere juristische Stellungnahmen eingeholt und die Vereinbarung<br />

wurde nochmals verändert.<br />

Die Vereinbarung ist ein wesentlicher Bestandteil zur neuen Kanalgebührenordnung.<br />

Die Vereinbarung zwischen der Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> an der Krems und der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Gänze zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegende Vereinbarung zu genehmigen:<br />

V E R E I N B A R U N G<br />

abgeschlossen zwischen der<br />

Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> an der Krems,<br />

vertreten durch Herrn Obmann Josef Scheinecker, Kremstalstraße 31, 4501 <strong>Neuhofen</strong>,<br />

und der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

vertreten durch Herrn Bürgermeister Günter Engertsberger, Kirchenplatz 3, 4501<br />

<strong>Neuhofen</strong>.<br />

Gegenstand der Vereinbarung ist die Weitergabe der Wasserverbrauchsdaten aller<br />

angeschlossenen Objekte an die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems. Die Daten<br />

werden lt. beschlossener Kanalgebührenordnung als Berechnungsgrundlage für die<br />

Kanalbenützungsgebühr verwendet.<br />

Für die Weitergabe der Wasserverbrauchsdaten sind folgende Punkte einzuhalten:<br />

1. Die Wasserverbrauchsdaten werden von der Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> an der<br />

Krems mittels EDV-<strong>Datei</strong> an die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

weitergegeben. Die Übermittlung erfolgt nur zur Berechnung der<br />

Kanalbenützungsgebühren (siehe Kanalgebührenordnung).<br />

2. Hingewiesen wird auf Artikel 9 der Richtlinie 2000/60 EG in der jeweils gültigen<br />

Fassung. Des weiteren gibt es eine entsprechende Bestimmung in der<br />

Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems.<br />

Grundlage für die Verarbeitung und Übermittlung der Daten sind insbesondere §§ 6-<br />

10 des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils gültigen Fassung. Es wird auch auf<br />

eine Entscheidung der Datenschutzkommission vom 14. November 2008 mit der<br />

Geschäftszahl K121.388/0008-DSK/2008 verwiesen. Eine weitere Grundlage für die<br />

Datenübermittlung besteht im § 15 Abs. 3 Z. 4 FAG 2008 in der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

3. Die Programmierung für die Ausgabe der notwendigen Daten auf eine eigene <strong>Datei</strong><br />

mit folgenden Datenangaben:<br />

* Kundennummer der WG <strong>Neuhofen</strong><br />

* Kundenname (Zu- und Vorname)<br />

* Zählernummer<br />

* Zählerstand alt (z. B. 2009) und neu (z. B. 2010)<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!