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WEGLEITUNG Grundwasserschutz - Kanton Basel-Landschaft

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Deponien, Materiallager, Umschlagplätze und Transportleitungen<br />

Ablagerungen und Deponien beinhalten ein sehr grosses Gefährdungspotenzial für<br />

das Grundwasser, weshalb ihre Anlage und ihr Betrieb in besonderen Richtlinien<br />

und Verordnungen des Bundes geregelt wird. Aber auch kleinere Ablagerungen sowie<br />

Anlagen, welche der Zwischenlagerung oder Aufbereitung von Abfällen dienen,<br />

beinhalten ein hohes Gefährdungspotenzial.<br />

Referenztabelle Deponien,<br />

Materiallager,<br />

Umschlagplätze und<br />

Transportleitungen<br />

Ablagerung von unverschmutztem Aushub-,<br />

Abraum- und Ausbruchmaterial<br />

üB AU 7 ZU 1 Areal S3 3 S2 S1<br />

+ + - + - -<br />

Deponien und Zwischenlager 68 + b/67 + b/67 - - - -<br />

Aufbereitungsanlagen für mineralische<br />

Recyclingbaustoffe sowie Zwischenlager<br />

Andere Anlagen zur Aufbereitung von Altstoffen (insb.<br />

Sammelplätze für Altautos, Kühlschränke und Elektronik)<br />

+ + b - - - -<br />

+ + b - - - -<br />

Industrielle und gewerbliche Flüssiggaslager + b - - - -<br />

Lager und Umschlagplätze für wassergefährdende Stoffe<br />

• Flüssigkeiten + b 7/14 - 2 - 15 - 16 - 17<br />

• Feststoffe + b - - - -<br />

Transportleitungen für wassergefährdende Flüssigkeiten + b - - - -<br />

Erdgasleitungen + + - 2 b - -<br />

Sämtliche Deponien sind bewilligungspflichtig.<br />

Die Behörde kann von Inhabern von Abfällen verlangen, dass sie bestimmte Abfälle verwerten<br />

statt deponieren, wenn die Verwertung möglich und wirtschaftlich tragbar ist und die<br />

Umwelt dadurch weniger belastet wird, als durch die Beseitigung und Neuproduktion (Art. 12<br />

TVA).<br />

Bei Deponien, Materiallagern und Umschlagplätzen darf keine zusätzliche Gefährdung durch<br />

An- und Abtransporte entstehen.<br />

Bei Transportleitungen für wassergefährdende Flüssigkeiten besteht eine Gefahr vor allem<br />

bei Stör- oder Havariefällen. Erdgasleitungen sind diesbezüglich weniger kritisch, da Erdgas<br />

kein grundwassergefährdender Stoff ist und vor allem der Bau einer Erdgasleitung eine<br />

Gefahr für das Grundwasser darstellt.<br />

82 Wegleitung <strong>Grundwasserschutz</strong> – 2004

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