Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Wassergenossenschaft weitere juristische Stellungnahmen eingeholt und die Vereinbarung<br />
wurde nochmals verändert.<br />
Die Vereinbarung ist ein wesentlicher Bestandteil zur neuen Kanalgebührenordnung.<br />
Die Vereinbarung zwischen der Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> an der Krems und der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Gänze zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegende Vereinbarung zu genehmigen:<br />
V E R E I N B A R U N G<br />
abgeschlossen zwischen der<br />
Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> an der Krems,<br />
vertreten durch Herrn Obmann Josef Scheinecker, Kremstalstraße 31, 4501 <strong>Neuhofen</strong>,<br />
und der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
vertreten durch Herrn Bürgermeister Günter Engertsberger, Kirchenplatz 3, 4501<br />
<strong>Neuhofen</strong>.<br />
Gegenstand der Vereinbarung ist die Weitergabe der Wasserverbrauchsdaten aller<br />
angeschlossenen Objekte an die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems. Die Daten<br />
werden lt. beschlossener Kanalgebührenordnung als Berechnungsgrundlage für die<br />
Kanalbenützungsgebühr verwendet.<br />
Für die Weitergabe der Wasserverbrauchsdaten sind folgende Punkte einzuhalten:<br />
1. Die Wasserverbrauchsdaten werden von der Wassergenossenschaft <strong>Neuhofen</strong> an der<br />
Krems mittels EDV-<strong>Datei</strong> an die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
weitergegeben. Die Übermittlung erfolgt nur zur Berechnung der<br />
Kanalbenützungsgebühren (siehe Kanalgebührenordnung).<br />
2. Hingewiesen wird auf Artikel 9 der Richtlinie 2000/60 EG in der jeweils gültigen<br />
Fassung. Des weiteren gibt es eine entsprechende Bestimmung in der<br />
Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems.<br />
Grundlage für die Verarbeitung und Übermittlung der Daten sind insbesondere §§ 6-<br />
10 des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils gültigen Fassung. Es wird auch auf<br />
eine Entscheidung der Datenschutzkommission vom 14. November 2008 mit der<br />
Geschäftszahl K121.388/0008-DSK/2008 verwiesen. Eine weitere Grundlage für die<br />
Datenübermittlung besteht im § 15 Abs. 3 Z. 4 FAG 2008 in der jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
3. Die Programmierung für die Ausgabe der notwendigen Daten auf eine eigene <strong>Datei</strong><br />
mit folgenden Datenangaben:<br />
* Kundennummer der WG <strong>Neuhofen</strong><br />
* Kundenname (Zu- und Vorname)<br />
* Zählernummer<br />
* Zählerstand alt (z. B. 2009) und neu (z. B. 2010)<br />
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