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Die erforderliche Schutzzone Ff2 zum nördlich gelegenen Wald wurde mit mindestens<br />

15 m, einvernehmlich mit der Bezirksforstinspektion festgelegt.<br />

Die bestehende 30 KV Hochspannungs-Freileitung der Energie AG OÖ. soll als Erdkabel<br />

verlegt werden. Ein Bebauungsplan ist beabsichtigt für vorwiegend offene bzw.<br />

gekuppelte Bauweise, mit max. 7 m Gebäudehöhe wegen der Hangkuppenlage.<br />

Vom Ortsplaner sowie vom Bau- u. Raumplanungsausschuss gibt es aufgrund der<br />

Übereinstimmung mit den Planungszielen eine positive Empfehlung zur Einleitung des<br />

Raumordnungsverfahrens (Umwidmung in Wohngebiet) mit Baulandvertrag.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung<br />

zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

c) Änderungen Flächenwidmungsplan 05.02 und Entwicklungskonzept 02.01<br />

Kreinrath-Weidenweg (Billa), gemischtes Baugebiet MB in Geschäftsgebiet G,<br />

betriebliche Funktion in Handelsfunktion, 4.162 m², Grundsatzbeschluss<br />

TOP wurde abgesetzt.<br />

d) Änderung Bebauungsplan 44.01 Keinrath-Drucker (Weidenweg/Billa),<br />

Handelsgebäude statt 4 Einzelhäuser, Grundsatzbeschluss<br />

TOP wurde abgesetzt.<br />

e) Bebauungsplan Aufstellung Z01 Kremstalstr.-Kirchengasse,<br />

Grundsatzbeschluss ; Verordnung Neuplanungsgebiet Liegenschaften<br />

Kremstalstr. 7, 9, 9a, Kirchengasse 7<br />

Die Arbeitsgruppe Lokale Agenda LA21 regt einen sog. „Masterplan“ für die künftige<br />

Ortskernentwicklung an. Als erster wichtigerer Schritt soll der Bereich Kirchengasse 7,<br />

Kremstalstr. 7, 9, 9a, Areal Brandstätter-Waldl-Wimmer, zum Neuplanungsgebiet erklärt<br />

werden zur Umsetzung eines Bebauungsplanes, erstellt vom team m. Dieser<br />

bildet die Grundlage für die Entwicklung des Gebietes durch private Investoren.<br />

Der Bau- und Raumplanungsausschuss mit dem Ortsplaner empfehlen daher, den<br />

Grundsatzbeschluss für den Bebauungsplanentwurf und die folgende Verordnung zu<br />

fassen:<br />

Kundmachung<br />

betreffend der Erklärung eines Neuplanungsgebietes im Interesse der Sicherung einer<br />

zweckmäßigen und geordneten Bebauung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde<br />

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