WEGLEITUNG Grundwasserschutz - Kanton Basel-Landschaft
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Luftverkehrsanlagen<br />
Das Gefährdungspotenzial von Luftverkehrsanlagen ist mit demjenigen von Strassen<br />
vergleichbar, nur dass bei einem Unfall mit wesentlich grösseren Mengen an<br />
grundwassergefährdenden Stoffen gerechnet werden muss. Hinzu kommt bei Luftverkehrsanlagen<br />
das Gefährdungspotenzial von Enteisungsflüssigkeiten.<br />
Referenztabelle<br />
Luftverkehrsanlagen 32<br />
üB AU 7 ZU 1 Areal S3 3 S2 S1<br />
befestigte Pisten + + b - 2 + b/4 - -<br />
unbefestigte Pisten und Helikopterlandeplätze + + - 2 + - -<br />
Abstellplätze auf denen enteist oder betankt wird + + b - - - -<br />
Für Luftverkehrsanlagen muss die Umweltverträglichkeit geprüft werden. Dabei sind auch die<br />
Aspekte des <strong>Grundwasserschutz</strong>es zu berücksichtigen.<br />
72 Wegleitung <strong>Grundwasserschutz</strong> – 2004