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WEGLEITUNG Grundwasserschutz - Kanton Basel-Landschaft

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Luftverkehrsanlagen<br />

Das Gefährdungspotenzial von Luftverkehrsanlagen ist mit demjenigen von Strassen<br />

vergleichbar, nur dass bei einem Unfall mit wesentlich grösseren Mengen an<br />

grundwassergefährdenden Stoffen gerechnet werden muss. Hinzu kommt bei Luftverkehrsanlagen<br />

das Gefährdungspotenzial von Enteisungsflüssigkeiten.<br />

Referenztabelle<br />

Luftverkehrsanlagen 32<br />

üB AU 7 ZU 1 Areal S3 3 S2 S1<br />

befestigte Pisten + + b - 2 + b/4 - -<br />

unbefestigte Pisten und Helikopterlandeplätze + + - 2 + - -<br />

Abstellplätze auf denen enteist oder betankt wird + + b - - - -<br />

Für Luftverkehrsanlagen muss die Umweltverträglichkeit geprüft werden. Dabei sind auch die<br />

Aspekte des <strong>Grundwasserschutz</strong>es zu berücksichtigen.<br />

72 Wegleitung <strong>Grundwasserschutz</strong> – 2004

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