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WEGLEITUNG Grundwasserschutz - Kanton Basel-Landschaft

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3.4.2 Vorgehen zur Erarbeitung der notwendigen Massnahmen<br />

Das Vorgehen zur Erarbeitung von Sanierungsprojekten in Zuströmbereichen 1 ist in<br />

der «Grundlagensammlung Nitratstrategie» des Bundes [Lit. 5] aufgeführt.<br />

Prioritätensetzung<br />

Grundlagenbeschaffung,<br />

Aufnahme der<br />

Ist-Situation<br />

Klimatische, agronomische<br />

und pedologische<br />

Grundlagen<br />

Unterteilung der Gebiete<br />

nach Empfindlichkeit<br />

Art und Umfang der Massnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die grundwasserverträgliche<br />

Bewirtschaftung in einem Zuströmbereich Z U zu gewährleisten,<br />

richten sich nach dem Ausmass der Gefährdung bzw. nach den Sanierungserfordernissen.<br />

Damit die grundwasserverträgliche Bewirtschaftung für einen bestimmten Zuströmbereich<br />

definiert werden kann, müssen die Grundlagen erhoben werden, welche<br />

eine Abschätzung der aktuellen Schadstoffauswaschung (Nitrat, Pestizide) aus dem<br />

Wurzelraum erlauben und für die Evaluation von zweckmässigen Bewirtschaftungsvarianten<br />

dienen.<br />

Diese Erhebungen müssen Gewähr bieten, dass einerseits das Grundwasser im<br />

nötigen Umfang geschützt werden kann und andererseits die Bodenbewirtschaftung<br />

nur soweit erforderlich und gezielt nur dort eingeschränkt wird, wo dies für den<br />

Schutz des Wassers unerlässlich ist.<br />

Die folgenden klimatischen, agronomischen und pedologischen Grundlagen müssen<br />

bekannt sein:<br />

• Daten zu Tagestemperaturen, relativer Luftfeuchtigkeit und Tagesniederschlägen<br />

(die Daten sind in der Regel über die MeteoSchweiz zugänglich);<br />

• Aktuelle und durchschnittliche Flächennutzung der vergangenen 5 Jahre (Kulturanteile<br />

und Fruchtfolgen);<br />

• Anteile offener Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Wald und übrige Flächen;<br />

• Düngungs- und Spritzpraxis (je nach Belastung) und Bodenbearbeitung;<br />

• Pedologische Grundlagen/Bodenkartierung<br />

Darauf abgestützt werden die Gebiete nach Empfindlichkeit unterteilt. Besonders<br />

empfindlich sind:<br />

• Gebiete, welche sich aufgrund ihres geringen Wasserspeichervermögens oder<br />

beschränkten Wurzelraumes (geringe Gründigkeit) nicht für die ackerbauliche<br />

Nutzung eignen;<br />

• Gebiete mit geringem Flurabstand (Grundwasserspiegel im Bereich des Wurzelraumes);<br />

• Gebiete mit starker Hangwasserprägung, die Nährstoffe nur ungenügend zurückhalten;<br />

• Gebiete, die aufgrund ihres hohen Anteils an organischer Substanz (z.B. Moorböden)<br />

bei ackerbaulicher Nutzung grosse Mengen an Stickstoff mineralisieren<br />

und somit eine erhöhte Auswaschgefahr aufweisen.<br />

Die Unterteilung der Gebiete nach Empfindlichkeit dient in erster Linie dazu, die<br />

wirkungsvollsten Massnahmen bevorzugt in den empfindlichsten Gebieten umzusetzen.<br />

1 Art. 62a GSchG<br />

90 Wegleitung <strong>Grundwasserschutz</strong> – 2004

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