Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Die erforderliche Schutzzone Ff2 zum nördlich gelegenen Wald wurde mit mindestens<br />
15 m, einvernehmlich mit der Bezirksforstinspektion festgelegt.<br />
Die bestehende 30 KV Hochspannungs-Freileitung der Energie AG OÖ. soll als Erdkabel<br />
verlegt werden. Ein Bebauungsplan ist beabsichtigt für vorwiegend offene bzw.<br />
gekuppelte Bauweise, mit max. 7 m Gebäudehöhe wegen der Hangkuppenlage.<br />
Vom Ortsplaner sowie vom Bau- u. Raumplanungsausschuss gibt es aufgrund der<br />
Übereinstimmung mit den Planungszielen eine positive Empfehlung zur Einleitung des<br />
Raumordnungsverfahrens (Umwidmung in Wohngebiet) mit Baulandvertrag.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung<br />
zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
c) Änderungen Flächenwidmungsplan 05.02 und Entwicklungskonzept 02.01<br />
Kreinrath-Weidenweg (Billa), gemischtes Baugebiet MB in Geschäftsgebiet G,<br />
betriebliche Funktion in Handelsfunktion, 4.162 m², Grundsatzbeschluss<br />
TOP wurde abgesetzt.<br />
d) Änderung Bebauungsplan 44.01 Keinrath-Drucker (Weidenweg/Billa),<br />
Handelsgebäude statt 4 Einzelhäuser, Grundsatzbeschluss<br />
TOP wurde abgesetzt.<br />
e) Bebauungsplan Aufstellung Z01 Kremstalstr.-Kirchengasse,<br />
Grundsatzbeschluss ; Verordnung Neuplanungsgebiet Liegenschaften<br />
Kremstalstr. 7, 9, 9a, Kirchengasse 7<br />
Die Arbeitsgruppe Lokale Agenda LA21 regt einen sog. „Masterplan“ für die künftige<br />
Ortskernentwicklung an. Als erster wichtigerer Schritt soll der Bereich Kirchengasse 7,<br />
Kremstalstr. 7, 9, 9a, Areal Brandstätter-Waldl-Wimmer, zum Neuplanungsgebiet erklärt<br />
werden zur Umsetzung eines Bebauungsplanes, erstellt vom team m. Dieser<br />
bildet die Grundlage für die Entwicklung des Gebietes durch private Investoren.<br />
Der Bau- und Raumplanungsausschuss mit dem Ortsplaner empfehlen daher, den<br />
Grundsatzbeschluss für den Bebauungsplanentwurf und die folgende Verordnung zu<br />
fassen:<br />
Kundmachung<br />
betreffend der Erklärung eines Neuplanungsgebietes im Interesse der Sicherung einer<br />
zweckmäßigen und geordneten Bebauung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde<br />
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