WEGLEITUNG Grundwasserschutz - Kanton Basel-Landschaft
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Schutzzonenbericht<br />
Anforderungen an den hydrogeologischen Schutzzonenbericht<br />
Es gilt der Grundsatz, dass der Detaillierungsgrad der hydrogeologischen Abklärungen<br />
im Verhältnis zum Gefährdungspotenzial und zur Komplexität des Einzugsgebiets<br />
sowie zur Bedeutung der Fassung stehen sollte.<br />
Der hydrogeologische Bericht zur Schutzzonenausscheidung sollte folgende Angaben<br />
enthalten:<br />
• Angaben zu Filterbrunnen, Quelle(n) bzw. Anreicherungsanlage(n): Bezeichnung,<br />
Inhaberin, Lage mit Flurname und Koordinaten.<br />
• Ausbauspezifische Angaben zu Filterbrunnen, Quelle(n) bzw. Anreicherungsanlage(n);<br />
Ausführungspläne.<br />
• Wasserrechtliche Angaben: konzessionierte Wassermenge, Datum der Konzessionserteilung,<br />
evtl. Ablauffrist, weitere wasserrechtliche Angaben.<br />
• Eigentumsrechtliche Angaben (Grundbucheinträge, Dienstbarkeiten).<br />
• Bei Filterbrunnen: sofern vorhanden, Förderraten der vergangenen Jahre. Angaben<br />
zu den Betriebsverhältnissen (z.B. Nachtbetrieb/durchgehender Betrieb).<br />
• Bei Quellen: Angaben zu historischen Schüttungsraten (min./max.) sowie<br />
14-tägige Schüttungsmessungen während mindestens 1 Jahr.<br />
• Chemische, physikalische und bakteriologische Untersuchungsergebnisse des<br />
Rohwassers bzw. des zur Versickerung gelangenden Wassers sowie deren Beurteilung<br />
(Vergleich zu Anforderungen an Trinkwasser, evtl. weiterführende<br />
Interpretationen bezüglich Herkunft des Grundwassers).<br />
• Wasseraufbereitung (bestehend/geplant).<br />
• Hydrogeologische Daten und Unterlagen, die zur Bemessung der Schutzzonen<br />
dienen; d.h. regionale geologische und hydrogeologische Charakterisierung<br />
des Grundwasserleiters und dessen Einzugsgebietes (z.B. Ergebnisse von Markierversuchen,<br />
geophysikalische Untersuchungen, pedologische Daten usw.).<br />
• Gegebenenfalls Angaben zum Einfluss der Grundwasserentnahme bzw. -anreicherung<br />
auf weitere Nutzungen in der Umgebung.<br />
• Gefahrenkataster (Konfliktplan) und dessen Beurteilung (Ist-Zustand, erforderliche<br />
Massnahmen).<br />
• Verzeichnis der betroffenen Parzellen (Nr./Eigentümer/Bewirtschafter).<br />
• Begründung für die hydrogeologische Dimensionierung der Schutzzonen S1,<br />
S2 und S3.<br />
• Vorschlag für ein Überwachungsprogramm: Ort, Häufigkeit und Zeitpunkt der<br />
Probenahmen sowie die Parameter, die gemessen werden sollen. Häufigkeit<br />
und Zeitpunkt der Probenahmen richten sich nach den hydraulischen und hydrogeologischen<br />
Eigenschaften im Fassungseinzugsgebiet.<br />
• Vorschlag für ein Informations- und Alarmdispositiv im Fall einer Überschreitung<br />
der Werte gemäss Lebensmittelverordnung oder Gewässerschutzverordnung<br />
beziehungsweise Anhang 1 dieser Wegleitung.<br />
2 Planerischer Schutz des Grundwassers 41