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WEGLEITUNG Grundwasserschutz - Kanton Basel-Landschaft

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Schutzzonenbericht<br />

Anforderungen an den hydrogeologischen Schutzzonenbericht<br />

Es gilt der Grundsatz, dass der Detaillierungsgrad der hydrogeologischen Abklärungen<br />

im Verhältnis zum Gefährdungspotenzial und zur Komplexität des Einzugsgebiets<br />

sowie zur Bedeutung der Fassung stehen sollte.<br />

Der hydrogeologische Bericht zur Schutzzonenausscheidung sollte folgende Angaben<br />

enthalten:<br />

• Angaben zu Filterbrunnen, Quelle(n) bzw. Anreicherungsanlage(n): Bezeichnung,<br />

Inhaberin, Lage mit Flurname und Koordinaten.<br />

• Ausbauspezifische Angaben zu Filterbrunnen, Quelle(n) bzw. Anreicherungsanlage(n);<br />

Ausführungspläne.<br />

• Wasserrechtliche Angaben: konzessionierte Wassermenge, Datum der Konzessionserteilung,<br />

evtl. Ablauffrist, weitere wasserrechtliche Angaben.<br />

• Eigentumsrechtliche Angaben (Grundbucheinträge, Dienstbarkeiten).<br />

• Bei Filterbrunnen: sofern vorhanden, Förderraten der vergangenen Jahre. Angaben<br />

zu den Betriebsverhältnissen (z.B. Nachtbetrieb/durchgehender Betrieb).<br />

• Bei Quellen: Angaben zu historischen Schüttungsraten (min./max.) sowie<br />

14-tägige Schüttungsmessungen während mindestens 1 Jahr.<br />

• Chemische, physikalische und bakteriologische Untersuchungsergebnisse des<br />

Rohwassers bzw. des zur Versickerung gelangenden Wassers sowie deren Beurteilung<br />

(Vergleich zu Anforderungen an Trinkwasser, evtl. weiterführende<br />

Interpretationen bezüglich Herkunft des Grundwassers).<br />

• Wasseraufbereitung (bestehend/geplant).<br />

• Hydrogeologische Daten und Unterlagen, die zur Bemessung der Schutzzonen<br />

dienen; d.h. regionale geologische und hydrogeologische Charakterisierung<br />

des Grundwasserleiters und dessen Einzugsgebietes (z.B. Ergebnisse von Markierversuchen,<br />

geophysikalische Untersuchungen, pedologische Daten usw.).<br />

• Gegebenenfalls Angaben zum Einfluss der Grundwasserentnahme bzw. -anreicherung<br />

auf weitere Nutzungen in der Umgebung.<br />

• Gefahrenkataster (Konfliktplan) und dessen Beurteilung (Ist-Zustand, erforderliche<br />

Massnahmen).<br />

• Verzeichnis der betroffenen Parzellen (Nr./Eigentümer/Bewirtschafter).<br />

• Begründung für die hydrogeologische Dimensionierung der Schutzzonen S1,<br />

S2 und S3.<br />

• Vorschlag für ein Überwachungsprogramm: Ort, Häufigkeit und Zeitpunkt der<br />

Probenahmen sowie die Parameter, die gemessen werden sollen. Häufigkeit<br />

und Zeitpunkt der Probenahmen richten sich nach den hydraulischen und hydrogeologischen<br />

Eigenschaften im Fassungseinzugsgebiet.<br />

• Vorschlag für ein Informations- und Alarmdispositiv im Fall einer Überschreitung<br />

der Werte gemäss Lebensmittelverordnung oder Gewässerschutzverordnung<br />

beziehungsweise Anhang 1 dieser Wegleitung.<br />

2 Planerischer Schutz des Grundwassers 41

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