WEGLEITUNG Grundwasserschutz - Kanton Basel-Landschaft
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3.4.2 Vorgehen zur Erarbeitung der notwendigen Massnahmen<br />
Das Vorgehen zur Erarbeitung von Sanierungsprojekten in Zuströmbereichen 1 ist in<br />
der «Grundlagensammlung Nitratstrategie» des Bundes [Lit. 5] aufgeführt.<br />
Prioritätensetzung<br />
Grundlagenbeschaffung,<br />
Aufnahme der<br />
Ist-Situation<br />
Klimatische, agronomische<br />
und pedologische<br />
Grundlagen<br />
Unterteilung der Gebiete<br />
nach Empfindlichkeit<br />
Art und Umfang der Massnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die grundwasserverträgliche<br />
Bewirtschaftung in einem Zuströmbereich Z U zu gewährleisten,<br />
richten sich nach dem Ausmass der Gefährdung bzw. nach den Sanierungserfordernissen.<br />
Damit die grundwasserverträgliche Bewirtschaftung für einen bestimmten Zuströmbereich<br />
definiert werden kann, müssen die Grundlagen erhoben werden, welche<br />
eine Abschätzung der aktuellen Schadstoffauswaschung (Nitrat, Pestizide) aus dem<br />
Wurzelraum erlauben und für die Evaluation von zweckmässigen Bewirtschaftungsvarianten<br />
dienen.<br />
Diese Erhebungen müssen Gewähr bieten, dass einerseits das Grundwasser im<br />
nötigen Umfang geschützt werden kann und andererseits die Bodenbewirtschaftung<br />
nur soweit erforderlich und gezielt nur dort eingeschränkt wird, wo dies für den<br />
Schutz des Wassers unerlässlich ist.<br />
Die folgenden klimatischen, agronomischen und pedologischen Grundlagen müssen<br />
bekannt sein:<br />
• Daten zu Tagestemperaturen, relativer Luftfeuchtigkeit und Tagesniederschlägen<br />
(die Daten sind in der Regel über die MeteoSchweiz zugänglich);<br />
• Aktuelle und durchschnittliche Flächennutzung der vergangenen 5 Jahre (Kulturanteile<br />
und Fruchtfolgen);<br />
• Anteile offener Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Wald und übrige Flächen;<br />
• Düngungs- und Spritzpraxis (je nach Belastung) und Bodenbearbeitung;<br />
• Pedologische Grundlagen/Bodenkartierung<br />
Darauf abgestützt werden die Gebiete nach Empfindlichkeit unterteilt. Besonders<br />
empfindlich sind:<br />
• Gebiete, welche sich aufgrund ihres geringen Wasserspeichervermögens oder<br />
beschränkten Wurzelraumes (geringe Gründigkeit) nicht für die ackerbauliche<br />
Nutzung eignen;<br />
• Gebiete mit geringem Flurabstand (Grundwasserspiegel im Bereich des Wurzelraumes);<br />
• Gebiete mit starker Hangwasserprägung, die Nährstoffe nur ungenügend zurückhalten;<br />
• Gebiete, die aufgrund ihres hohen Anteils an organischer Substanz (z.B. Moorböden)<br />
bei ackerbaulicher Nutzung grosse Mengen an Stickstoff mineralisieren<br />
und somit eine erhöhte Auswaschgefahr aufweisen.<br />
Die Unterteilung der Gebiete nach Empfindlichkeit dient in erster Linie dazu, die<br />
wirkungsvollsten Massnahmen bevorzugt in den empfindlichsten Gebieten umzusetzen.<br />
1 Art. 62a GSchG<br />
90 Wegleitung <strong>Grundwasserschutz</strong> – 2004