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3.6 Die Nutzung der Boulderwand durch Dritte (außer Pflichtschulen) kann nur im<br />

Einvernehmen zwischen dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong> und der Marktgemeinde gestattet werden.<br />

3.7 Bei baulichen Veränderungen der Turnhalle muss die Tauglichkeit der Boulderwand<br />

erhalten bleiben.<br />

3.8 Sollten sich die Klettertage (Hallenplan) ändern, ist dies unverzüglich mit dem<br />

Marktgemeindeamt abzustimmen bzw. abzuklären.<br />

3.9 Der Alpenverein haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung, eine<br />

Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.<br />

4. Kosten<br />

4.1 Die Errichtungskosten der Boulderwand hat zu 100 % der ÖAV <strong>Neuhofen</strong> zu tragen.<br />

4.2 Miete oder Betriebskosten sind bei Bedarf (wenn gefordert) zu entrichten.<br />

5. Wartung<br />

5.1 Die TÜV-Prüfung der Boulderwand erfolgt im Einvernehmen zwischen der<br />

Marktgemeinde und dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong> auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> im Zuge der<br />

Überprüfung der bereits bestehenden Kletterwand. Werden aufgrund der Überprüfung<br />

Mängel an der Boulderwand festgestellt, so werden Reparaturen der Boulderwand vom<br />

ÖAV <strong>Neuhofen</strong> getragen.<br />

5.2 Reparaturen und Ergänzungsanschaffungen von beweglichen Teilen der<br />

Boulderwand trägt zur Gänze der ÖAV <strong>Neuhofen</strong>.<br />

6. Bisherige Vereinbarungen<br />

6.1 Die bisherigen Vereinbarungen betreffend die Nutzung der gemeindeeigenen<br />

Kletterwand durch den ÖAV <strong>Neuhofen</strong> werden nicht berührt.<br />

7. Beendigung des Vertrages: ist der 31.12.2025. Wenn einvernehmlich nichts anderes<br />

vereinbart wird, ist der vorherige Zustand seitens des Alpenvereines wiederherzustellen.<br />

Wenn die Sporthalle anderweitig verwendet wird, oder der Betrieb eingestellt wird,<br />

erlischt dieser Vertrag.<br />

8. Vertragsausfertigung<br />

7.1 Dieser Vertrag wird in drei Originalen ausgefertigt, wobei die Marktgemeinde, die<br />

ÖAV Sektion Linz und der ÖAV <strong>Neuhofen</strong> als Unterzeichnende eine Ausführung erhalten.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 8) Raumordnung: Flächenwidmungsplan, Entwicklungskonzept, Bebauungspläne<br />

(Pläne, Fotos zu den nachfolgenden Punkten werden mit Beamer präsentiert u. erläutert)<br />

a) Flächenwidmungsplan 05, Entwicklungskonzept 02: Verfahrensstand beim<br />

Land<br />

Die Abteilung Raumordnung/Raumordnungsrecht teilte uns mit Schreiben vom<br />

08.02.2011 planliche Mängel mit, welche vom Ortsplaner team m wie folgt korrigiert und<br />

eingearbeitet wurden:<br />

Teil A: Flächenwidmungsteil Nr. 5 Nord und Süd:<br />

Änderung Nr. 21: die korrekte Bezeichnung „Grünfläche mit besonderer Widmung –<br />

Photovoltaikanlage Pv“ wurde eingetragen.<br />

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